Während Probefahrt Motor schaden

10. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ck88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Während Probefahrt Motor schaden

Hallo,

Ich hab vor einiger Zeit eine Probefahrt gehabt. Der Händler meinte das der Wagen länger still stand und man vorsichtig sein soll. Jedenfalls bin ich ein gutes Stück langsam gefahren um den Motor auf betriebstemperatur zu haben. Nach dem bin ich zügiger gefahren, da der Wagen etwas mehr ps hatte, um zu sehen obs da keine Probleme gibt beim Gas geben. Jedenfalls nach 5 min hat die Motorleuchte aufgeblinkt und auf dem Display stand das der Öldruck niedrig wäre usw. bin angehalten und der Motor lies sich nach dem ich ihn abschaltete nicht mehr anschalten. Der Händler meinte was ich getan hätte und sieht mich als Schuldigen das ich für die Kosten aufkommen soll. Das Auto wurde laut dem Händler von einer Niederlassung gekauft der dort komplett überprüft wurde auf Schäden. Jedenfalls wurde das Auto nach den Ereigniss bei Bmw wieder überprüft und die meinten angeblich das der wegen durch "zu schnellen gefahren" kaputt ging (Motor schaden)... trotzdem sollen sie aus Kulanz den Großteil der Rechnung übernehmen. Den Rest soll ich oder mein Haftpflicht übernehmen (so der Händler).
Wie sieht da die Rechtslage aus? Ich seh das eher so. Der wagen war schon kaputt bevor ich ihn gefahren habe und der Händler möchte mir die schuld in die schuhe schieben. Bin ich überhaupt haftbar bei sowas?
Lg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119534 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Ck88):
die meinten angeblich das der wegen durch "zu schnellen gefahren" kaputt ging (Motor schaden)

Angebliche Meinungen von Werkstätten ... so relevant wie der Sack Reis in China ...


Ich würde erst mal die Kommunikation mit dem Händler einstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ck88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Würd ich gern machen. Hat er denn rechtlich irgend ein Anspruch?
Lg,
Ck

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119534 Beiträge, 39735x hilfreich)

Er müsste beweisen - und nicht nur behaupten - das Du den Motor kaputt gemacht hast. Die Wahrscheinlichkeit liegt im einstelligen Bereich ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ck88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Danke für eure Antworten.

In wie fern müsste so ein beweis aussehen? Hab da wirklich keine Ahnung wie was vorzuzeigen ist um mich festzunageln...

Eigentlich müsste doch auch das Rote Kennzeichen die Versicherung davon einspringen und das übernehmen oder nicht?

Lg,
Ck

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
die meinten angeblich das der wegen durch "zu schnellen gefahren" kaputt ging
Unsinn, ein normaler Motor geht nicht durch zu schnelles Fahren kaputt.
Und wenn das ein unnormal Motor war: Wurdest du aufgeklärt wie zu fahren ist (maximale Drehzahl etc.)? Denn "vorsichtig sein" sagt ja nun überhaupt nichts konkretes.

Einzige Möglichkeit die mir einfällt: Der Motor würde überdreht (falsch zurückgeschaltet). Kann das sein?

Zitat:
Eigentlich müsste doch auch das Rote Kennzeichen die Versicherung davon einspringen und das übernehmen oder nicht?
Nein, das ist ja nur eine Haftpflichtversicherung, die reguliert Fremdschäden.
Und selbst eine Vollkasko wäre nicht zuständig, weil es kein Unfall war.

Stefan

-- Editiert von reckoner am 10.05.2018 20:48

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ck88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

Der wagen hatte eine Automatik und ich hab da nur auf Sport geschaltet mehr nicht.

Nein er hat nur gemeint fahr vorsichtig mehr nicht...

Lg,
Ck

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der wagen hatte eine Automatik
Gut (für dich), da kann man allenfalls das Getriebe schrotten (bei voller Fahrt auf R oder P schalten), nicht aber den Motor.

Fazit: Kommunikation einstellen. Und wenn was von einem Anwalt kommt meldest du dich wieder hier.

Stefan

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