Widerspruch gegen Führerscheinentzug - im Schwebezustand weiterfahren?

18. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.08.2021 21:01:14
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerspruch gegen Führerscheinentzug - im Schwebezustand weiterfahren?

Hallo,

die Führerscheinstelle schreibt, der Führerschein werde entzogen. Man solle ihn innerhalb von sieben Tage abgeben und ab sofort nicht fahren.

Wenn man diesem Bescheid widerspricht, befindet man sich im Schwebezustand und darf weiterfahren?

-- Editiert von Moderator am 19.09.2019 17:31

-- Thema wurde verschoben am 19.09.2019 17:31

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von nein123):
die Führerscheinstelle schreibt, der Führerschein werde entzogen. Man solle ihn innerhalb von sieben Tage abgeben und ab sofort nicht fahren.

Was genau schreibt sie denn?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Ist in dem Schreiben die sofortige Vollziehung angeordnet?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von nein123):
Man solle ihn innerhalb von sieben Tage abgeben und ab sofort nicht fahren.

Das lässt auf die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit schließen, womit es keinen Schwebezustand gibt sondern die Fahrerlaubnis rechtswirksam entzogen wurde. Ein Widerspruch hebt diese Entscheidung nicht auf.


Zitat (von nein123):
weiterfahren?

Besser nicht.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von nein123):
Wenn man diesem Bescheid widerspricht
Mal die Rechtsbehelfsbelehrung gelesen? Würde mich wundern, wenn es die Möglichkeit eines Widerspruchs bzw. Einspruchs geben würde.

Das einzige zulässige Rechtsmittel dürfte die Klage vor dem Verwaltungsgericht sein, die aber zunächst einmal keine aufschiebende Wirkung hat.

Somit darfst Du derzeit kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen. Machst Du das dennoch, so ist das eine Straftat, die entsprechend geahndet werden kann.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von nein123):
Man solle ihn innerhalb von sieben Tage abgeben und ab sofort nicht fahren.
Zitat (von nein123):
und darf weiterfahren?
Computer sagt Nein. Entsprechende Stelle farblich markiert

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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