Der A kommt in einer Kurve mit seinem Kfz gegen den Bordstein und beschädigt dabei seine Felgen und reifen. Am Bordstein ist kein Schaden ersichtlich. Der A ruft den B zur Unterstützung, da A einen Termin wahrnehmen muss und entfernt sich. Das hinzugezogene abschleppunternehmen besteht auf die Benachrichtigung der Polizei, da ein Unfall vorliegen könnte. Diese leitet ein Verfahren wg Unfallflucht ein.
Frage: wieso wird hier ermittelt? Was hätte A zu befürchten? Und in wieweit ist der Vorwurf begründet?
Danke
Vorwurf unfallflucht
13. März 2015
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Frage vom 13. März 2015 | 11:14
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 5x hilfreich)
Vorwurf unfallflucht
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#1
Antwort vom 13. März 2015 | 13:34
Von
Status: Weiser (16984 Beiträge, 5892x hilfreich)
Wenn die Schilderung hier richtig ist, dann hat A absolut nichts zu befürchten. Eine Unfallflucht ist in dieser Schilderung nicht zu erkennen.
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#2
Antwort vom 13. März 2015 | 13:48
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1226x hilfreich)
quote:
wieso wird hier ermittelt?
Weil für die Polizei eben nicht sofort klar ist, daß keine Unfallflucht vorlag. Leider denken viele Leute, ermittelt werden solle/dürfe erst dann, wenn die Schuld schon feststehe. Ermittlungen sollen aber gerade klären, ob eine Straftat passiert ist oder nicht.
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#3
Antwort vom 13. März 2015 | 20:35
Von
Status: Lehrling (1138 Beiträge, 1370x hilfreich)
Die Polizei bewertet nicht - sie sammelt Fakten - und zwar zum Vorwurf Unfallflucht. Die Akte geht dann an die Staatsanwaltschaft bzw. Amtsanwaltschaft und wird dort juristisch bewertet. Es sollte eine Einstellung folgen. Es sei denn der Bordstein war aus wertvollem Porzellan und ist jetzt kaputt.
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#4
Antwort vom 14. März 2015 | 21:31
Von
Status: Unbeschreiblich (120173 Beiträge, 39839x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Es sollte eine Einstellung folgen. Es sei denn der Bordstein war aus wertvollem Porzellan und ist jetzt kaputt. <hr size=1 noshade>
Auch wenn der nur aus Beton wäre, ist ein Schaden entstanden ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#5
Antwort vom 14. März 2015 | 22:40
Von
Status: Lehrling (1138 Beiträge, 1370x hilfreich)
quote:
... ist ein Schaden entstanden ..
Ist wohl doch ein Hellseherforum hier? Oder hat man diese Fähigkeit als "Tao"?
Ich gehe davon aus, dass ein Betonbordstein einen kleinen Anstoß ohne Schaden übersteht. Der TE könnte uns ja verraten, ob der Bordstein beschädigt wurde.
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#6
Antwort vom 14. März 2015 | 22:59
Von
Status: Unbeschreiblich (120173 Beiträge, 39839x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ist wohl doch ein Hellseherforum hier? Oder hat man diese Fähigkeit als "Tao"? <hr size=1 noshade>
quote:<hr size=1 noshade>Der TE könnte uns ja verraten, ob der Bordstein beschädigt wurde. <hr size=1 noshade>
Es ist ausreichend wenn man des Lesens mächtig ist:
quote:<hr size=1 noshade>Am Bordstein ist kein Schaden ersichtlich. <hr size=1 noshade>
Und als Anwalt sollte man wissen, das einzig die Tatsache eines Schadens relevant ist, unabhängig von dem Material.
Von daher bleibt es dabei, auch wenn der Bordstein nur aus Beton wäre, es ist ein Schaden entstanden ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#7
Antwort vom 15. März 2015 | 08:56
Von
Status: Lehrling (1138 Beiträge, 1370x hilfreich)
quote:
Auch wenn der nur aus Beton wäre, ist ein Schaden entstanden ...
Und warum dürfen wir hier solche Ergüsse lesen? Muss Du eine Quote erfüllen? Oder einfach zu jedem Beitrag Deinen Senf dazugeben? Dein Kommentar ist schlicht überflüssig. Wenn kein Schaden entstanden ist, dann können wir auf Beiträge wie "ist ein Schaden entstanden" gut verzichten.
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