Hallo,
die Führerscheinstelle schreibt, der Führerschein
werde entzogen. Man solle ihn innerhalb von sieben Tage abgeben und ab sofort nicht fahren.
Wenn man diesem Bescheid widerspricht, befindet man sich im Schwebezustand und darf weiterfahren?
-- Editiert von Moderator am 19.09.2019 17:31
-- Thema wurde verschoben am 19.09.2019 17:31
Widerspruch gegen Führerscheinentzug - im Schwebezustand weiterfahren?
18. September 2019
Thema abonnieren
Frage vom 18. September 2019 | 15:11
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerspruch gegen Führerscheinentzug - im Schwebezustand weiterfahren?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. September 2019 | 16:55
Von
Status: Unbeschreiblich (120024 Beiträge, 39819x hilfreich)
Zitatdie Führerscheinstelle schreibt, der Führerschein werde entzogen. Man solle ihn innerhalb von sieben Tage abgeben und ab sofort nicht fahren. :
Was genau schreibt sie denn?
#2
Antwort vom 18. September 2019 | 20:16
Von
Status: Unbeschreiblich (47595 Beiträge, 16825x hilfreich)
Ist in dem Schreiben die sofortige Vollziehung angeordnet?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. September 2019 | 14:57
Von
Status: Lehrling (1745 Beiträge, 618x hilfreich)
ZitatMan solle ihn innerhalb von sieben Tage abgeben und ab sofort nicht fahren. :
Das lässt auf die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit schließen, womit es keinen Schwebezustand gibt sondern die Fahrerlaubnis rechtswirksam entzogen wurde. Ein Widerspruch hebt diese Entscheidung nicht auf.
Zitatweiterfahren? :
Besser nicht.
#4
Antwort vom 20. September 2019 | 08:29
Von
Status: Bachelor (3589 Beiträge, 971x hilfreich)
Mal die Rechtsbehelfsbelehrung gelesen? Würde mich wundern, wenn es die Möglichkeit eines Widerspruchs bzw. Einspruchs geben würde.ZitatWenn man diesem Bescheid widerspricht :
Das einzige zulässige Rechtsmittel dürfte die Klage vor dem Verwaltungsgericht sein, die aber zunächst einmal keine aufschiebende Wirkung hat.
Somit darfst Du derzeit kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen. Machst Du das dennoch, so ist das eine Straftat, die entsprechend geahndet werden kann.
#5
Antwort vom 23. September 2019 | 08:27
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
ZitatMan solle ihn innerhalb von sieben Tage abgeben und :ab sofort nicht fahren.
Computer sagt Nein. Entsprechende Stelle farblich markiertZitatund darf weiterfahren? :
Und jetzt?
Schon
267.743
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
13 Antworten
Top Verkehrsrecht Themen
-
26 Antworten