Wie bekomme ich meinen Führerschein wieder zurück?

7. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
GreenDragon77
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie bekomme ich meinen Führerschein wieder zurück?

Ich musste vor etwa 6-7 Jahren meinen Führerschein bei irgend einem Amt abgeben und zwar wegen einer psychischen Krankheit. Ich habe bei diesem Amt mal angerufen und gefragt, und der Mann meinte dazu, ich soll erst meinen Psychiater fragen, was er dazu meint. Mein Psychiater meinte, ich wäre noch nicht fahrtüchtig, denn ich wäre emotional nicht ausgeglichen.
Trotzdem halte ich mich für fähig um einen Pkw sicher zu führen.

Was sollte ich tun, damit ich meinen Führerschein zurück bekomme? Sollte ich zu einem Anwalt gehen und mich beraten lassen? Um welche Gesetze handelt es sich bei dieser Sache?

Bei mir ist es ein großes Problem, dass ich in einem Dorf lebe, welches 20 Kilometer von der nächsten Stadt entfernt ist. Deswegen bin ich wegen dieser Sache sozial isoliert und kann auch nicht ab kulturellen Veranstaltungen teilnehmen. Was meint ihr dazu?
War gerade beim Psychiater und der meinte, er gäbe grünes Licht und ich kann ein Gutachten erstellen lassen. leider kostet das viel, nämlich 400 Euro.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32818 Beiträge, 17247x hilfreich)

War gerade beim Psychiater und der meinte, er gäbe grünes Licht und ich kann ein Gutachten erstellen lassen. leider kostet das viel, nämlich 400 Euro. Ja, dann können Sie das entweder machen lassen oder darauf verzichten - irgendeine Stelle, die derlei Kosten übernimmt, gibt es nicht.

-- Editiert von muemmel am 08.11.2019 13:42

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von go517314-95):
Was sollte ich tun, damit ich meinen Führerschein zurück bekomme?
Am besten, die Bedingungen des Amtes erfüllen.
Oder klagen. Einen plausiblen Anlass für zweitere Variante sehe ich derzeit nicht.

Zitat (von go517314-95):
Sollte ich zu einem Anwalt gehen und mich beraten lassen?
Kann man machen. Dann ist man ärmer, aber noch nicht weiser.

Zitat (von go517314-95):
Um welche Gesetze handelt es sich bei dieser Sache?
Höchstvermutlich FeV.

Zitat (von go517314-95):
Was meint ihr dazu?
Meine Meinung dazu ist, dass ich noch nie einen größeren Unsinn gelesen habe.

Zitat (von go517314-95):
War gerade beim Psychiater und der meinte, er gäbe grünes Licht

Sehr Launisch der Psychiater, gell?
Zitat (von go517314-95):
Mein Psychiater meinte, ich wäre noch nicht fahrtüchtig, denn ich wäre emotional nicht ausgeglichen.

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#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Meine Meinung dazu ist, dass ich noch nie einen größeren Unsinn gelesen habe.
Ging mir auch so, als ich das gelesen habe:
Zitat (von NaibaF123):
Oder klagen.
Es gibt kein einklagbares Recht auf eine Fahrerlaubnis. Nach 6-7 Jahren gibt es auch keine Rechtsmittel gegen die damalige Behörde.

Zitat (von go517314-95):
Was sollte ich tun, damit ich meinen Führerschein zurück bekomme?
Zurück bekommst Du Deinen alten Führerschein gar nicht. Du kannst lediglich die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis beantragen. Wenn der Antrag genehmigt wird, dann bekommst Du einen neuen Führerschein.

Bevor der Antrag genehmigt wird, wird das Amt aber wohl tatsächlich ein psychologisches Gutachten fordern, aus dem hervorgeht, ob Du zum Führen fahrerlaubnispflichtiger KFZ geeignet bist. Die Kosten für das Gutachten hast Du zu tragen.

Einen Anwalt brauchst Du definitiv nicht. Denn auch er kann an der Rechtslage nichts ändern, und kostet dabei mindestens so viel Geld wie das Gutachten.

Alternative zum Gutachten: Du wartest noch 8-9 Jahre, denn 15 Jahre nach Entziehung der Fahrerlaubnis, oder auch des freiwilligen Verzichts, kann kein Gutachten vor Neuerteilung verlangt werden. Das gilt aber nur, wenn es während der 15 Jahre keine erschwerende Entscheidung (z.B. Versagung einer Fahrerlaubnis) gab.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GreenDragon77
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es nicht irgendwie eine Möglichkeit, dass das Sozialamt die Kosten für das Gutachten übernimmt? Weil so viel Geld habe ich eigentlich gar nicht, könnte es vielleicht von meinen Eltern leihen.

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#5
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von go517314-95):
Gibt es nicht irgendwie eine Möglichkeit, dass das Sozialamt die Kosten für das Gutachten übernimmt?
Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32818 Beiträge, 17247x hilfreich)

Gibt es nicht irgendwie eine Möglichkeit, dass das Sozialamt die Kosten für das Gutachten übernimmt? Nein - habe ich ja oben schon geschrieben. By the way kostet ein PKW noch viel mehr...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von go517314-95):
Gibt es nicht irgendwie eine Möglichkeit, dass das Sozialamt die Kosten für das Gutachten übernimmt?

Die Ämter können unter bestimmten Umständen Darlehen vergeben. Sind aber "Kann".Leistungen.

Nur, da man offenbar weder in der Lage wäre ein KfZ zu erwerben, noch eines zu unterhalten, sehe ich da keine großen Erfolgsaussichten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nur, da man offenbar weder in der Lage wäre ein KfZ zu erwerben, noch eines zu unterhalten, sehe ich da keine großen Erfolgsaussichten.


Nunja, man muss ja nicht unbedingt ein eigenes KFZ haben.
Es gibt ja auch Möglichkeiten, wie den Zugriff auf ein KFZ innerhalb der Familie oder des Freundeskreises.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es gibt ja auch Möglichkeiten, wie den Zugriff auf ein KFZ innerhalb der Familie oder des Freundeskreises.

Das ist vermutlich doch etwas zu unsicher. Zumindest für das bewilligen einer "Kann-Leistung".

Aber versuchen kann man es natürlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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