Welche Strafe droht bei 1,7 Promille?

31. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
chaotenfamily
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Strafe droht bei 1,7 Promille?

Hallo, ein guten Freund hat mich gerade angerufen, das Ihm der Schein genommen wurde.
Ich fragte wieviel er hatte, er sagte 1,7!
Jetzt hab ich für den Freund geschaut, was er füpr Strafe kriegt, leider ohne Erfolg.
Wer kann weiterhelfen.
Vielen Dank!
Christian

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

§ 316 StGB wenn keine Gefährdung sonst § 315 c StGB .
316 = Folgenlose Trunkenheitsfahrt. Ich schätze ca 9-12 Monate FE Entzug und eine Geldstrafe die sich nach dem Einkommen richtet. Im übrigen könnten 1,7 Promille für einen Alkohol gewöhnten Menschen sprechen, er ist an Alkohol gewöhnt und darüber befindet noch ein Arzt im Blutalkoholprotokoll der Polizei, dies wird zur Strafzumessung hinzugezogen. Gruß Dumbele

11x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Meine Schätzung:

Führerscheinentzug mit Sperre von ca. 9-10 Monaten, Geldstrafe in Höhe von 35 Tagessätzen (etwas mehr als 1 Nettomonatsgehalt) und vor Wiedererteilung des Führerschein erfolgreiches Bestehen einer MPU.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Sind die 35 TS wirklich fest? Gibts da denn keinen Ermessensspielraum?
Dem Rest stimme ich zu (auch wenn es durchaus >10 Mon Führerscheinentzug sein kann).
MPU ist so gut wie sicher. 2 Monate vor dieser sollte er keinesfalls viel Alkohol trinken (und 2 Wochen vorher am besten gar nicht mehr), da die Leberwerte bei der MPU genommen werden.


-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Doch, da gibt es einen Ermessensspielraum des Richters. Daher habe ich das auch als Schätzung bezeichnet.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Hast recht. Ich sollte mal genauer lesen.

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mister XYZ
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 31x hilfreich)

Mir ist ein ähnlicher Fall bekannt mit folgendem "Ergebnis":
- 12 Monate Entzug der Fahrerlaubnis
- 35 Tagessätze à 50 Euro (wobei die 50 Euro einkommensabhängig sind)
- Vor Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis Durchführung der MPU

Ziemlich heftig, aber aus meiner Sicht gerecht.

Grüße
mister xyz

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Snoop0310
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 12x hilfreich)

den gehört der Führerschein für immer entzogen!
1.7 das sind nicht nur 3 Bier!
und Wegen solchen schei.. Kerlen sterben jedes Jahr Menschen!

6x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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