Wann verjährt Bußgeldbescheid von Blitzer mit Punkten

11. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
sepp22
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)
Wann verjährt Bußgeldbescheid von Blitzer mit Punkten

Hallo, es geht um folgenden Fall:

Ich wurde am 1.11.2016 geblitzt mit 10km/h zu schnell und Handy in der Hand. Somit geht es um ein Bußgeld und einen Punkt.

Am 26.1.2017 wurde mir kurz vor Verjährung noch eine Anhörung zugesendet. Ich habe mich nicht geäußert. Die Verjährung wurde hier unterbrochen.

Am 20.2.2017 kam der Bußgeldbescheid über wahnsinnige 160 Euro. Ich habe widersprochen.

Am 24.03.2017 kam erneut ein Bußgeldbescheid über jetzt 180 Euro. Ich habe wieder widersprochen und zudem Akteneinsicht über einen Anwalt eingefordert.

Seit dem war Ruhe und ich bin davon ausgegangen, dass der Fall nochmal vor Gericht verhandelt wird. Da ich das Handy nur als MP3 Player in der Hand halte, komme ich laut Anwalt aus dem Vorwurf sowieso raus. Das soll aber jetzt nicht das Thema sein.

Ich habe mal gelesen, dass die Verjährung nur einmal unterbrochen werden kann und max. 6 Monate beträgt. Somit müsste der Fall ja vom 1.11.2016 ausgehend am 1.5.2017 verjährt sein oder greift in dem Fall eine andere Frist?
Im worst case müsste ich ja vom zweiten Bußgeldbescheid drei Monate rechnen = 24.06.2017 - somit könnte hier noch ein paar Tage was kommen.

Welche Frist ist zutreffend?

Danke vorab!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130341 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von sepp22):
Da ich das Handy nur als MP3 Player in der Hand halte, komme ich laut Anwalt aus dem Vorwurf sowieso raus.

Da sollte der überaus optimistische Herr Anwalt sich noch mal intensiver mit dem § 23 StVO befassen.



Zitat (von sepp22):
Welche Frist ist zutreffend?

Da wir nicht wissen, wann welche unterbrechnende Hemmung / Verjährung noch stattgefunden hat, wird man die Akteneinsicht abwarten müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50216 Beiträge, 17581x hilfreich)

Zitat:
Ich habe mal gelesen, dass die Verjährung nur einmal unterbrochen werden kann und max. 6 Monate beträgt.


Wo hast Du das denn gelesen? Das hast Du wohl falsch in Erinnerung.

Zitat:
Im worst case müsste ich ja vom zweiten Bußgeldbescheid drei Monate rechnen = 24.06.2017 - somit könnte hier noch ein paar Tage was kommen.


Nachdem ein Bußgeldbescheid ergangen ist beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate (§ 26 Abs. 3 StVG ). Die Verjährung tritt daher frühestens am 24.09.2017 ein.

0x Hilfreiche Antwort

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