Hallo,
ich wollte mal fragen, wer Rechtlich verpflichtet ist die Straße, die an ein Bebautes / Umbebautes Grundstück grenzt, vom Schnee und Eis freizumachen.
Hintergrund ist folgender: ich Wohne in einem Neubaugebiet (Spielstraße), wo es auch noch unbebaute Grundstücke gibt. Bin nun ich verpflichtet die Straße vor meinem Haus vom Schnee zu befreien, oder muss es die Stadt machen?
Wer würde denn z.B. Haften, wenn jemand auf der Straße vor meinem Grundstück fällt und sich irgendwas bricht?
Wer muss die Straße freimachen?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?



Hallo,
bei uns (Bayern) ist es so, dass die Bewohner für das Räumen des Gehsteigs vor dem Haus (entsprechend der Breite des Grundstücks) räumen müssen. Die Straße selbst müssen wir nicht räumen. Da wir mehrere Mieter sind, ist das bei uns monatsweise aufgeteilt.
Soviel ich weiß, haftest du, wenn jemand vor deinem Haus auf nicht geräumtem Weg fällt und sich verletzt.
Möglicherweise ist das jedoch von Bundesland zu Bundesland anderes geregelt. Am besten kann dir das das für dich zuständige Straßenverkehrsamt sagen.
Gruß karamel
Ich wohne in Niedersachsen. Dass mit dem Gehweg ist schon klar, aber in der Spielstraße haben wir keinen Gehweg, da schließt die Straße direkt an das Grundstück an.
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Hallo Lord,
habe ich hier im Ratgeber gefunden:
http://www.123recht.net/article.asp?a=11661&f=ratgeber_mietrecht_20050124-1557prs&p=1:
Rutschpartien mit Folgen
- Was Eigentümer und Mieter bei Schnee und Eis beachten müssen
Nun kommt der Winter doch noch einmal zurück und mit ihm die lästigen Pflichten: Schneeräumen und Streuen gehört für die meisten nicht gerade zur Lieblingsbeschäftigung. Den Winterdienst zu ignorieren kann jedoch teuer werden. AFP fasst die wichtigsten Regeln für Hausbesitzer und Mieter zusammen:
Wer muss räumen oder streuen?
Grundsätzlich ist der Eigentümer oder Vermieter für den Winterdienst verantwortlich. Er kann diese Aufgabe aber den Mietern übetragen, allerdings muss dies dann im Mietvertrag stehen. Möglich ist dabei auch ein Verweis auf eine entsprechende Passage in der Hausordnung. Doch selbst wenn die Mieter räumen und streuen müssen, bleibt der Vermieter mitverantwortlich. Er muss - etwa durch Stichproben - kontrollieren, ob sie ihre Pflichten erfüllen.
Wo muss geräumt oder gestreut werden?
Schnee schippen und bei Glätte gestreut werden muss vor allem auf den Bürgersteigen vor dem Haus. Dabei reicht es in der Regel, wenn ein Streifen von ein bis 1,20 Meter Breite geräumt ist, so dass zwei Fußgänger aneinander vorbei kommen. Auf weniger belebten Seitenwegen reicht auch weniger. Dagegen muss der Weg für parkende Autofahrer vom Straßenrand bis zur Bürgersteigmitte nicht extra geräumt werden. Auf dem Grundstück muss neben dem Haupteingang auch der Weg zu den Mülltonnen und Stellplätzen oder Garagen frei sein. Als Faustregel gilt: Streuen ist wichtiger als fegen. Dabei sind Granulat oder Sand im Interesse der Umwelt erste Wahl. In vielen Gemeinden ist Streusalz für Privatleute sogar verboten. Vorsicht: Gefahr lauert auch von oben. Im Normalfall müssen Hauseigner nach Enscheidungen mehrerer Oberlandesgerichte andere nicht vor Dachlawinen schützen.
Wann muss geräumt werden?
Vor sieben Uhr morgens und nach 20 Uhr muss sich in der Regel niemand mit der Schneeschippe in die Kälte wagen. Genaueres regeln die örtlichen Straßenreinigungssatzungen. Ausnahmen gelten etwa für Gastwirte, die während ihrer Öffnungszeiten immer für freie Wege sorgen müssen. Bei Dauerschneefall oder ständigem Eisregen macht der Winterdienst jedoch wenig Sinn. Hier kann abgewartet werden, bis sich das Wetter beruhigt hat. Wenn die Witterung es verlangt, muss aber auch mehrmals täglich zu Schneeschaufel und Streumittel gegriffen werden.
Was gilt bei Urlaub oder Krankheit?
Urlaub, Krankheit oder Beschwerden im Alter entbinden nicht von den Streu- und Räumpflichten. Wer die Arbeiten nicht selbst erledigen kann, muss für eine Vertretung sorgen.
Wer kommt für Schäden auf?
Stürzt ein Fußgänger auf einem nicht ordnungsgemäß gestreuten oder geräumten Gehweg vor dem Haus und verletzt sich, springt die private Haftpflichtversicherung des Mieters oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des Eigentümers ein. Kommt der Versicherte aber selbst nach mehreren Unfällen seiner Streupflicht nicht nach, verliert er seinen Versicherungsschutz und muss den Schadenersatz aus eigener Tasche zahlen. Doch auch die Fußgänger müssen aufpassen und können nicht verlangen, dass ihnen jede noch so kleine Eisfläche aus dem Weg geräumt wird.
Was Spielstraßen angeht - da bin ich wirklcih überfragt. Würde aber mal davon ausgehen, dass es trotzdem erforderlich ist, eine Passage für Fußgänger freizuräumen.
Gruß karamel
In derRegel ist das ganz konkret in einer Straßenreinigungssatzung für die jeweilige Stadt/ Kommune geregelt. Ich wohne auch an einer Spielstraße, hier muss ich 1,50m Breite der Straße beräumen, entlang meinem Grundstück. Die einzelnen Straßen sind in sogen. Reinigungsklassen eingeteilt, da gibt es ein Verzeichnis bei der Stadt zu dieser Satzung, wonach dann geklärt ist, ob Eigentümer reinigt oder die Stadt. In Spielstraßen m.W. generell der Eigentümer. Hoffentlich fällt nicht weiterhin soviel Schnee....Na dann keinen guten Rutsch!!
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