Zahlungsaufforderung trotz Unschuld

9. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
ilias2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungsaufforderung trotz Unschuld

Hallo,
zuerst mal die Vorgeschichte:

ich hatte vor knapp 4 Wochen einen Radunfall. Ich befand mich dabei auf der Vorfahrtsstrasse als von links kurz vor mir ein Auto auf meine Spur eingebogen ist. Dadurch musste ich schon bremsen, hätte der Fahrer aber sofort stark beschleunigt hätte es wahrscheinlich noch für mich gereicht einen Zusammenprall zu verhindern. Doch der Fahrer wollte sofort wieder nach links(über eine durchgezogene Linie!) in die erste Hofeinfahrt einbiegen, weshalb er fast anhielt um noch ein Auto aus dem Gegenverkehr vorbeizulassen, dadurch war es mir nicht mehr möglich einen Zusammenprall zu verhindern. deswegen stürzte ich, was der Fahrer erst gar nicht bemerkte, erst der Fahrer in dem Auto hinter mir machte den Verursacher durch hupen und gestikulieren auf mich aufmerksam.

Ich dachte klare Sache, er wäre Schuld, doch da er leider seine Schuld nicht einsah musste ich die Polizei anrufen. Die nahm den Unfall auf und erklärte mir am folgenden Tag als sie meine Aussage aufnahmen, dass er "eindeutig schuld sei"(nach Studium der Rechtslage!). Zum Glück hatte ich ja auch zwei Zeugen aus dem Auto hinter mir, die ebenfalls sofort sagten er sei Schuld. Mein Gegner wiederrum berief sich auf zwei Zeugen: seine Tante und deren Tochter, die beide 'zufällig' aus dem Fenster des Hauses schauten in dessen Hofeinfahrt er einbiegen wollte. Sie meinten ich hätte überholen wollen als er abbog und wäre dadurch mit ihm zusammengestoßen. Das stimmt aber nicht!!!!!
An meinem Rad war eine Beschädigung, die ich auch sofort der Polizei am Unfallort angab. (Laut späterem Kostenvoranschlag 400€)
Mein Unfallgegner sagte am Unfallort am Auto sei nichts kaputt.
Ich wartete auf Rat des Polizisten erst mal ab meine Forderungen zu stellen, da mein Unfallgegner seine Schuld auch nach nochmaliger Belehrung der Polizei nicht einsah.(D.h. ich hatte die Schäden durch Kostenvoranschlag festgehalten wartete aber noch sie dem Verursacher zu schicken, bei der Polizei waren sie aber vermerkt!). Ich hoffte noch das er zur Vernunft kommt und wir das ohne Anwalt klären könnten...
Heute bekam ich nun einen Brief vom Anwalt des Gegners indem er knapp 800€ fordert, für einen neuen Stossfänger und Lackierung(mit Kostenvoranschlag). Zahlbar binnen 5 Tagen
Hab mir heute gleich einen Beratungstermin bei meinem Anwalt geholt.

Wollte nur mal eure Meinung hören, allgemein und zum schreiben des gegnerischen Anwalts(das hat ja keine Rechtsgrundlage?)

Danke!!!

-- Editiert von ilias2 am 09.10.2007 15:13:24

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich hoffe du warst beim Arzt. Weil dann käme hier noch eine Körperverletzung in Betracht.

Aber mal von Vorne.

Auto nimmt dir die Vorfahrt und Bremst dann auf 0.

Bei der Schuld zumessung ist nun wichtig:

Wieviel Zeit ist zwischen dem Einscheren und abbiegen vergangen.
Also hättest du, wenn du gebremst hättest (nach dem einscherren) einen Abstand aufbauen können / müßen.

Hast du in dem Moment des Vorfahrt nehmens, und des zusammenstoßes durchgehend gebremst, ist der andere mit 100% dabei.

Allerdings trifft den Autofahrer immer eine Mitschuld, da er im Auto saß und du auf dem Radel. Und somit kommt er eh nie von der Gefährdungshaftung seines Fahrzeuges weg.

ich würde mir hier auf alle Fälle einen Anwalt nehmen.

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#2
 Von 
ilias2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

beim Arzt war ich, hatte 'nur' Schürfwunden, ich hätte sogar kulanter weise auf ev. Schmerzensgeld verzichtet, mir hätte es gereicht wenn der Schaden an meinem Rad bezahlt wird...

Gebremst habe ich vom einbiegen des Gegners bis zum Zusammenprall, am Anfang jedoch noch nicht 'voll' da ich damit rechnete er würde Gas geben...

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#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Dann Anwalt, und wenn du dir den Vorschuss nicht leisten kannst, soll der auch gleich Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe beantragen.

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