Wenden bei Stau im Überholverbot (durchgezogene Linie)

3. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
CottonEyeJoe
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)
Wenden bei Stau im Überholverbot (durchgezogene Linie)

Hallo,


ein Bekannter hätte heute beinahe 150 EUR und einen Monat Fahrverbot riskiert.

Er stand auf einer Bundesstraße, auf der sich zuvor ein Unfall ereignet hatte, mit seinem Fahrzeug im Stau; beide Richtungen waren gesperrt.

Am Wenden und Umdrehen auf der Gegenfahrbahn hinderte ihn einerseits eine doppelte durchgezogene Linie, andererseits ein Polizeiwagen, der offensichtlich die stehenden Fahrzeuge beobachtete.

Ein anderer Fahrer, der den gleichen Gedanken hatte und in die Tat umsetzte, wurde umgehend von der Polizei angehalten. Auf Nachfrage sagten die Polizisten man meinem Bekannten, dass das Überfahren einer doppelt durchgezogenen Linie die o.g. Strafe nach sich ziehen würde.



Ich kann ja nachvollziehen, dass im normalen Verkehrsablauf nicht gewendet werden darf, und eine solche Strafe angemessen ist, aber verhält sich das auch in der geschilderten Situation (Totalsperrung) genau so?

Ich kann mich noch gut an meine Fahrprüfung erinnern, als mich der Prüfer angewiesen hatte, in einer ähnlichen Situation an einem Fahrzeug, das mit einer Panne im Überholverbot stand (ebenfalls durchgezogene Linie) vorbeizufahren. Allerdings ist das auch schon ein paar Jährchen her.


Gruß
Cotton Eye Joe

-- Editiert von CottonEyeJoe am 03.06.2007 19:46:12

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

vor ca. 2 Wochen gab es bei uns in ähnlicher Situation eine Tote und einen schwerst Verletzten.

Doppelte Trennlinie auf der Bundesstraße. Auf dieser *gesicherten* Fahrspur fuhr ein Rettungsfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn an der stehenden aufgestauten Fahrzeugkolonne vorbei.

Ein älterer Herr (78 J) versuchte seinen Pkw aus der stehenden Kolonne heraus zu wenden. Hierbei stieß er auf der anderen Fahrbahn, beim Überqueren der doppelten Trennlinie, mit dem Rettungsfahrzeug frontal zusammen. Die Ehefrau (74 J) ist noch an der Unfallstelle verstorben.

Der alte Herr liegt seitdem im künstlichen Koma.

Es ist müßig darüber zu diskutieren, ob man(n) zunächst eventuell etwas Zeit gewinnt, dafür aber in Kauf nimmt, dass großes Unheil ausgelöst werden kann.
:wipp:

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

-- Editiert von Commodore am 04.06.2007 02:27:46

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#2
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Bei einer Vollsperrung ist es durchaus möglich und üblich, dass weitere Rettungs und Bergungsfahrzeug ENTGEGENGESETZT der Fahrtrichtung zum Unfallort fahren.
Die Kollegen von der Feuerwehr verlassen sich dann auf die Meldung, dass die Straße für sie frei ist.
Wenn Sie dann meinen, sie müssten (vorschriftswidrig) wenden kann das durchaus nach hinten los gehen.
(s. oben).

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#3
 Von 
blue roses
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Hallo,

... und sollte die Gegenfahrbahn tatsächlich zum Wenden freigegeben werden, so regelt das die Polizei (auf diese Weise wurde ich schon bis zur nächsten Ausfahrt zum legalen Geisterfahrer auf der Autobahn- welche doppelt und dreifach von der Autobahnpolizei abgesichert war)...

-----------------
"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"

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#4
 Von 
CottonEyeJoe
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Die Sache mit dem Rettungswagen hatte ich nicht bedacht, ist aber zumindest teilweise einleuchtend.

Wenig Sinn macht dies jedoch, wenn wenige hundert Meter weiter kein Überholverbot besteht, so dass dort gewendet werden darf, was ohne Absperrung ebenfalls eine Kollision mit einem Rettungswagen zur Folge haben könnte.


@Araval: Nicht ICH habe gewendet, sondern ein unbekannter Fahrer, was von meinem Bekannten beobachtet wurde :augenroll:
Schade, dass man hier als Fragesteller stets als Täter angesehen wird.


-- Editiert von CottonEyeJoe am 05.06.2007 22:28:59

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#5
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

bei einer doppelten durchgezogenen Trenn-Linie besteht zunächst immer das Verbot, diese eigenmächtig und somit unberechtigt zu überfahren. Es bedarf dazu kein extra Überholverbotszeichen.

Anweisungen von der Polizei oder von Sicherungskräften können eine Ausnahmesituation darstellen.
:wipp:

MfG

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#6
 Von 
blue roses
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

@ CottonEyeJoe: viele fragen hier nach dem Motto: also... ich habe da einen freund... und der hat folgendes problem, der freund! und zwar: (...) ;)

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#7
 Von 
CottonEyeJoe
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

@blue roses: In diesem Fall habe ich tatsächlich auf eine Rundmail des Bekannten reagiert. Und ganz ehrlich - wäre ich in jemals die Situation geraten, hätte ich mich ohne die Warnung evtl. zum Wenden hinreißen lassen.

Warum das Überfahren der Linie 150 EUR kostet (+ Fahrverbot), wollten (konnten?) die Beamten meinem Bekannten aber nicht erklären. Daher meine Frage hier.

Ich weiß schon, dass mancher einen Dritten für eigene Sünden vorschiebt, aber das hier war nun kein Mordfall; andererseits scheint es auch genügend Leute zu geben, denen es ein Bedürfnis ist, jede Gelegenheit zu nutzen, mit erhobenem nacktem Zeigefinger auf angezogene Leute zu zeigen. In meinen Augen mindestens genau so widerlich.

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#8
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

laut Bußgeldkatalog:

Fahrstreifenbegrenzung / Trennlinie überquert oder überfahren >> mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

Google >> Bußgeldkatalog für jedermann !!

Dies ist lediglich eine hilfreiche Stellungnahme zum besseren Verständnis, keinesfalls ein erhobener Zeigefinger.
:wipp:

MfG

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