Wirtschaftlicher Totalschaden - Wie wird das nun von der Versicherung gezahlt?

24. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Katrin Kat
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)
Wirtschaftlicher Totalschaden - Wie wird das nun von der Versicherung gezahlt?

Guten Abend,

letzte Woche hatte ich einen unverschuldeten Verkehrsunfall.
Der Wagen ist aktuell nicht fahrtüchtig.
Der Gutachter hat den Schaden auf 6340€ festgelegt, also ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Wie wird das nun von der Versicherung gezahlt? Zum einen, wenn man das Auto reparieren lässt und zum anderen, wenn man ggf. ein neues (gebrauchtes) Auto kaufen möchte?

Vielen Dank für eure Meinungen im Voraus!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Du rechnest nach Gutachten mit der Versicherung ab und kaufst dir dann von dem Geld eine anderes Fahrzeug.
Wenn du das Unfallfahrzeug reparieren lässt, bezahlt die Versicherung aber nicht mehr, als im Gutachten angegeben ist.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Katrin Kat
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

Bekomme ich dann die vollen 6300€, wenn ich nach Gutachten mit der Versicherung abrechne?

Irgendwo war auch die Rede von brutto und netto abrechnen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119321 Beiträge, 39710x hilfreich)

Bei der fiktiven Abrechnung wird natürlich die Mehrwertsteuer abgezogen, da diese ja nicht anfällt.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Katrin Kat
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn aber ein neues Auto her muss? Dann wird der ermittelte Wiederbeschaffungswert ersetzt?

Was mich auch stutzig gemacht hat, der Gutachter hat den Wagen bei diversen Händlern angeboten. Die Versicherung muss dann nur noch die Differenz zum VK auszahlen?

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ja, der Wiederbeschaffungswert wird ersetzt, nicht die (höheren) Reparaturkosten. Benötigen Sie das Auto, können Sie bis zur Wiederbeschaffung einen Mietwagen nehmen, dessen Kosten die gegnerische Versicherung ersetzt.

Der Unfallwagen wird Händlern angeboten, weil die Versicherung kalkulieren möchte, wieviel sie drauflegen muß, um Ihnen den Wagen zu ersetzen.

Also wenn der Wiederbeschaffungswert minus Wert des Unfallwagens niedriger ist als die Reparaturkosten, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden.

-----------------
"Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung"

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Katrin Kat
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Dann habe ich es ja doch einigermaßen verstanden.



0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.464 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen