Zebrastreifen missachtet

24. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
123123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zebrastreifen missachtet

Hey Leute,
mir ist folgendes passiert:
Ich war morgens auf dem Weg zur Schule mit 3 weiteren Kollegen. Dabei bin ich durch die Ortschaft ganz normal mit 50 km/h gefahren, bin aber vor einem Zebrastreifen nicht besonders langsamer geworden. Ich hab von weitem schon 3 oder 4 Personen gesehen, die über den Bürgersteig gingen. Da es aber auf den ersten Blick aussah, als wenn sie am Zebrastreifen vorbei gehen, bin ich nicht langsamer geworden. Als sie sich aber dann herumgedreht haben und über den Zebrastreifen hinüber wollten, hab ich leicht abgebremst. Dann standen sie vor dem Zebrastreifen und haben angehalten und zu mir herüber geguckt,ich bin dann dummerweise weitergefahren und hab in dem Moment erst bemerkt, das auf der Gegenfahrbahn ein Polizeiwagen stand, der alles mitbekommen hatte. Ich bin natürlich erst einmal ganz normal weitergefahren so als wäre nichts passiert. Hab aber gesehen das der Polizeiwagen hinter mir gedreht hat. Dann ist er hinter mir hergefahren, hat mich dann außerhalb der Ortschaft angehalten und mir gesagt, dass ich nichts sagen müsste zu der Sache und wollte dann Führerschein und Fahrzeugpapiere sehen. Dabei hat er halt gesehen, dass ich noch Fahranfänger bin, meine Probezeit noch gut 4 Monate aktiv ist. Dann ist er zum Auto, hat sich was aufgeschrieben und hat dabei Führerschein und Papiere mitgenommen,und ist dann wieder zurück. Er hat mir dann meine Papiere und Führerschein zurückgegeben und mir gesagt, dass ich eine Anzeige bekomme und eine Nachschulung machen muss für 500 Euro. Dummerweise hab ich ihm dann aber den Vorgang erzählt und habe nur weggelassen, dass ich 50 fuhr. Er meinte dann zu mir, dass er mich angeblitzt hätte zur Warnung, wovon aber ich und auch meine Mitfahrer nichts mitbekommen haben. Ich habe dann noch nachgefragt, ob es deswegen wirklich eine Anzeige geben würde, wozu er meinte ich würde Post bekommen, könnte dazu aber selber noch Stellung beziehen. Während des ganzen Vorgangs war der Polizist ganz alleine und hat auch sonst keine Beweise. Theoretisch kann er mir doch jetzt nichts anlasten, weil er ganz alleine war und auch keine Video- oder Tonaufnahmen oder mich geblitzt hat. Oder wie seht ihr das?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Der Polizeibeamte ist Zeuge, das reicht.
Er fertigt eine Ordnungswidrigkeitsanzeige, du bekommst einen Anhörungsogen, kannst deine Sichtweise schildern, danach bekommst du einen Bußgeldbescheid mit 80 EUR Bußgeld und 4 Punkte.

Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides, da es ein A Verstoß war und du noch in der Probezeit bist, wird die FSST ein Aufbauseminar anordnen und deine Probezeit um 2 Jahre verlängern.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

quote:
Dabei bin ich durch die Ortschaft ganz normal mit 50 km/h gefahren, bin aber vor einem Zebrastreifen nicht besonders langsamer geworden.

Hat dir dein Fahrlehrer nicht deutlich genug erklärt das die
50 Km/h in Ortschaften die theoretische Höchstgeschwindigkeit ist und nicht die Sollgeschwindigkeit?
Aber darum geht es ja nicht sonder um den Verstoß an Fußgängerüberwegen. Und da ist der Polizist eben Zeuge!
quote:
Dummerweise hab ich ihm dann aber den Vorgang erzählt und habe nur weggelassen, dass ich 50 fuhr


Das war nicht dumm sonder schlau. Denn 50km/h ist zu schnell an solchen stellen ( wegen der Fußgänger eben)!


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.943 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen