Hallo,
ich habe kürzlich einen Unfall
gehabt der durch eine Vorfahrtsmissachtung des Unfallgegners verursacht wurde. Die Schuldfrage ist eindeutig. Nach dem Unfall habe ich direkt die Versicherung der Gegenseite kontaktiert und parallel dazu das Fahrzeug in eine Werkstatt gegeben. Kurz danach wurde durch ein Gutachten der wirtschaftliche Totalschaden festgestellt. Die Informationen wurden durch die Werkstatt direkt an die Versicherung weitergeleitet. Diese hat dann kurz darauf auf ein Gegengutachten bestanden. Dieses ergab dann einen geringeren Wiederbeschaffungswert als durch das ursprüngliche Gutachten ermittelt wurde.
Meine Frage: Darf die Versicherung ein solches Gutachten anordnen? Kann ich diesem Gutachten theoretisch widersprechen? Und kann ich auf die Anerkennung meines Gutachtes pochen?
Wie soll man sich in diesem Fall am besten verhalten?
Grüße
Wirtschaftlicher Totalschaden - Wiederbeschaffungswert
5. April 2019
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Frage vom 5. April 2019 | 17:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wirtschaftlicher Totalschaden - Wiederbeschaffungswert
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 5. April 2019 | 18:19
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatMeine Fragen: :
A) Darf die Versicherung ein solches Gutachten anordnen?
B) Kann ich diesem Gutachten theoretisch widersprechen?
C) Und kann ich auf die Anerkennung meines Gutachtes pochen?
A = ja
B = sogar praktisch (faktisch) ja
c) = auch ja
wie in jedem anderen Fall auch, die Angelegenheit rein sachlich prüfen. Da es nur um den Wiederbeschaffungswert geht, kann man diesen recht einfach und auch ohne Zugriffsmöglichkeit auf die Verlaufsdatenbank durch Eingabe der relevanten Fahrzeugwerte bei den Online Verkaufsplattformen selbst recherchieren.ZitatWie soll man sich in diesem Fall am besten verhalten? :
Erst wenn das Rechercheergebnis feststeht lässt sich über ein weiteres Vorgehen spekulieren.
Berry
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