Mein Wohnwagen wurde einfach abgeschleppt. Er war auf einmal verschwunden als ich ihn für den Urlaub anhängen wollte. Beim Ordnungsamt behauptete man der hätte dort mehr als 14 Tage gestanden, was nicht stimmt. Vorher haben sie mir ein Knöllchen geschickt für parken von über 2t im Wohngebiet was auch nicht stimmt, der wiegt 1700. Ich wohne in der kleineren Nebenstrasse und habe vorher keine Anmahnung oder sowas bekommen. Das sind nur Nachbarn die gerne andere ärgern. Ist das Rechtens???
Ich habe schonmal vor ein paar Jahren im Industriegebiet ein Knöllchen bekommen für länger als 14 Tage parken aber abgeschleppt hat den noch keiner.
Wohnwagen abgeschleppt
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Zitat:Das sind nur Nachbarn die gerne andere ärgern. Ist das Rechtens???
Ja, das ist rechtens.
Die Nachbarn wollen halt keine Fremd-/Dauerparker dort haben.
Zitat:Beim Ordnungsamt behauptete man der hätte dort mehr als 14 Tage gestanden, was nicht stimmt.
Und das kann man beweisen?
War das der einzige Grund fürs abshleppen?
Hätte gerne eine Rechtsgrundlage wo drinsteht, daß man einfach abschleppen darf.
Wenn mein Auto ohne Behinderung falsch parkt bekommt man ja auch nur ein Knöllchen und wird nicht abgeschleppt.
Mir ist das im Prinzip schnurz was die Nachbarn wollen, das ist eine öffentliche Strasse und die gehört nun mal allen Verkehrsteilnehmern. Solange man keine Gesetze bricht sollte auch niemand abschleppen dürfen.
Wo steht das, daß so was erlaubt ist?
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Zitat:Mir ist das im Prinzip schnurz was die Nachbarn wollen,
Mag sein, dann darf man halt sich nicht über die Konsequenzen solchen rechtswidrigen Egoismus wundern.
Zitat:das ist eine öffentliche Strasse und die gehört nun mal allen Verkehrsteilnehmern.
Eben. Genau deshalb werden Anhänger die länger als 14 Tage stehen abgeschleppt. Damit auch andere mal ne Chance haben da zu parken.
Zitat:Solange man keine Gesetze bricht sollte auch niemand abschleppen dürfen.
Wo steht das, daß so was erlaubt ist?
In der StVo, steht das mit dem parken z.B drin (§12) und auch die Sache mit dem Egoismuss (§1)
Es erstaunt mich immer wieder, das man solche Sachen erklären muss. Die Kenntnis der StVO ist eigentlich Grundlage die Fahrerlaubnis nutzen zu dürfen ...
Soll jetzt keine Beleidigung sein, aber es ist erstaunlich wie sich hier über die Angaben des TE hinweggesetzt wird.
Klar, im Internet kann jeder behaupten was er will, aber wenn man die Aussagen des TE als Grundlage nimmt, war das abschleppen unberechtigt.
Zitat:Beim Ordnungsamt behauptete man der hätte dort mehr als 14 Tage gestanden, was nicht stimmt.
In wieweit man das im Zweifel nachweisen kann ist natürlich fraglich.
Zitat:aber es ist erstaunlich wie sich hier über die Angaben des TE hinweggesetzt wird.
Die Frage nach dem Beweis der Behauptung blieb unbeantwortet.
Also gilt die Behauptung "länger als 14 Tage" des OA erst mal als korrekt.
Wie im echten Leben...
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