Zebrastreifen + Schild Vorfahrt gewähren ?!

21. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)
Zebrastreifen + Schild Vorfahrt gewähren ?!

Ich habe mal eine Grundsatzfrage.
Ich habe kürzlich einen sog. freien Rechtabbieger mit Zebrastreifen gesehen. (Der Rechtsabbieger, über den der Zebtrastreifen führt, ist durch eine Verkehrsinsel von den Geradeausspuren getrennt und nicht signalisiert.)
Vor dem Zebrastreifen befindet sich Schild 205 mit Zusatzzeichen 1000-32. (Das heißt Vorfahrt gewähren mit Zusatz Radfahrer kreuzen von recht und links, das ist das weiße Schild mit Radfahrersymbol und 2 Pfeilen)
Hinter dem Zebrastreiefn steht nochmals Schild 205, direkt vor der Einmündung in die Querstraße.
Nun haben Radfahrer auf einem Zebrastreifen nicht zu suchen, sie müssen absteigen und ihr Rad schieben.
In der Praxis läuft das an der beschriebenen Stelle so, dass Radfahrer über den Zebrastreifen fahren und Autofahrer anhalten.
Ist die Beschilderung so zulässig?
Haben Radfahrer hier doch das Recht über den Zebrastreifeb zu fahren.


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

quote:
Nun haben Radfahrer auf einem Zebrastreifen nicht zu suchen, sie müssen absteigen und ihr Rad schieben.


Das ist so nicht richtig. Radfahrer dürfen den Zebrastreifen sehr wohl fahrend überqueren, nur geniesen sie dann kein Vorfahrtrecht. Genau darum wird vermutlich hier auch die entsprechende Beschilderung vorgenommen sein, weil man den Radfahrern eben diese Vorfahrt geben will. Ob das sinnvoll ist, ist die eine Frage. Rechtlich zu beanstanden ist das meiner Meinung nach nicht.

Gruss,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#2
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Die Radfahrer erhalten aber keinen Hinweis darauf, dass sie ausnahmsweise Vorfahrt haben. Der Zebrastreifen ist ansonsten korrekt mit Markierung und den entsprechenden Hinweisschildern gekennzeichnet. Aus meiner Sicht eine mißverständliche Vorfahrtregelung.

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

quote:
Die Radfahrer erhalten aber keinen Hinweis darauf, dass sie ausnahmsweise Vorfahrt haben.


Ich stelle mir jetzt gerade die weitergehende Beschilderung vor: Ein großes Zusatzschild mit der Aufschrift: Diese Regelung gilt nur an diesem Zebrastreifen.

Sorry, aber was soll denn an dieser Beschilderung missverständlich sein und wieso sollte darauf hingewiesen werden, dass an anderen Stellen vielleicht andere Regelungen gelten? Eine vorfahrtregelnde Beschilderung gilt doch letztendlich immer nur an der Stelle, an der sie steht.

Gruss,

Axel

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#4
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)

Er meint das glaube ich anders.

Wenn die Beschreibung wie oben stimmt, haben die Autofahrer einen Hinweis, dass Radfahrer Vorfahrt haben; auf dem Zebrastreifen.
Die Radfahrer wiederum wissen gar ncihts von ihrem Glück, da es für sie ein normaler Zebrastreifen ist.

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@MC.Iglo:

Der Fragesteller schreibt im Eröffnungsthread:

quote:
In der Praxis läuft das an der beschriebenen Stelle so, dass Radfahrer über den Zebrastreifen fahren und Autofahrer anhalten.


Daraus kann ich nun nicht entnehmen, dass die Fahrradfahrer von Ihrem Glück, Vorfahrt zu haben, nichts ahnen.

Gruss,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#6
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Ich behaupte einfach mal, dass viele Radfahrer möglicherweise gar nicht wissen, dass sie auf dem Zebrastreifen fahrend keine Vorfahrtsrechte haben.
Manche wissen ja auch nicht, dass sie nicht in Fußgängerzonen fahren dürfen oder bei Rot anhalten müssen. ;) (eingefleischte Radfahrer mögen mir verzeihen)
So wie dieser Zebrastreifen beschildert ist, müssten Autofahrer wie Radfahrer anhalten, wenn sie sich korrekt verhalten.
Lustig wird es, wenn der Radfahrer zum Halten absteigt und sich damit zum Fußgänger macht, der Autofahrer dann anhält um den Fußgänger der vermeintlich ein Rad schiebt, über den Zebrastreifen zu lassen, der sich wiedrum freut, aufsteigt und über den Zebrastreifen fährt.
Im Ernst: Ich will eigentlich nur wissen, ob es die StVO zulässt Radfahrern an einem Zebrastreifen Vorfahrt einzuräumen und wie vermittele ich das dem Radfahrer.

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#7
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)

@AxelK
In der Praxis läuft es so ab, dass Radfahrer überall über den Zebrastreifen fahren und wenn ein Auto mal nicht hält, sich aufgeregt wird.

-> Wenn nun ein Radfahrer kommt, der weiß, dass er an _einem normalen_ Zebrastreifen keine Vorfahrt genießt, woher weiß er dann in dieser Situation, dass er hier sehr wohl Vorfahrt hat.

Richtig verstanden, Fragesteller? :)

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#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

quote:
Im Ernst: Ich will eigentlich nur wissen, ob es die StVO zulässt Radfahrern an einem Zebrastreifen Vorfahrt einzuräumen


Dann noch mal ganz deutlich: Ja, es ist zulässig, derartige Regelungen zu treffen und durch entsprechende Beschilderung anzuordnen.[B]

quote:
und wie vermittele ich das dem Radfahrer.


Wenn mit dieser Frage gemeint ist, wie dem Radfahrer verdeutlicht wird, dass er an diesem Zebrastreifen Vorfahrt hat, durch die bestehende Beschilderung. In der Regel fährt doch der Radfahrer zunächst - genau wie der Autofahrer - auf den Zebrastreifen zu. Entweder auf der Fahrbahn oder auf einem parallel verlaufenden Radweg. Also sieht er doch die Schilder genau so, wie der Autofahrer auch.

Und sollte er an der konkreten Stelle so sein, dass der Radfahrer quasi quer auf den Zebrastreifen zukommt, also von links und/oder rechts, dann sollte allerdings von der Seite auch eine entsprechende Beschilderung vorhanden sein.

Gruss,

Axel.


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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#9
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

MC.Iglo

Ja, richtig verstanden.

AxelK

Die Vorfahrtsbeschilderung sieht der Radfahrer nur aus einer Richtung. Aus der Gegenrichtung, sieht er die Schilder nur von hinten.
Wie sieht die entsprechende Beschilderung aus? Durch Zeichen 301 (Vorfahrt?
Das habe ich in so einer Situation noch nie gesehen.

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