Ich weiß, ich bin nicht die erste die das behauptet. Ich habe heute einen Bußgeldbescheid erhalten da ich 6 km/h zu schnell gefahren bin und dafür Strafe zahlen muss. Richtig so. Ich habe ewig lange auf den Brief gewartet, der mir sagt, wie hoch die Strafe ist. 15 € und bin nun geschockt das ich knapp 50 € zahlen soll, weil ich die Frist der Zahlung verpasst haben soll. Ich kann nur sagen, dass ich vorher kein Schreiben erhalten habe. Dieses war das erste. Da Ereignis liegt bereits einige wochen her und ich ahbe mich schon gewundert und gedacht das ich vielleicht garnicht geblitzt worden bin sondern ein anderes Auto. Ich leere Regelmäßig meinen Briefkasten und gelbe Briefumschläge (die zum Glück sehr, sehr selten kommen) sehe ich sofort. Auch kann er nicht in irgendwelche Kataloge gefallen sein da ich diese nicht erhalte. Darum meine kurze Frage: Wie kann ich reagieren. Wie kann ich beweisen, dass ich den Brief nicht erhalten habe. Ergibt es überhaupt Sinn morgen beim Amt anzurufen? Ich fühle mich gerade etwas Hilflos.
Wie reagiere ich auf diesen Vorwurf vom Verkehrsamt. Mahnung. Betrag nicht bezahlt.
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
ZitatWie kann ich beweisen, dass ich den Brief nicht erhalten habe. :
Keine Ahnung, wir wissen ja nicht welche Methoden zur Posteingangserfassung bei Dir eingesetzt werden
ZitatErgibt es überhaupt Sinn morgen beim Amt anzurufen? :
Nö.
Eher mal schriftlich Akteneinsicht beantragen und schauen was die Zustellbelege des Bescheides besagen.
ZitatWie kann ich beweisen, dass ich den Brief nicht erhalten habe. :
Vermutlich gar nicht.
ZitatErgibt es überhaupt Sinn morgen beim Amt anzurufen? :
Nicht wirklich. Man kann aber Glück haben und auf eine(n) kompetente(n) Mitarbeiter(in) treffen.
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ZitatMan kann aber Glück haben und auf eine(n) kompetente(n) Mitarbeiter(in) treffen. :
Die - wenn sie wirklich kompetent wären - mitteilen das man aus Gründen des Datenschutz keine telefonischen Auskünfte erteilen darf ...
Hallo,
Ich denke, dass es eher ein ganz normaler Bußgeldbescheid ist. Oder?Zitat:15 € und bin nun geschockt das ich knapp 50 € zahlen soll, weil ich die Frist der Zahlung verpasst haben soll.
Das was du nicht erhalten hast dürfte dann ein Verwarngeldangebot sein (etwa das Knöllchen unter dem Scheibenwischer beim falsch Parken). Da man darauf aber eh' keinen Anspruch hat sehe ich keine Chance etwas an den knapp 50 Euro zu ändern.
Dein "knapp" scheint aber doch etwas übertrieben zu sein. Ein Bußgeldbescheid kostet 25 Euro plus 3,50 Euro Spesen, dazu die 15 Euro Strafe macht dann genau 43,50 Euro.
Oder wie setzt es sich bei dir zusammen? Waren es vielleicht doch 20 Euro Strafe?
Stefan
Hat zwar eigentlich wenig mit der Ausgangsfrage zu tun, aber:
ZitatDie - wenn sie wirklich kompetent wären - mitteilen das man aus Gründen des Datenschutz keine telefonischen Auskünfte erteilen darf ... :
Dürfte ich für diese gewagte Aussage die gesetzliche Fundstelle erfahren?
Natürlich darf ein Amt telefonische Auskünfte erteilen, wenn sich der Anrufer eindeutig identifizieren kann. Z. B. durch Beantwortung von Nachfragen des Mitarbeiters nach Geburtsdatum, Aktenzeichen, o.ä.
