Hallo, also ich Parke täglich arbeitsbedingt in einem Wohngebiet in einer Nebenstraße wo Parken eindeutig erlaubt ist. Natürlich sind die ein- und Ausfahrten freizuhalten. In dieser Straße steht auch ein Haus das einem Behinderten und seiner Frau gehört. Dort gibt es natürlich auch eine Auto Einfahrt und ein Eingangs Tor für Fußgänger. Die Autoeinfahrt ist freizuhalten ganz klar, doch ein paar meter weiter ist auch gleich ein Eingangstor für Fußgänger das mit einem Schild gekennzeichnet ist diese doch bitte auch freizuhalten für Rollstuhlfahrer. Was aber nicht alle beachten und ihr auto trotzdem auf höhe der Eingangspforte abstellen, denn es ist auch trotz abgestelltem Auto für den Rollstuhlfahrer möglich ohne Probleme das Grundstück zu verlassen. Nun habe ich mein Auto heut auch genau so vor die Eingangspforte Abgestellt weil es einfach keine andere möglichkeit gab. Ich parkte dort von 6:00 bis 15:00 Uhr und als ich wieder an mein Auto kam sah ich das mein Reifen zerstochen war! Was wohl keine seltenheit ist denn einigen Kollegen ist schon das gleiche Passiert. Nun meine Frage habe ich die Möglichkeit mich dagegen zu Wehren? Bringt es was wenn ich Anzeige erstatte, wenn Ja gegen unbekannt? oder gegen den Hausbesitzer? MFG
Zerstochener Reifen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ja, eine Anzeige ist natürlich möglich.
Da es sich nicht um ein offizielles Verkehrsschild handelte, braucht es von Rechts wegen nicht beachtet zu werden.
Nur der Beweis wird schwer sein.
Ich würde aber zukünftig auch private Bitten von Behinderten beachten.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
So aergerlich ein Zuparken von Einfahrten auch sein mag - und was _Zuparken_ ist, wird der Autofahrer immer anders sehen, als der Betroffene - ist das zerstechen von Reifen eindeutig eine Form von Selbstjustiz, die zu verurteilen ist.
Auf jeden Fall anzeigen!
Aber, es gibt doch gar keinen Hinweis darauf, dass es der Hausbewohner ist?!
Von daher wuerde ich niemanden verdaechtigen und trotz der mir auch bekannten Schwierigkeinen einen anderen Standplatz suchen.
Agenor
-- Editiert von Agenor am 07.02.2006 17:46:25
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Sofern Sie nicht über eindeutige Beweise verfügen, die auf einen bestimmten Täter hinweisen, bleibt Ihnen nur eine Anzeige gegen Unbekannt.
Auch wenn die Erfolgsaussichten häufig gering sind, würde ich schon Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Vielleicht wird ja mal ein Täter auf frischer Tat ertappt. Mit der Anzeige ergeben sich dann weitere Ermittlungsansätze und Sie haben eine Möglichkeit Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Viele Grüße,
barchetta
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