Hallo zusammen,
mir wurde in einem Verfahren die Fahrerlaubnis entzogen und für 6 Monate gesperrt.
Das Urteil ist rechtskräftig habe aber keine Aufforderung zur Abgabe der Führerscheines erhalten, 3 Tage nach Rechtskraft wurde mit der Führerschein
eingezogen bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle. Es folgte eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ganze ist jetzt 6 Monate her also zum Ende des Monats endet die Sperre und ich wollte einen Antrag auf Wiedererteilung stellen, das Verfahren wegen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ist bis auf die Polizeiliche Vernehmung nicht abgeschlossen.
Meine Frage ist ob das Verfahren aktuell ohne Urteil Auswirkungen auf die wiedererteilung hat?
Vielen Dank.
Zur Info es handelt sich bei der Verurteilung um keinen Alkohol oder BTM Verstoß nur um einen Sachschaden der allerdings nicht mehr in die 24 Stunden Grenze der Meldung fällt das der Schaden über 1500 Euro betrug.
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
22. August 2019
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Frage vom 22. August 2019 | 20:15
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
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#1
Antwort vom 23. August 2019 | 14:23
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
Anders ausgedrückt: Es handelt sich um eine Fahrerflucht (Straftat)?Zitatnur um einen Sachschaden der allerdings nicht mehr in die 24 Stunden Grenze der Meldung fällt das der Schaden über 1500 Euro betrug. :
#2
Antwort vom 23. August 2019 | 16:46
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Anders ausgedrückt: Es handelt sich um eine Fahrerflucht (Straftat)?Zitatnur um einen Sachschaden der allerdings nicht mehr in die 24 Stunden Grenze der Meldung fällt das der Schaden über 1500 Euro betrug. :
Ja richtig
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