Es wurde die Höchstegschwindigkeit um 7 km/h überschritten in einer "50er Zone" überschritten.
Aufgrund der Feststellungen der OWI Behörde kommt der Halter für den Verstoß nicht in betracht.
Der Halter wird nun gebeten den Zeugenfragebogen auszufüllen indem er der Behörde mitteilt wer zu dem Zeitpunkt der OWI gefahren ist. Jedoch kann der Halter von seinem Zeugenverweigerungsrecht gebrauch machen.
Wenn niemand ermittelt werden kann bzw. wenn der Halter nicht in Frage kommt und er auch von seinem Zeugenverweigerungsrecht gebrauch macht, wie hoch ist die Chance auf Einstellung bzw. wie geht es weiter?
Zeugenfragebogen - Fahrtenbuch
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Evtl. wird mal pauschal ein Verwandter angeschrieben. Habe ich momentan auch am Hals.
Weiterhin könnte ein Fahrtenbuch verhängt werden.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
Für eine Fahrtenbuchauflage muß ein erheblicher Verkehrsverstoß vorliegen. Das wird regelmäßig bei allen Delikten angenommen, die mit einem Bußgeld bedroht sind.
Bei reinen Verwarnungsgelddelikten (7 km/h Überschreitung wird vielerorts gar nicht beanstandet) wäre dies unverhältnismäßig.
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>>Für eine Fahrtenbuchauflage muß ein erheblicher Verkehrsverstoß vorliegen.<<
Im Wiederholungsfall kanns schon eng werden!
Die alles entscheidende Frage in diesem Fall st doch, warum man wegen lächerlicher 7km/h drüber überhaupt einen Aufstand machen will.
Ein paar Euro zahlen und die Sache vergessen.
Das sind doch peanuts.
Oder hängt im Nachhinein mehr dan...?
Wie teuer wäre eigentlich ein Verstoß gegen eine Fahrtenbuchauflage und wer hätte dafür zu bezahlen?
Das Fahrtenbuch muss der Halter führen. Wenn es nicht ordnungsgemäß geführt wird, muss der Halter ein Bußgeld von 50€ zahlen.
Daneben kann die Behörde jederzeit verlangen, dass man vorbeikommt und das Fahrtenbuch vorlegt.
Bei so einem geringen Verstoß, wie dem von mobileblau, wird jedoch kein Fahrtenbuch auferlegt.
Auf der anderen Seite kann es natürlich passieren, dass für den Fall, dass der Fahrer doch irgendwie ermittelt werden kann, nicht ein Verwarnungsgeld von 15€ bzw. 20€ verhängt wird, sondern ein Bußgeld in gleicher Höhe. Das Bußgeld hat den Nachteil, dass noch zusätzlich 26€ Bearbeitungsgebühren anfallen.
Ein paar Euro?? Peanuts?? Na dann gebe ich Ihnen die Kontonummer und können dann die Peanuts überweisen.
>>Ein paar Euro?? Peanuts?? Na dann gebe ich Ihnen die Kontonummer und können dann die Peanuts überweisen. <<
Die 7 km/h über dem Limit kosten innerhalb der Ortschaft 15 Euro, außerhalb 10 Euro.
Ist das wirklich so ein Problem?
Wenn man nicht selbst gefahren ist, dann ja.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
@epoeri
<Die 7 km/h über dem Limit kosten innerhalb der Ortschaft 15 Euro, außerhalb 10 Euro.
Ist das wirklich so ein Problem? >
Woher nehmen, wenn nicht stehlen??
@Mahnman
genau !!!
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