Was gilt in dieser Situation?

20. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.02.2010 16:11:45
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)
Was gilt in dieser Situation?

Hallo,also:
Ein Mann holt heute zwei Möbelstücke ab und mietet dazu,da das zwei riesen Dinger und nen dazu normalen Sprinter (also quasi nen LKW-ähnliches Auto,bloss hinten viel Platz).Er fährt das nach hause und dann passierts,er eckt beim rechts abbiegen mit dem rechten hinteren Teil an ein anderes Auto.Dort ist nun vorne auf der Fahrerseite nen paar Kratzer und Lackschäden.Unfall bei demjenigen natürlich gemeldet.Er lässt dies begutachten bzw. in Ordnung und bringt dann das ganze zu mir. Nun kommt es:
In dem Vertrag,wo man vor der Benutzung des Sprinters unterschreiben musste,stand: Bei Beschädigung des Sprinters wird bei Unfall eine Selbstbeteiligung von 550 Euro fällig.
Jedoch ist an diesem Sprinter keine Beschädigung,sondern nur an dem anderen Auto.Davon stand nix da drin.Die von dem Möbelhaus wussten zunächst auch net so recht,wie das nun abläuft. Ist das nun ein Haftpflichtfall oder kommt das zur (Voll)Kaskoversicherung??
Weiss einer,wie das nun weiter abläuft.
Heute geschah noch folgendes:
Also,heute kommt der Typi mit nem Kostenvoranschlag von sage und schreibe 1500-2000 EURO........für ein paar Kratzer?Doch,der hat auch noch nen Austausch der Stoßstange quasi mitreingebracht,die werkstatt.....nun will der bei denen im Möbelhaus,wovon ich mit dem Sprinter den Mist gebaut hab......jedoch,was ist,wenn die sich weigern zu zahlen oda so?Was mache sollte jetzt gemacht werden?

und noch was anderes:
Kann man theoretisch einspruch gegen so eine Begutachtung einlegen,weil ich mein,die Stoßstange wegen 2 Kratzern austauschen?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Da es sich um einen Fremdschaden handelt ist die Haftpflichtversicherung zuständig. Sind Sie sicher, dass nicht auch insoweit eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde? Das ist nämlich inzwischen üblich, weil Mietwagen gern für 'Bestellunfälle' genommen werden.

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#2
 Von 
guest-12307.02.2010 16:11:45
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi,
erstma danke für die Antwort,also wie des genau drinsteht,weiss ich leider nicht mehr,aber irgendwie stand auf der HP,dass man 22€ für die Vollkasko da mitgezahlt hat,was bedeutet das?
Ansonsten werd ich erstma abwarten

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sie sollten mal in den Vertrag schauen. Die Beteiligung an der Vollkasko ist eine Sache. Für Sie ist wichtig, was Sie mit dem Vermieter vereinbart haben, ob und in welcher Höhe Sie sich an Haftpflichtschäden zu beteiligen haben.
Wenn Sie den Vertrag nicht mehr haben können Sie doch da einfach mal anrufen und unverbindlich fragen. Dann halten die Sie am Tel. wahrscheinlich für einen potenziellen Bestell-Unfall-Planer, aber das kann Ihnen ja egal sein.

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#4
 Von 
guest-12307.02.2010 16:11:45
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja,also,erstmal thx nochmal

Den Vertrag habe ich da unterzeichnet,also hab ich den net zur Hand....ich hab am WE angerufen und die sagten:"Ja,wir wissen au nicht genau"
deswegen werd ich jetzt mal schaun,was passiert

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