Hallo, ich habe folgendes Problem und zwar bin ich vor paar Monaten in der Nacht um 01 Uhr zu schnell gefahren (75 km/h nach Toleranz in 50er Zone) und von der Polizei mit einem Laserpatrol erwischt worden, von der Polizei wurde ich dann zur Seite gewunken und meine Personalien wurden genommen, nur waren diese die meines Bruders, mit dem ich mir mein Auto teile. Mir ist es beim überreichen nicht aufgefallen, da es nachts war und ich ein wenig nervös war und weil es mein erstes Mal war, dass ich von der Polizei kontrolliert wurde. Mein Bruder hat daraufhin ein Schreiben bekommen (wir haben den gleichen Wohnsitz) und in dem hat er dann Einspruch eingelegt und mich als Fahrer genannt. Die Verkehrswidrigkeit fand am 24.5.19 statt und der Bußgeldbescheid kam am 19.07.19, kurz darauf hat er geantwortet. (Eventuell Verjährung? Einladung kam am 4.2.20 an) Nun bekam ich die Einladung als Zeuge vor Gericht und weiß nicht was ich tun soll. Ich weiß, dass ich vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht habe, da es sich hier um meinen Bruder handelt und ich mich auch selbst damit des Bußgeldes und eventuell anderen Straftaten aussetze. Was für eine Strafe würde ich bekommen, wenn ich vor Gericht zugebe, dass ich es war und versehentlich die Personalien meines Bruders ausgehändigt habe. Und wie würde es weiterlaufen, wenn ich vor Gericht mein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehme und es weiterhin auf meinem Bruder bleibt?
MFG
-- Editiert von fererter am 05.02.2020 22:49
Zeuge Bußgeldbescheid wegen Verkerhrsordnungswidrigkeit
5. Februar 2020
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Frage vom 5. Februar 2020 | 20:19
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeuge Bußgeldbescheid wegen Verkerhrsordnungswidrigkeit
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 5. Februar 2020 | 23:58
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39737x hilfreich)
ZitatIch weiß, dass ich vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht habe, da es sich hier um meinen Bruder handelt und ich mich auch selbst damit des Bußgeldes und eventuell anderen Straftaten aussetze. :
Da hat man ein falsches Wissen. Die korrekte Anwendung des Zeugnisverweigerungsrechts ist weder eine Straftat noch mit Bußgeldern belegt.
ZitatMir ist es beim überreichen nicht aufgefallen, :
Was hat man denn überreicht?
Wurde das ganze noch mal vorgelesen / zum lesen gegeben?
#2
Antwort vom 6. Februar 2020 | 00:46
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Was hat man denn überreicht?
Wurde das ganze noch mal vorgelesen / zum lesen gegeben?
Den Führerschein meines Bruders habe ich überreicht, bei welchem ich in der Annahme war, dass es meiner ist. Wir sehen uns sehr ähnlich, also ist es dem Polizisten nicht aufgefallen, der hat den Führerschein nur genommen und ist kurz weggegangen und wieder gekommen um ihn mir zurückzugeben. Ich wusste auch nicht das ich den falschen Führerschein überreicht habe bis mein Bruder dann den Bußgeld Brief bekommen hat, der an Ihn adressiert war. Nun habe ich Angst davor eventuell die Strafe von einem Mißbrauch von Ausweispapieren zu bekommen, wenn ich vor Gericht Aussage, es gewesen zu sein der an dem Tag gefahren ist.
Wenn ich aber mein Zeugnisverweigerungsrechts in Anspruch nehme wird ja weiterhin mein Bruder als Beschuldigter bleiben, obwohl er unschuldig ist.
Wie sieht es eigentlich mit der Verjährungsfrist aus? Sollten 6 Monate nicht bereits vergangen sein, wenn der Bußgeld Bescheid am 19.7.19 kam und die Einladung als Zeuge am 4.2.20 ankam?
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#3
Antwort vom 6. Februar 2020 | 07:04
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
Warum hast Du direkten Zugriff auf den Führerschein Deines Bruders? Wie kann es zu so einer Verwechslung kommen?
Bekommt Dein Bruder durch den Bußgeldbescheid weitere Probleme, z.B. Probezeitverlängerung? Oder hättest Du solche Probleme zu erwarten, wenn der Bußgeldbescheid gegen Dich erlassen worden wäre.
Zitat:Nun habe ich Angst davor eventuell die Strafe von einem Mißbrauch von Ausweispapieren zu bekommen, wenn ich vor Gericht Aussage, es gewesen zu sein der an dem Tag gefahren ist.
