Hallo Liebe User
Bin 19 und noch in der Probezeit Führerschein mit 18 Klasse B
War mit dem Auto auf einem Rewe Parkplatz und haben geparkt. Dort haben wir trinken und essen geholt und sind am See Baden gefahren. Bin dann nach 2 Stunden nach Hause gefahren. Kurz nach der Ankunft kam die Polizei zu mir und sagte das ich ein Auto beim Ausparken Touchiert hätte und dann geflüchtet sei. Mein Freund und ich haben nichts dergleichen mitbekommen und mein Auto hatte auch keinen einziegen Kratzer.Nun sollte ich zum Gutachter der bestätigte mir, das die Schäden nicht übereinstimmt da mein Auto kein Schaden hat. Schaden der Geschädigten 800€ Hintere Stoßstange. 1 Zeuge (Älterer Mann) hat mich dabei wohl gesehen und ist direkt zu der Geschädigten ins Geschäfft gegangen und hat ihr mein Kennzeichen gegeben ,da sie einen Imbiss hat und ihr Auto vor selbigem Parkt. Nun Sollte mein Freund bei der Polizei aussagen das nichts gewesen ist...Nur da gibt es 1 Problem er hat genau das gegenteil behauptet und meinte:Zitat:"Ich habe beim Ausparken ein Ruckeln gemerkt, aber mich nicht umgedreht und den Unfall nicht gemerkt als ich David(also ich) fragte was das gewesen ist, sagte er das es wohl der unterstand von Den einkaufswagen gewesen sei...nur dort wo wir parkten war weit und breit kein Unterstand. Als ich ihn fragte was das soll, meinte er: Naja die Polizistin hat mich eingeschüchtert und gesagt wenn du verurteilt wirst, dann kann ich auch dran kommen weil ich falsch aussage.(Völliger Blödsinn aber der ist erst 16 und alleine bei der Polizei gesen ohne Eltern usw)Also hat er aus angst auch da eins Reingedrückt zu bekommen zu gunsten der Angeklagten ausgesagt.Nun hat die Staatsanwaltschaft laut dieser aussage ein verfahren wegen entfernen vom Unfallort eingerecht. Aber wie hoch stehen meine Chancen jetzt noch den Prozess zu gewinnen? Mein Auto hat ja keinen Schaden nichtmal den Kleinsten Kratzer und die hintere Stoßstande der Geschädigten musste Komplett ausgetauscht werden...das soll mir mal einer erklären wie ich das gemacht haben soll..wir sind doch hier nicht bei Siegfried & Roy!Anwältin ist eingeschaltet.Was passiert denn im Schlimmsten Fall?
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Wegen Angeblicher Fahrerflucht vor Gericht gezogen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Muss dazu noch sagen. Die Geschädigte hat angeben das sie einen Knall gehört habe.Dann müsste ja mein Auto wenigstens ne Delle oder so haben.Also entweder sind das Autobumser und wollen aus ihrer Schrottschüssel noch irgendwie geld rausholen oder keine ahnung kommt mir alles so Komisch vor mit denen.Und dann wollte ich noch fragen. Muss mein Kumpel denn vor Gericht aussagen wenn er als Zeuge geladen ist, also muss er denn dort zwingend hin? Weil wenn er nicht erscheint dann hätte sich die Sache ja eig.
-- Editiert am 01.04.2011 04:32
Im schlimmsten Fall drohen die eine Geldstrafe ca. 1 netto Monatsgehalt und 7 Punkte, ein Entzug der Fahrerlaubnis ist ab einen Schaden von ca. 1300 EUR möglich.
Dein Kfz- Haftpflichtversicherung wird dem Fremdschaden übernehmen und dich mit bis zu 5000 EUR in Regress nehmen.
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@ TE,
natürlich muß Dein Kumpel vor Gericht aussagen. Wenn er nicht erscheint, kriegt er ein Ordnungsgeld von so 200 Euro auferlegt und wird zum nächsten Verhandlungstermin zwangsvorgeführt.
Gruß vom mümmel
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Mhm also nehm dir mir den führerschein nicht weg weil der schaden unter 1300€ ist?
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Hi,
so ist es. Nachschulung und ein bis drei Monate Fahrverbot bleiben Ihnen aber nicht erspart.
Gruß vom mümmel
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quote:
Nun sollte ich zum Gutachter der bestätigte mir, das die Schäden nicht übereinstimmt da mein Auto kein Schaden hat.
Das Gutachten hast du noch?
Ansonsten sollte die Anwältin den Freund in der Verhandlung vereidigen lassen und mal so richtig im Zeugenstand bearbeiten ...
Besser wäre es jedoch wenn das noch vorher gemacht würde und er seine Aussage richtig stellt ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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