Wiedererteilung nach 15 Jahren

4. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
Flash928
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiedererteilung nach 15 Jahren

Hallo, ich habe ein Problem welches mir massiv Kopfschmerzen bereitet.
mir wurde vor 15 Jahren der Führerschein aufgrund von btm entzogen. Ich bin zwei mal angehalten worden in einem Abstand von 3 Tagen und habe zu dem Zeitpunkt Amphetamin und Cannabis konsumiert.
Nun sind die Einträge getilgt und in der kba Auskunft sowie im Register nichts mehr zu finden. Heute habe ich bei der Führerscheinstelle in Marl den Antrag auf Wiedererteilung gestellt.
Mein Problem ist dass ich vor 12 Jahren zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Diese habe ich damals mit dem paragraph 35 erfolgreich verbüßt. Das habe ich in dem Antrag natürlich nicht angegeben. Ich bin leider in meiner Vergangenheit noch 3 mal rechtskräftig verurteilt worden und habe eine laufende Bewährungsstrafe gehabt bis vor 1,5 Jahren. Keine der Straftaten hatte Bezug zum Verkehr geschweige denn mit btm. Ich habe mit offenen Karten gespielt und gesagt dass ich noch eine Eintragung im Führungszeugnis habe. Auf der Führerscheinstelle hieß es dass erstmal das Führungszeugnis abgewartet werden muss und dann entschieden wird. Kann es sein dass mir wegen der Verurteilungen eine Erteilung versagt wird ? Vor allem wie gehe ich dann damit um ?
Leider habe ich das Führungszeugnis noch nicht einsehen können.
Ich hoffe sie können mir weiter helfen.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4079 Beiträge, 1145x hilfreich)

Zitat (von Flash928):
Nun sind die Einträge getilgt und in der kba Auskunft sowie im Register nichts mehr zu finden
Dann ist das auch nicht mehr verwertbar.

Zitat (von Flash928):
Keine der Straftaten hatte Bezug zum Verkehr geschweige denn mit btm.
Was war es denn dann?

Zitat (von Flash928):
Kann es sein dass mir wegen der Verurteilungen eine Erteilung versagt wird ?
Eine Versagung ist zunächst einmal nicht zu erwarten. Wenn sich aber Zweifel an der Fahreignung ergeben, dann wird die Führerscheinstelle entsprechende Maßnahmen ergreifen. Kommt halt drauf an, was passiert ist. Ein Ladendiebstahl oder eine Steuerhinterziehung ist im Hinblick auf die Fahreignung weniger problematisch, als eine gefährliche Körperverletzung,

Zitat (von Flash928):
Vor allem wie gehe ich dann damit um ?
Woher sollen wir das wissen? Wir kennen weder Dich, noch Dein Vorstrafenregister.

Zitat (von Flash928):
Leider habe ich das Führungszeugnis noch nicht einsehen können.
Du hättest das behördliche Führungszeugnis zunächst an das Amtsgericht schicken lassen und dort einsehen können. Du kannst Dir gegen Gebühren auch ein zusätzliches Führungszeugnis nach Hause schicken lassen. Oder Du wartest eben einfach ab.

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#2
 Von 
Flash928
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo vielen Dank für deine Nachricht.
Ich wurde vor zwölf Jahren wegen eines einbruchsdiebstahls verurteilt.
Anschließend noch mal wegen Ladendiebstahl. Ansonsten war da nichts. Ich war einfach dämlich und habe mein Leben seitdem um 180grad gedreht und gehe den gerade Weg.
Ein Führungszeugnis habe ich mir auch zusätzlich bestellt. Ich hoffe einfach es klappt so. Zerbreche mir deshalb extrem den Kopf habe ein Jobangebot wo ein Führerschein unerlässlich ist.

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#3
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4079 Beiträge, 1145x hilfreich)

Bei Eigentumsdelikten sehe ich eher keine Einschränkung der Fahreignung. Bei einem Einbruch sieht das schon etwas anders aus. Dazu bedarf es doch ein wenig mehr krimineller Energie und auch eine gewisse Gewaltbereitschaft.

Interessant könnte auch noch die Frage sein, ob ein KFZ dazu benutzt wurde die Beute oder das Einbruchwerkzeug zu transportieren.

Da der Einbruch aber bereits 12 Jahre zurückliegt, sehe ich da jetzt eher kein Problem im Hinblick auf die beantragte Fahrerlaubnis.

Letztlich hilft aber nur Abwarten und Tee trinken.

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#4
 Von 
Flash928
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich war einfach nur dämlich. Nein ein pkw wurde nicht für die Tat benutzt und stand auch nirgendwo mit aufgeführt.
Der Einbruch liegt sogar noch etwas länger zurück. Es sind jetzt fast 13 Jahre. Ich hoffe einfach nur dass es so durch geht. Ich gehe mal stark davon aus dass keine Mpu mehr angeordnet werden kann.
Ich hoffe es zumindestens.
Falls ja bleibt mir wohl keine andere Wahl.

Ich konsumiere schon seit Jahren keine Drogen mehr und bin durch mit der Vergangenheit.

Hoffe mal dass mir keine Steine in den Weg gelegt werden.

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#5
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4079 Beiträge, 1145x hilfreich)

Ich würde jetzt nicht unbeding damit rechnen, dass Dir da Steine in den Weg gelegt werden. Gänzlich ausschließen kann ich das aber auch nicht, da die Führerscheinstelle einen gewissen Entscheidungsspielraum hat. Zudem könnte eine Führerscheinstelle in Brandenburg bei Prüfung des Antrags zu einem anderen Ergebnis kommen, als eine Führerscheinstelle in Bayern.

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#6
 Von 
Flash928
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Einschätzung. Bei mir geht es um eine Führerscheinstelle in NRW. Bin sehr gespannt und habe Hoffnung.
Ich hoffe mal nicht dass eine Mpu angeordnet wird. Das sprengt meinen zeitlichen Rahmen komplett.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Flash928
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Einschätzung. Bei mir geht es um eine Führerscheinstelle in NRW. Bin sehr gespannt und habe Hoffnung.
Ich hoffe mal nicht dass eine Mpu angeordnet wird. Das sprengt meinen zeitlichen Rahmen komplett.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Flash928
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo kurzes Update zu meiner Angelegenheit. In meinem Führungszeugnis stehen sämtliche Vorstrafen drin. Also die Haftstrafe plus die beiden nachträglichen Verurteilungen. Mein Gefühl sagt mir dass der Antrag eine null Nummer wird.
Ich könnte kotzen dass die ****** Vergangenheit mich einholt. Wenn ich Post von der Führerscheinstelle bekomme kann ich den Antrag falls noch eine Mpu angeordnet wird wieder zurück ziehen ohne dass ein Eintrag beim kba erfolgt ?

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#9
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4079 Beiträge, 1145x hilfreich)

Zitat (von Flash928):
Wenn ich Post von der Führerscheinstelle bekomme kann ich den Antrag falls noch eine Mpu angeordnet wird wieder zurück ziehen ohne dass ein Eintrag beim kba erfolgt ?
Ja.

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