Zeugenaussage aufgrund Daten eines DashCam Videos

17. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)
Zeugenaussage aufgrund Daten eines DashCam Videos

Hallo zusammen,

ich hatte heute einen Beinahe-Frontalzusammenstoß, weil ein entgegenkommendes Fahrzeug in einer Kurve im Wald überholt hat.

Daher meine Frage:
Aufgrund der Geschwindigkeit konnte ich nur den PKW-Typ erkennen, Kennzeichen und Fahrer nicht.
Wenn ich in dieser Situation eine Dashcam hätte, die das ganze aufgezeichnet hat:
Weitergabe des Videos ist gem. Datenschutzbehörden ja zweifelhaft bis verboten.
Was ist aber, wenn ich mir die fehlenden Daten (Fahrerbeschreibung und Kennzeichen + Kennzeichen des Überholten als zusätzlichen Zeugen) aus dem Video hole.
Dh. Zeugenaussage: Beschreibung der Situation, KFZ-Kennzeichen + Fahrerbeschreibung aus dem Video, das nur ich sehe.

- Wird das ein Richter anerkennen?
- Datenschutzrechtliche Bedenken?

Gruß
alleskoenner

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von alleskoenner):
Dh. Zeugenaussage: Beschreibung der Situation, KFZ-Kennzeichen + Fahrerbeschreibung aus dem Video, das nur ich sehe.


Warum so kompliziert?
Der BGH hat doch grade erst entschieden, dass Aufnahmen der Kameras vor Gericht verwertet werden dürfen.

Zitat (von alleskoenner):
- Wird das ein Richter anerkennen?


Also wenn die Dashcam lief, um die schöne Landschaft festzuhalten und deswegen rein zufällig eine Aufnahme des Beinaheunfalls drauf ist, kann es gut möglich sein, dass ein Richter das Video als Beweiß zulässt.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von alleskoenner):
Dh. Zeugenaussage: Beschreibung der Situation, KFZ-Kennzeichen + Fahrerbeschreibung aus dem Video, das nur ich sehe.


Warum so kompliziert?
Der BGH hat doch grade erst entschieden, dass Aufnahmen der Kameras vor Gericht verwertet werden dürfen.

Zitat (von alleskoenner):
- Wird das ein Richter anerkennen?


Also wenn die Dashcam lief, um die schöne Landschaft festzuhalten und deswegen rein zufällig eine Aufnahme des Beinaheunfalls drauf ist, kann es gut möglich sein, dass ein Richter das Video als Beweiß zulässt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Der Richter kann die Dashcam Aufnahme als Beweis zulasen oder auch nicht. Der BGH hat hat entschieden, dass man darf, aber nicht ob man muss.

Auch wenn die Aufnahme als Beweis zugelassen wird, kann es Datenschutzrechtlich ein Nachspiel haben, da das anlasslose Aufnehmen evtl. nicht erlaubt ist.

Um auf ihre Fragen zurück zu kommen.
- Wird das ein Richter anerkennen? Vielleicht, er darf, muss aber nicht.
- Datenschutzrechtliche Bedenken? Vielleicht, kommt drauf an wie die Aufnahme zustande kam. Ist aber unabhängig von der anderen Frage.

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#4
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat:
Auch wenn die Aufnahme als Beweis zugelassen wird, kann es Datenschutzrechtlich ein Nachspiel haben, da das anlasslose Aufnehmen evtl. nicht erlaubt ist.


Das LDA Bayern sagt ja, dass das Aufzeichnen für Private Zwecke erlaubt ist, einer Weitergabe (u.a. auch an die Polizei) nicht.
Daher der Umweg über die Zeugenaussage Aufgrund des Videos...

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#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

In diesem konkreten Fall kann ich mir vorstellen, dass ein solches Video nicht als Beweis vor Gericht zugelassen wird.
Dass du mit dem Video deiner Erinnerung auf die Sprünge hilfst, wird aber niemand verbieten können.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Warum so kompliziert?
Der BGH hat doch grade erst entschieden, dass Aufnahmen der Kameras vor Gericht verwertet werden dürfen.

Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Der BGH hat auch klar gemacht, dass kontinuierliches Filmen verboten ist.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Der BGH hat doch grade erst entschieden, dass Aufnahmen der Kameras vor Gericht verwertet werden dürfen.


Aber nur um eigene Schadenersatzansprüche nach einem Unfall durchzusetzen. Nicht erlaubt dagegen ist es, eine Anzeige bei der Polizei wegen des Fahrverhaltens eines Dritten auf Basis eines Dashcam Videos vorzunehmen.

Zitat:
Was ist aber, wenn ich mir die fehlenden Daten (Fahrerbeschreibung und Kennzeichen + Kennzeichen des Überholten als zusätzlichen Zeugen) aus dem Video hole.
Dh. Zeugenaussage: Beschreibung der Situation, KFZ-Kennzeichen + Fahrerbeschreibung aus dem Video, das nur ich sehe.


Das, was Du während einer Situation bei entsprechender Aufmerksamkeit hättest wahrnehmen können, wirst Du auch aussagen können. Allerdings gehe ich davon aus, dass es zu einem Beweisverwertungsverbot kommt, wenn Du darlegst, dass Du diese Dinge nicht direkt wahrgenommen hast, sondern erst durch Nachschau in dem DashCam-Video.

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