Weiteres Vorgehen nach Verkehrsunfall, Vorwurf fahrlässige Körperverletzung.

6. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Schuldfrage
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiteres Vorgehen nach Verkehrsunfall, Vorwurf fahrlässige Körperverletzung.

Guten Abend,

vor einigen Tagen war ich an einem Verkehrsunfall beteiligt. Durch einen Starkregenschauer beeinflusst habe ich bei einer unübersichtlichen Großstadtkreuzung eine rote Ampel überfahren. Während der Unfallsituation war ich mir soweit sicher, dass die Ampel grün anzeigte, dies lässt sich allerdings durch Aussagen anderer Verkehrsteilnehmer und dem Unfallgegner widerlegen. Daher gehe ich davon aus, dass ich das ganze nicht richtig wahrgenommen habe. Es kam dann zu einem Unfall mit einem Fahrradfahrer, das Fahrrad blieb heile, der Radfahrer erlitt leichte Prellungen und mein Auto erlitt einen erheblichen Schaden. Der Regen war auf jeden Fall ein wichtiger Parameter, das wurde mir auch durch den Fahrradfahrer bestätigt, der mich nicht kommen sah. Ich war keineswegs abgelenkt und mit der Situation schlichtweg für einen kurzen Moment überfordert. Anschließend fand eine Kontrolluntersuchung des Unfallgegners im Krankenhaus statt, diesem geht es aber soweit gut. Ich gehe nicht davon aus, dass er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld stellt. Bezüglich meinem Auto ist soweit alles mit der Versicherung geregelt, ich bin Vollkasko verischert. Wäre die Polizei nicht gekommen, wäre er direkt weiter zur Arbeit gefahren. Ich schilderte den Unfallbericht vor Ort der Polizei. Heute habe ich Post bezüglich einem Verkehrsunfall mit fahrlässiger Körperverletzung erhalten. Nun komme ich zu meinen Fragen:

1. Macht es Sinn unter "Angaben zu dem Verkehrsunfall" eine Aussage, bzw. eine Zusammenfassung des Unfalls zu schreiben oder mache ich besser vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch?

2. Ist die Erwähnung des Starkregen Schauers eventuell ein strafmildernder Umstand?

3. Welche Konsequenzen muss ich erwarten? Ich bin 21 Jahre alt, nicht in der Probezeit und zuvor noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden.

4. Soll ich die Ampel in der Schilderungs des Unfalls überhaupt erwähnen? Kann ich auf eine Einstellung des Verfahrens hoffen, wenn ich die Ampel nicht erwähne?

5. Wenn der Unfallgegner und Ich beide von unserem Verweigerungsrecht gebrauch machen würden, wie wahrscheinlich wäre eine Einstellung des Verfahrens?

Ich hoffe, dass hier jemand auf meine Fragen eingehen kann.

Mit freundlichen Grüßen






-- Editiert von Schuldfrage am 06.06.2019 19:06

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
2. Ist die Erwähnung des Starkregen Schauers eventuell ein strafmildernder Umstand?
Eher das Gegenteil, du solltest dich nicht wundern, wenn dir der FS abgenommen wird, solltest du das sagen.

Wenn beim fahrradfahrer keine wirklich grossen verletzungen vorhanden sind und du auch nicht irgendwie Vorbelastet bist, dürfte eine Einstellung recht wahrscheinlich sein. Die Sache geht dann an die Bussgeldstelle...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schuldfrage
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo

Zitat:
2. Ist die Erwähnung des Starkregen Schauers eventuell ein strafmildernder Umstand?
Eher das Gegenteil, du solltest dich nicht wundern, wenn dir der FS abgenommen wird, solltest du das sagen.

Wenn beim fahrradfahrer keine wirklich grossen verletzungen vorhanden sind und du auch nicht irgendwie Vorbelastet bist, dürfte eine Einstellung recht wahrscheinlich sein. Die Sache geht dann an die Bussgeldstelle...


Okay, dann lasse ich das auf jeden Fall weg.
Momentan tendiere ich dazu "Ich gebe die Tat zu" anzukreuzen und das Schreiben unkommentiert wegzuschicken. Das Überfahren einer roten Ampel wird im Schreiben übrigens nicht erwähnt. Eine Einstellung des Verfahrens gegen Bußgeld wäre für mich vollkommen akzeptabel.
Würde es Sinn machen die Aussage zu verweigern, oder sollte man den Tatbestand doch besser "zugeben"?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Schuldfrage):
Würde es Sinn machen die Aussage zu verweigern, oder sollte man den Tatbestand doch besser "zugeben"?