Die Angst ist berechtigt (§ 281 StGB). Auch Dein Bruder muss mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechnen.
Zitat:Wenn ich aber mein Zeugnisverweigerungsrechts in Anspruch nehme wird ja weiterhin mein Bruder als Beschuldigter bleiben, obwohl er unschuldig ist.
Ja, in solchen Fällen sind Justizirrtümer durchaus denkbar.
#4
Antwort vom 6. Februar 2020 | 10:36
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWarum hast Du direkten Zugriff auf den Führerschein Deines Bruders? Wie kann es zu so einer Verwechslung kommen? :
Bekommt Dein Bruder durch den Bußgeldbescheid weitere Probleme, z.B. Probezeitverlängerung? Oder hättest Du solche Probleme zu erwarten, wenn der Bußgeldbescheid gegen Dich erlassen worden wäre.
Wir teilen uns das Auto tagtäglich und lagern deshalb auch unsere Dokumente des öfteren im Handschuhfach genau an diesem Abend war der Führerschein meines Bruders drin und ich habe nicht darauf geachtet. Zu der Zeit war mein Bruder in der Probezeit, weshalb er den Einspruch gemacht hat, wenn es nur Bußgeld geben würde, hätte er es einfach auf sich genommen und ich hätte ihm das Geld gegeben, dafür das ich zu schnell gefahren bin.
Zitat:
Die Angst ist berechtigt (§ 281 StGB). Auch Dein Bruder muss mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechnen.
Wie würde das denn vor Gericht ablaufen? Wird dort direkt auch ein Urteil gesprochen? Wenn ich z.B. nicht Aussage bleibt es ja bei meinem Bruder und was würde ihm dann drohen neben dem Bußgeld?
Und wenn ich Aussage es gewesen sein wird dann 100%tig wegen § 281 StGB eine Strafe bekommen? Warum wird gegen meinen Bruder dann noch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
Wie siehts denn eigentlich mit der Verjährung aus, ich hab gedacht, das dieser nach 6 Monaten verjährt?
-- Editiert von fererter am 06.02.2020 10:45
#5
Antwort vom 6. Februar 2020 | 13:51
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
Solche Aussagen sollte man sich tunlichst aus dem Gedächtnis streichen. Im übrigen auch, weil es für den Bruder weitere Konsequenzen haben könnte (bei wiederholten Verstößen).Zitatwenn es nur Bußgeld geben würde, hätte er es einfach auf sich genommen und ich hätte ihm das Geld gegeben, dafür das ich zu schnell gefahren bin. :
Wenn das Gericht der Überzeugung ist, der Angeklagte wäre schuldig, in aller Regel ja. Es kann aber durchaus sein, dass sich Tatsachen ergeben, die weitere Ermittlungen, Gutachten, oder sonstiges Erfordern und eine Verhandlung verschoben wird.ZitatWie würde das denn vor Gericht ablaufen? Wird dort direkt auch ein Urteil gesprochen? :
Das kommt dann auf die Überzeugungskraft der Argumente an und ob einem das Gericht dasZitatUnd wenn ich Aussage es gewesen sein wird dann 100%tig wegen § 281 StGB eine Strafe bekommen? :
glaubtZitatWir teilen uns das Auto tagtäglich und lagern deshalb auch unsere Dokumente des öfteren im Handschuhfach :
Also zumindest der 281 StGB dürfte 3 Jahre nach Vollendung der Tat verjähren...ZitatWie siehts denn eigentlich mit der Verjährung aus, ich hab gedacht, das dieser nach 6 Monaten verjährt? :
#6
Antwort vom 6. Februar 2020 | 19:22
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Also zumindest der 281 StGB dürfte 3 Jahre nach Vollendung der Tat verjähren...
Wie sieht es aber mit dem Bußgeldbescheid aus? Denn wenn ich nicht aussage/sage es war doch mein Bruder, dann beläuft sich das doch nur auf der Bußgeldsache und diese hat doch nur eine 6 Monatige Verjährungsfrist, welche jetzt vor paar Tagen abgelaufen sein sollte, oder täusche ich mich. Die Bußgeldsache gegen meinen Bruder wegen Verkehrswidrigkeit ist hier ja worauf alles steht. Am 1.8.19 hat er Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gemacht, die Einladung wurde am 30.1.20 erstellt, aber erst am 4.2.20 geliefert. Ist die Sache somit nicht verjährt?
Außerdem, was für Strafen könnte mein Bruder noch bekommen, wenn es jetzt weiterhin auf Ihm bleibt? Müsste er rückwirkend die Probezeit absitzen? Die ist nämlich seit November vorbei.
Und jetzt?
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