Zahlung nach Gutachten

25. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Schneppkappejaab
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Zahlung nach Gutachten

Mir ist diese Woche jemand ins Auto gefahren. Den Fall habe ich der Versicherung gemeldet, heute kam der Sachverständige. Nun zu meiner Frage. Wenn ich nun das Gutachten erhalte, welche Optionen habe ich dann? Sage ich der Versicherung, daß ich das Geld von dem Gutachten haben will bedeutet das, daß ich von dem Geld des Gutachtens 16% Mehrwertsteuer abgezogen bekomme. Prüft die Versicherung dann nach ob ich den Schaden repariert habe?
Werde den Schaden auf jeden Fall reparieren lassen, wenn ich das aber der Versicherung sage bekomme ich dann "nur" das Geld was die Reparatur kostet? Bei dieser Option wäre das Gutachten ja hinfällig gewesen.
Wie soll ich weiter verfahren?
Brauche übrigens eine neue Tür, bekomme ich auch Ausfallzahlungen für die Zeit bis zur Auslieferung der Tür zum Händler wenn das Auto in der Zeit dort steht, oder zählt nur die Reparaturzeit an sich? Kann nämlich momentan nicht mit dem Auto fahren, da der Ausenspiegel ab ist.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Wenn dir jemannd ins Auto gefahren ist, hättest du das Recht gehabt selber einen Sachverständigen deines Vertrauens zu beauftragen und nicht den Sachverständigen von der gegnerischen Versicherung nehmen müssen!
Die Mehrwertsteuer wird in der Höhe erstattet in der sie tatsächlich angefallen ist, dazu die Rechnung vorlegen.
Wie hoch ist denn der Schaden?
Nutzungsausfall gibt es für die Zeit in der das Fahrzeug nicht genutzt werden kann, jedoch ist der Hlater dazu verpflichtet diese Zeit nicht unnötig in die Länge zu ziehen (ggf. Notreparatur usw.)

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#2
 Von 
Schneppkappejaab
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry, das ist falsch rübergekommen. Hab einen Gutachter meines Vertrauens bestellt. Das Gutachten bekomm ich erst nächste Woche. Wenn ich den Wagen jetzt reparieren lasse und die Rechnung an die Versicherung schicke bekomme ich also auch die Mehrwertsteuer bezahlt? Wird das trotzdem nach dem Gutachten berechnet oder wird dann nur der tatsächliche Preis erstattet?

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#3
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Wenn der Schaden komplett behoben wird, so wird auch der tatsächliche Rechnungsbetrag erstattet.

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