Widerspruch einlegen gegen Fahrverbot

18. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
BigD on da block
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerspruch einlegen gegen Fahrverbot

Hallo ,

Undzwar habe ich zurzeit ein Problem wobei ich unbedingt Hilfe brauche.

Folgender Sachverhalt:

Am 28.05.2019 wurde ich wegen Körperverletzung rechtskräftig zu einer Geldstrafe in höhe von 120 Tagessätzen â 30 verurteilt.

Und Am 17.02.2020 Einen Brief vom Verkehrsamt bekommen, in dem Stand, dass ich unter Alkoholeinfluss 2 Straftaten begangen habe und das die Führerscheinstelle Zweifel daran hat das ich wegen meiner Aggressionspotential kein Kfz führen kann. Sie forderten von mir dass ich ein Bericht von Meinem Hausarzt vorlegen soll, in dem Steht weswegen ich bei meinem Hausarzt bisher behandelt worden bin, und ob Alkohol Probleme bestehen bzw. Bestanden haben. Ich habe sofort ein Bericht von meinem Hausarzt vorgelegt in dem erklärt wurde das ich nie Alkoholprobleme hatte bzw. kein Alkohol mehr trinke. Dies wurde vom Strassenamt abgelehnt und sie wollten dass ich ein MPU test vorliege.

So, ich hatte bis zum 17.04.2020 Zeit ein MPU test Vorzulegen, was aber leider nicht wegen der Corona Krise ging da es in diesem Zeitraum und einschließlich bis heute kein MPU test zumachen gibt. Dies habe ich dem Straßenamt mitgeteilt , aber es interessierte sie nicht und ich sollte ja bitte trotzdem die Frist einhalten.

Die Frist konnte ich ja nicht einhalten da Ja kein MPU tests stattfanden und deshalb habe ich am 4.05.2020 ein schreiben bekommen in dem das Straßenverkehrsamt mir mitteilte, dass ich entweder bis zum 18.05.2020 meinen Führerschein abgeben soll, oder Widerspruch einlegen soll was mit kosten verbunden wäre.


Ich habe angekreuzt dass ich Widerspruch einlegen möchte da 1. Ich wegen der Corona Krise kein Mpu test machen konnte. Wie groß sind die Chancen dass eine erneute Frist gesetzt wird zur MPU test?









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3 Antworten
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#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von BigD on da block):
Ich habe sofort ein Bericht von meinem Hausarzt vorgelegt in dem erklärt wurde das ich nie Alkoholprobleme hatte bzw. kein Alkohol mehr trinke.
Glaube nicht, dass das so in dem Attest stand. Abstinenznachweise wirst Du Deinem Hausarzt gegenüber ja wohl kaum erbracht haben.

Zitat (von BigD on da block):
was aber leider nicht wegen der Corona Krise ging da es in diesem Zeitraum und einschließlich bis heute kein MPU test zumachen gibt.
Das ist richtig. Aber hast Du der Führerscheinstelle mitgeteilt, bei welchem Institut Du die MPU machen möchtest, damit die Führerscheinakte dorthin geschickt werden konnte? Hast Du DIch dann bei diesem Institut um einen Termin bemüht, und kannst Du das auch belegen?

Zitat (von BigD on da block):
deshalb habe ich am 4.05.2020 ein schreiben bekommen in dem das Straßenverkehrsamt mir mitteilte, dass ich entweder bis zum 18.05.2020 meinen Führerschein abgeben soll, oder Widerspruch einlegen soll was mit kosten verbunden wäre.
Das stand so bestimmt nicht in dem Schreiben. Kann es sein, das das die Anhörung ist, die einer Entziehung der Fahrerlaubnis vorausgeht? Das ist dann aber kein Widerspruch, sondern eine Stellungnahme. Da kannst Du natürlich Deine Sichtweise der Dinge schildern.

Zitat (von BigD on da block):
Wie groß sind die Chancen dass eine erneute Frist gesetzt wird zur MPU test?
Das kann man von hier aus nicht sagen. Kommt halt auch drauf an, welche Aktivitäten Du bislang an den Tag gelegt hast, um die MPU fristgerecht zu absolvieren (sie meine Fragen weiter oben).

Aber mal ganz ehrlich: Du hast Dich doch bislang noch überhaupt nicht auf die MPU vorbereitet. Selbst wenn es eine Fristverlängerung geben sollte, sehe ich wenig Chancen für Dich die MPU kurzfristig bestehen zu können.

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#2
 Von 
BigD on da block
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von BigD on da block):
deshalb habe ich am 4.05.2020 ein schreiben bekommen in dem das Straßenverkehrsamt mir mitteilte, dass ich entweder bis zum 18.05.2020 meinen Führerschein abgeben soll, oder Widerspruch einlegen soll was mit kosten verbunden wäre. Die
Das stand so bestimmt nicht in dem Schreiben. Kann es sein, das das die Anhörung ist, die einer Entziehung der Fahrerlaubnis vorausgeht? Das ist dann aber kein Widerspruch, sondern eine Stellungnahme. Da kannst Du natürlich Deine Sichtweise der Dinge schildern.


Doch genau so steht es drin. Da steht eben drinnen, dass wenn ich heute meinen Führerschein persönlich oder per Post abgebe mir keine kosten entstehen würden. Oder ich kann widerspruch einlegen (Keine Anhörung) Und das wäre dann mit kosten verbunden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Dann ist das die Anhörung, verbunden mit dem Angebot bei freiwilligem Verzicht auf die Fahrerlaubnis, die kostenpflichtige Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden.

Eine Möglichkeit des Widerspruchs gibt es hier nicht.

Du kannst versuchen in einem persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter eine Fristverlängerung zu erreichen. Ansonsten wirst Du Dich entscheiden müssen, ob Du

1.) Freiwillig auf Deine Fahrerlaubnis verzichtest. Das ist kostenlos. Dafür stehen Dir dann auch keine Rechtsmittel zur Verfügung.

oder

2.) Du lässt Dir kostenpflichtig die Fahrerlaubnis entziehen, und hast dann die Möglichkeit vor dem Verwaltungsgericht gegen diese Maßnahme klagen.

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