ZitatIch leere Regelmäßig meinen Briefkasten und gelbe Briefumschläge (die zum Glück sehr, sehr selten kommen) sehe ich sofort. :
Der Anhörungsbogen mit dem Verwarnungsgeldangebot kommt als einfacher Brief. Wenn der übersehen wurde oder aber auf dem Postweg verloren gegangen ist, dann hat man Pech gehabt und muss die zusätzlichen Gebühren für den Bußgeldbescheid in Höhe von 28,50€ auch noch zahlen.
Wenn der übersehen wurde oder aber auf dem Postweg verloren gegangen ist, dann hat man Pech gehabt und muss die zusätzlichen Gebühren für den Bußgeldbescheid in Höhe von 28,50€ auch noch zahlen.
Frage
Wenn er auf dem Postweg vonseiten der Behörde verloren gegangen ist, dann muss die Behörde nicht nachweisen, dass er in den Briefkasten gesteckt worden ist?
Danke auch an den Reminder das der erste Brief, den man erhält, nicht gelb ist, sondern ein herkömmlicher.
Ich habe nun ein Schreiben aufgesetzt mit bitte eines Nachweises eines Zustellbeleges. Falls die Behörde diesen nicht vorlegen muss werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen.
Hinweis: Es war kein Knöllchen, sondern die Fahrt in einen Blitzer. Aus diesem Grund musste ich auf das Schreiben warten um die Höhe der zu zahlenden Summe (15€) zu erfahren.
Hallo,
Das mit dem Knöllchen war nur ein Beispiel für ein Verwangeldangebot (dort wird es oft direkt übergeben bzw. hinterlegt).Zitat:Hinweis: Es war kein Knöllchen, sondern die Fahrt in einen Blitzer. Aus diesem Grund musste ich auf das Schreiben warten um die Höhe der zu zahlenden Summe (15€) zu erfahren.
Da man aber grundsätzlich kein Anrecht auf ein Verwarngeldangebot hat (es kann auch direkt ein Bußgeldbescheid ergehen) muss die Behörde den Versand oder gar den Zugang auch nicht nachweisen.
Ein Versuch es doch noch in die Verwarnung zu bringen kann aber nicht schaden. Es kommt durchaus vor, dass eine Behörde dem stattgibt.
Dabei würde ich darauf hinweisen, dass ich bei Erhalt einer Verwarnung umgehend gezahlt hätte (das ist nämlich das worum es geht - eben die Sache schnell zu erledigen, das ist Massengeschäft, ein Bußgeldverfahren ist deutlich aufwendiger).
Stefan
-- Editiert von reckoner am 30.07.2021 18:22
ZitatDürfte ich für diese gewagte Aussage die gesetzliche Fundstelle erfahren? :
Die DSGVO nebst Auslegungen.
ZitatWenn er auf dem Postweg vonseiten der Behörde verloren gegangen ist, dann muss die Behörde nicht nachweisen, dass er in den Briefkasten gesteckt worden ist? :
ZitatNatürlich darf ein Amt telefonische Auskünfte erteilen, wenn sich der Anrufer eindeutig identifizieren kann. :
Ja, nur das die Behörden das nicht machen wollen bzw. gar nicht können.
Zitat:Wenn er auf dem Postweg vonseiten der Behörde verloren gegangen ist, dann muss die Behörde nicht nachweisen, dass er in den Briefkasten gesteckt worden ist?
Nein - bei einem gebührenfreien Verwarngeldangebot nicht.
Zitat:Ich habe nun ein Schreiben aufgesetzt mit bitte eines Nachweises eines Zustellbeleges. Falls die Behörde diesen nicht vorlegen muss werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen.
Das Schreiben können (und sollten) Sie sich sparen.
Es wäre viel sinnvoller, anzurufen und freundlich zu fragen, ob sich die Bußgeldstelle darauf einlässt, das Verwandgeldangebot nochmal zu schicken (und den Bußgeldbescheid zurückzunehmen). Erfolgsaussicht nicht groß, aber immerhin größer als Null.
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