Zeugenfragebogen - Fahrtenbuch

23. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)
Zeugenfragebogen - Fahrtenbuch

Es wurde die Höchstegschwindigkeit um 7 km/h überschritten in einer "50er Zone" überschritten.

Aufgrund der Feststellungen der OWI Behörde kommt der Halter für den Verstoß nicht in betracht.

Der Halter wird nun gebeten den Zeugenfragebogen auszufüllen indem er der Behörde mitteilt wer zu dem Zeitpunkt der OWI gefahren ist. Jedoch kann der Halter von seinem Zeugenverweigerungsrecht gebrauch machen.

Wenn niemand ermittelt werden kann bzw. wenn der Halter nicht in Frage kommt und er auch von seinem Zeugenverweigerungsrecht gebrauch macht, wie hoch ist die Chance auf Einstellung bzw. wie geht es weiter?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Evtl. wird mal pauschal ein Verwandter angeschrieben. Habe ich momentan auch am Hals.
Weiterhin könnte ein Fahrtenbuch verhängt werden.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#2
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Für eine Fahrtenbuchauflage muß ein erheblicher Verkehrsverstoß vorliegen. Das wird regelmäßig bei allen Delikten angenommen, die mit einem Bußgeld bedroht sind.

Bei reinen Verwarnungsgelddelikten (7 km/h Überschreitung wird vielerorts gar nicht beanstandet) wäre dies unverhältnismäßig.

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#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Für eine Fahrtenbuchauflage muß ein erheblicher Verkehrsverstoß vorliegen.<<

Im Wiederholungsfall kanns schon eng werden!

Die alles entscheidende Frage in diesem Fall st doch, warum man wegen lächerlicher 7km/h drüber überhaupt einen Aufstand machen will.
Ein paar Euro zahlen und die Sache vergessen.
Das sind doch peanuts.

Oder hängt im Nachhinein mehr dan...?

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#4
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Wie teuer wäre eigentlich ein Verstoß gegen eine Fahrtenbuchauflage und wer hätte dafür zu bezahlen?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Das Fahrtenbuch muss der Halter führen. Wenn es nicht ordnungsgemäß geführt wird, muss der Halter ein Bußgeld von 50€ zahlen.

Daneben kann die Behörde jederzeit verlangen, dass man vorbeikommt und das Fahrtenbuch vorlegt.

Bei so einem geringen Verstoß, wie dem von mobileblau, wird jedoch kein Fahrtenbuch auferlegt.

Auf der anderen Seite kann es natürlich passieren, dass für den Fall, dass der Fahrer doch irgendwie ermittelt werden kann, nicht ein Verwarnungsgeld von 15€ bzw. 20€ verhängt wird, sondern ein Bußgeld in gleicher Höhe. Das Bußgeld hat den Nachteil, dass noch zusätzlich 26€ Bearbeitungsgebühren anfallen.

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#6
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Ein paar Euro?? Peanuts?? Na dann gebe ich Ihnen die Kontonummer und können dann die Peanuts überweisen.

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#7
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Ein paar Euro?? Peanuts?? Na dann gebe ich Ihnen die Kontonummer und können dann die Peanuts überweisen. <<

Die 7 km/h über dem Limit kosten innerhalb der Ortschaft 15 Euro, außerhalb 10 Euro.

Ist das wirklich so ein Problem?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn man nicht selbst gefahren ist, dann ja.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

@epoeri

<Die 7 km/h über dem Limit kosten innerhalb der Ortschaft 15 Euro, außerhalb 10 Euro.

Ist das wirklich so ein Problem? >

Woher nehmen, wenn nicht stehlen??

@Mahnman

genau !!!

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