Welche Schritte folgen, wenn man 8P hat?

16. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Peterius
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Schritte folgen, wenn man 8P hat?

Hallo,

mir ist bewusst, dass man nach den jeweiligen Punkten verwarnt werden muss usw usf...
darum geht es mir aber nicht.

Person X hat nun 8 P und ich möchte nun möglichst genau wissen, was dann folgt:

Bekommt X ein Schreiben von der Fahrerlaubnisbehörde, von Flensburg oder gar von Polizei und Staatsanwaltschaft, dass er seinen FS abgeben muss?
Kann er die Zeit selber bestimmen oder wird direkt entzogen?
Wie lange dauert die Sperrfrist?
Kann man auch nach den 8p bzw. nach Fahrerlaubnisentzug einen Kurs zur Sperrfristverkürzung besuchen?
Sowas gibt es ja zb. bei Trunkenheitsfahrten, Modell Mainz 77 etc.
Ist eine MPU zwingend?

Mich interessieren also die allgemeingültigen Schritte, die folgen, wenn eine Person exakt 8P aufm Konto hat.

Ich danke.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Peterius):
Wie lange dauert die Sperrfrist?


Mindestens 6 Monate, maximal 5 Jahre.

Zitat (von Peterius):
Ist eine MPU zwingend?


Ja.

Die Post kommt von der Fahrerlaubnisbehörde und einen "Wunschtermin" zur Abgabe gibt es bei 8 Punkten auch nicht mehr.

-- Editiert von spatenklopper am 16.04.2019 15:30

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

mir ist bewusst, dass man nach den jeweiligen Punkten verwarnt werden muss usw usf...
darum geht es mir aber nicht.
Das ist aber äußerst wichtig - wurde man nämlich nicht verwarnt, ist man auf 7 Punkte zurückzusetzen (§ 4(6) StVG ).
Mindestens 6 Monate, maximal 5 Jahre. Verwechseln Sie das nicht der Sperre nach § 69a StGB ? Beim-8-Punkte-Entzug ist der FS halt weg, bis man die MPU absolviert.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Peterius
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Verwechseln Sie das nicht der Sperre nach § 69a StGB ? Beim-8-Punkte-Entzug ist der FS halt weg, bis man die MPU absolviert.

Das würde aber heißen, dass der FS bei 8P entzogen wird, man danach direkt eine MPU machen könnte ( angenommen man habe sich schon vor dem 8P darauf vorbereitet ) und man quasi 2 Wochen später ( nach bestandener MPU) direkt wieder den FS neu beantragen könnte. Ist dem wirklich so?
Oder ist die Sperre 6 oder
mindestens 6 Monate lang ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Das wurde Dir doch schon im Verkehrsportal beantwortet. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach 6 Monaten erteilt werden. Eine neue Fahrerlaubnis kann man schon mit der Entziehung der Fahrerlaubnis (6 Monate vor Ende der Sperrfrist) beantragen. Innerhalb dieser Zeit, also den 6 Monaten) kann man dann auch die MPU, die in der Regel verlangt werden wird, machen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach 6 Monaten erteilt werden. Das steht übrigens in § 4(10) StVG .

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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