Ich musste vor etwa 6-7 Jahren meinen Führerschein
bei irgend einem Amt abgeben und zwar wegen einer psychischen Krankheit. Ich habe bei diesem Amt mal angerufen und gefragt, und der Mann meinte dazu, ich soll erst meinen Psychiater fragen, was er dazu meint. Mein Psychiater meinte, ich wäre noch nicht fahrtüchtig, denn ich wäre emotional nicht ausgeglichen.
Trotzdem halte ich mich für fähig um einen Pkw sicher zu führen.
Was sollte ich tun, damit ich meinen Führerschein zurück bekomme? Sollte ich zu einem Anwalt gehen und mich beraten lassen? Um welche Gesetze handelt es sich bei dieser Sache?
Bei mir ist es ein großes Problem, dass ich in einem Dorf lebe, welches 20 Kilometer von der nächsten Stadt entfernt ist. Deswegen bin ich wegen dieser Sache sozial isoliert und kann auch nicht ab kulturellen Veranstaltungen teilnehmen. Was meint ihr dazu?
War gerade beim Psychiater und der meinte, er gäbe grünes Licht und ich kann ein Gutachten erstellen lassen. leider kostet das viel, nämlich 400 Euro.
Wie bekomme ich meinen Führerschein wieder zurück?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
War gerade beim Psychiater und der meinte, er gäbe grünes Licht und ich kann ein Gutachten erstellen lassen. leider kostet das viel, nämlich 400 Euro. Ja, dann können Sie das entweder machen lassen oder darauf verzichten - irgendeine Stelle, die derlei Kosten übernimmt, gibt es nicht.
-- Editiert von muemmel am 08.11.2019 13:42
Am besten, die Bedingungen des Amtes erfüllen.ZitatWas sollte ich tun, damit ich meinen Führerschein zurück bekomme? :
Oder klagen. Einen plausiblen Anlass für zweitere Variante sehe ich derzeit nicht.
Kann man machen. Dann ist man ärmer, aber noch nicht weiser.ZitatSollte ich zu einem Anwalt gehen und mich beraten lassen? :
Höchstvermutlich FeV.ZitatUm welche Gesetze handelt es sich bei dieser Sache? :
Meine Meinung dazu ist, dass ich noch nie einen größeren Unsinn gelesen habe.ZitatWas meint ihr dazu? :
ZitatWar gerade beim Psychiater und der meinte, er gäbe grünes Licht :
Sehr Launisch der Psychiater, gell?
ZitatMein Psychiater meinte, ich wäre noch nicht fahrtüchtig, denn ich wäre emotional nicht ausgeglichen. :
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ging mir auch so, als ich das gelesen habe:ZitatMeine Meinung dazu ist, dass ich noch nie einen größeren Unsinn gelesen habe. :
Es gibt kein einklagbares Recht auf eine Fahrerlaubnis. Nach 6-7 Jahren gibt es auch keine Rechtsmittel gegen die damalige Behörde.ZitatOder klagen. :
Zurück bekommst Du Deinen alten Führerschein gar nicht. Du kannst lediglich die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis beantragen. Wenn der Antrag genehmigt wird, dann bekommst Du einen neuen Führerschein.ZitatWas sollte ich tun, damit ich meinen Führerschein zurück bekomme? :
Bevor der Antrag genehmigt wird, wird das Amt aber wohl tatsächlich ein psychologisches Gutachten fordern, aus dem hervorgeht, ob Du zum Führen fahrerlaubnispflichtiger KFZ geeignet bist. Die Kosten für das Gutachten hast Du zu tragen.
Einen Anwalt brauchst Du definitiv nicht. Denn auch er kann an der Rechtslage nichts ändern, und kostet dabei mindestens so viel Geld wie das Gutachten.
Alternative zum Gutachten: Du wartest noch 8-9 Jahre, denn 15 Jahre nach Entziehung der Fahrerlaubnis, oder auch des freiwilligen Verzichts, kann kein Gutachten vor Neuerteilung verlangt werden. Das gilt aber nur, wenn es während der 15 Jahre keine erschwerende Entscheidung (z.B. Versagung einer Fahrerlaubnis) gab.
Gibt es nicht irgendwie eine Möglichkeit, dass das Sozialamt die Kosten für das Gutachten übernimmt? Weil so viel Geld habe ich eigentlich gar nicht, könnte es vielleicht von meinen Eltern leihen.
Nein.ZitatGibt es nicht irgendwie eine Möglichkeit, dass das Sozialamt die Kosten für das Gutachten übernimmt? :
Gibt es nicht irgendwie eine Möglichkeit, dass das Sozialamt die Kosten für das Gutachten übernimmt? Nein - habe ich ja oben schon geschrieben. By the way kostet ein PKW noch viel mehr...
ZitatGibt es nicht irgendwie eine Möglichkeit, dass das Sozialamt die Kosten für das Gutachten übernimmt? :
Die Ämter können unter bestimmten Umständen Darlehen vergeben. Sind aber "Kann".Leistungen.
Nur, da man offenbar weder in der Lage wäre ein KfZ zu erwerben, noch eines zu unterhalten, sehe ich da keine großen Erfolgsaussichten.
ZitatNur, da man offenbar weder in der Lage wäre ein KfZ zu erwerben, noch eines zu unterhalten, sehe ich da keine großen Erfolgsaussichten. :
Nunja, man muss ja nicht unbedingt ein eigenes KFZ haben.
Es gibt ja auch Möglichkeiten, wie den Zugriff auf ein KFZ innerhalb der Familie oder des Freundeskreises.
ZitatEs gibt ja auch Möglichkeiten, wie den Zugriff auf ein KFZ innerhalb der Familie oder des Freundeskreises. :
Das ist vermutlich doch etwas zu unsicher. Zumindest für das bewilligen einer "Kann-Leistung".
Aber versuchen kann man es natürlich.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
26 Antworten