Guten Abend,
letzte Woche hatte ich einen unverschuldeten Verkehrsunfall.
Der Wagen ist aktuell nicht fahrtüchtig.
Der Gutachter hat den Schaden auf 6340€ festgelegt, also ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Wie wird das nun von der Versicherung gezahlt? Zum einen, wenn man das Auto reparieren lässt und zum anderen, wenn man ggf. ein neues (gebrauchtes) Auto kaufen möchte?
Vielen Dank für eure Meinungen im Voraus!
Wirtschaftlicher Totalschaden - Wie wird das nun von der Versicherung gezahlt?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Du rechnest nach Gutachten mit der Versicherung ab und kaufst dir dann von dem Geld eine anderes Fahrzeug.
Wenn du das Unfallfahrzeug reparieren lässt, bezahlt die Versicherung aber nicht mehr, als im Gutachten angegeben ist.
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Bekomme ich dann die vollen 6300€, wenn ich nach Gutachten mit der Versicherung abrechne?
Irgendwo war auch die Rede von brutto und netto abrechnen...
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Bei der fiktiven Abrechnung wird natürlich die Mehrwertsteuer abgezogen, da diese ja nicht anfällt.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Wenn aber ein neues Auto her muss? Dann wird der ermittelte Wiederbeschaffungswert ersetzt?
Was mich auch stutzig gemacht hat, der Gutachter hat den Wagen bei diversen Händlern angeboten. Die Versicherung muss dann nur noch die Differenz zum VK auszahlen?
Ja, der Wiederbeschaffungswert wird ersetzt, nicht die (höheren) Reparaturkosten. Benötigen Sie das Auto, können Sie bis zur Wiederbeschaffung einen Mietwagen nehmen, dessen Kosten die gegnerische Versicherung ersetzt.
Der Unfallwagen wird Händlern angeboten, weil die Versicherung kalkulieren möchte, wieviel sie drauflegen muß, um Ihnen den Wagen zu ersetzen.
Also wenn der Wiederbeschaffungswert minus Wert des Unfallwagens niedriger ist als die Reparaturkosten, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden.
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"Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung"
Vielen Dank für die Antworten. Dann habe ich es ja doch einigermaßen verstanden.
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