Die Frage ist recht sinnfrei, wo doch alles hinreichend bekannt ist.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Eher das Gegenteil, du solltest dich nicht wundern, wenn dir der FS abgenommen wird, solltest du das sagen.
Wie kommt man auf die Idee so einen Quatsch zu verzapfen?

Zitat (von Sir Berry):
Die Frage ist recht sinnfrei, wo doch alles hinreichend bekannt ist.
Sehe ich auch so.

Das Strafverfahren wegen fahrlässiger KV wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingestellt und zur Verfolgung der Owi (Überfahren des Rotlichts mit Unfallfolge) an die Bußgeldstelle abgegeben werden. Das sind dann 240€ Bußgeld zzgl. 28,50€ Serviceentgelt, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Wie kommt man auf die Idee so einen Quatsch zu verzapfen?

vielleicht wegen derartiger Aussagen?
Zitat (von Schuldfrage):
Ich war keineswegs abgelenkt und mit der Situation schlichtweg für einen kurzen Moment überfordert.


Ich würde entsprechend ankreutzen "Ich gebe zu", da Gegenteiliges ja ohnehin quasi nicht zur Debatte steht. Und abwarten. Mit Glück gibt es ein Bußgeld, manchmal einen Strafbefehl oder eine Einstellung gegen Auflagen. Darüber jetzt zu diskutieren ist müßig und führt zu nichts. Abwarten und Tee trinken.
Dem Radler scheint nichts größeres passiert zu sein, also alles nochmal glimpflich ausgegangen!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Zitat (von Demonio):
Wie kommt man auf die Idee so einen Quatsch zu verzapfen?

vielleicht wegen derartiger Aussagen?
Zitat (von Schuldfrage):
Ich war keineswegs abgelenkt und mit der Situation schlichtweg für einen kurzen Moment überfordert.



Auch im Hinblick auf solche Aussagen ist der Hinweis, der Führerschein könne deswegen entzogen werden völliger Quatsch.

Die Sachlage ist allerdings ohnehin klar. Da macht es sich besser, wenn man den Vorwurf zugibt und noch sein Bedauern zum Ausdruck bringt.

-- Editiert von hh am 07.06.2019 09:38

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

So ist es. Vielen Dank hh.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Schuldfrage
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von Guruhu):
Zitat (von Demonio):
Wie kommt man auf die Idee so einen Quatsch zu verzapfen?

vielleicht wegen derartiger Aussagen?
Zitat (von Schuldfrage):
Ich war keineswegs abgelenkt und mit der Situation schlichtweg für einen kurzen Moment überfordert.



Auch im Hinblick auf solche Aussagen ist der Hinweis, der Führerschein könne deswegen entzogen werden völliger Quatsch.

Die Sachlage ist allerdings ohnehin klar. Da macht es sich besser, wenn man den Vorwurf zugibt und noch sein Bedauern zum Ausdruck bringt.

-- Editiert von hh am 07.06.2019 09:38


Alles klar. Nun stellt sich für mich noch die Frage, ob es Sinn macht für mich mein Nettoeinkommen anzugeben. Ich verdiene für mein Alter überdurchschnittlich viel Geld, sollte ich die Angabe also einfach weglassen? Schließlich basiert sich auf freiwilligkeit und die Tagessätze würden dadurch höher ausfallen, richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Schuldfrage):
Ich verdiene für mein Alter überdurchschnittlich viel Geld

Das Einkommen wird nicht anhand des Alters geschätzt. Generell: Wenn man überdurchschnittlich viel verdient, kann man nur verlieren, wenn man eine Angabe macht. Wenn man Glück hat, sind die Tagessätze zu niedrig, wenn man Pech hat, sind sie zu hoch, dagegen kann man jedoch angehen.
Deen Verdienst anzugeben, hätte also lediglich eine "Zeitersparnis" zur Folge.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Schuldfrage):
Schließlich basiert sich auf freiwilligkeit und die Tagessätze würden dadurch höher ausfallen, richtig?
Das ist richtig. Davon ausgehend, dass das Verfahren wohl eingestellt werden wird, ist es eigentlich egal, ob man Angaben zum Einkommen macht. Im Hinblick auf ein überdurchschnittlich hohen Einkommens würde ich jedoch trotzdem keine Angaben machen.

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