Unsere Firmenwagen (wir sind eine GmbH in NRW) werden von unterschiedlichen Mitarbeitern benutzt. Etwa 5-6 mal pro Jahr und pro Fahrzeug kommt es zu geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen (ca. 6-8 Kmh, € 10 -15). Diese Überschreitungen verteilen sich auf das gesamte Bundesgebiet (z.B. Dresden, München, Berlin, Frankfurt, Stuttgart bisher ohne Wiederholungen des Ortes). Es wird immer die GmbH und nicht der Geschäftsführer angeschrieben. In 80% der Fälle werden im Abstand von ca. 4 Wochen zwei Zeugenfragebögen verschickt, in 20% der Fälle nur ein Zeugenfragebogen.
Die Zeugenfragebögen werden immer fachgerecht entsorgt, da sie ja nicht beantwortet werden müssen (sind ja nicht an den Geschäftsführer gerichtet). Polizei hat sich noch nie sehen lassen (wäre ja auch peinlich wegen 6 Kmh Überschreitung).
Jetzt die Frage: Könnte eine Bußgeldstelle in z.B. München Fahrtenbücher für ein Unternehmen in NRW verhängen, bei einer in München einmaligen Geschwindigkeitsübertretung von 6-7 Kmh? Ist einer Bußgeldstelle in z.B. München bekannt, dass im selben Jahr schon Zeugenfragebögen aus z.B. Dresden, Berlin, Kiel, Frankfurt und Stuttgart ignoriert wurden? Zeugenfragebögen aus NRW waren bisher Mangelware.
Das Ausfüllen der ganzen Zeugenfragebögen ist einfach zu aufwendig.
Zeugenfragebogen Firmenwagen wird regelmäßig ignoriert
15. Januar 2021
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Frage vom 15. Januar 2021 | 15:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugenfragebogen Firmenwagen wird regelmäßig ignoriert
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#1
Antwort vom 15. Januar 2021 | 16:20
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
Eher unwahrscheinlich.ZitatIst einer Bußgeldstelle in z.B. München bekannt, dass im selben Jahr schon Zeugenfragebögen aus z.B. Dresden, Berlin, Kiel, Frankfurt und Stuttgart ignoriert wurden? :
Merkwürdige Einstellung.ZitatDie Zeugenfragebögen werden immer fachgerecht entsorgt, da sie ja nicht beantwortet werden müssen (sind ja nicht an den Geschäftsführer gerichtet). :
#2
Antwort vom 15. Januar 2021 | 19:13
Von
Status: Schlichter (7239 Beiträge, 1525x hilfreich)
Zitat:Das Ausfüllen der ganzen Zeugenfragebögen ist einfach zu aufwendig.
Den Behörden wird es auch irgendwann mal zuviel und dann gibt es eben den Fahrtenbuchzwang
Zitat:Die Zeugenfragebögen werden immer fachgerecht entsorgt, da sie ja nicht beantwortet werden müssen (sind ja nicht an den Geschäftsführer gerichtet).
Die Fahrzeuge laufen doch auf die GmbH - also wird diese auch angeschrieben
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#3
Antwort vom 16. Januar 2021 | 07:54
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 280x hilfreich)
Warum sollten die auch an einen GF gerichtet werden?ZitatDie Zeugenfragebögen werden immer fachgerecht entsorgt, da sie ja nicht beantwortet werden müssen (sind ja nicht an den Geschäftsführer gerichtet). :
#4
Antwort vom 16. Januar 2021 | 10:03
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
ZitatDie Zeugenfragebögen werden immer fachgerecht entsorgt, da sie ja nicht beantwortet werden müssen (sind ja nicht an den Geschäftsführer gerichtet). :
ZitatMerkwürdige Einstellung. :
ZitatWarum sollten die auch an einen GF gerichtet werden? :
Der Fragebogen wird an den Halter, hier eine juristische Person geschickt. Prinzipiell kann man das so machen, da die juristische und damit unnatürliche Person diese Auskunft nicht abverlangt werden kann. Wird dagegen ein gesetzlicher Vertreter der juristischen Person, also eine natürliche Person, mit dem Zeugenfragebogen angeschrieben, so besteht eine Auskunftspflicht. Es sei denn, es handelt sich beim Fahrer wiederum um eine Person, wo man von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen kann (Ehegatten, naher Verwandter etc.). Dies kann je nach Firmenzusammensetzung (Familienunternehmen) zutreffend sein.
Ich halte dies dennoch für asozial.
-- Editiert von radfahrer999 am 16.01.2021 10:10
#5
Antwort vom 17. Januar 2021 | 17:10
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
ZitatUnsere Firmenwagen (wir sind eine GmbH in NRW) werden von unterschiedlichen Mitarbeitern benutzt. Etwa 5-6 mal pro Jahr und pro Fahrzeug kommt es zu geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen (ca. 6-8 Kmh, € 10 -15). Diese Überschreitungen verteilen sich auf das gesamte Bundesgebiet (z.B. Dresden, München, Berlin, Frankfurt, Stuttgart bisher ohne Wiederholungen des Ortes). Es wird immer die GmbH und nicht der Geschäftsführer angeschrieben. :
Logisch, wenn die Gmbh der Halter des Fahrzeugs ist.
Zitat:Die Zeugenfragebögen werden immer fachgerecht entsorgt, da sie ja nicht beantwortet werden müssen (sind ja nicht an den Geschäftsführer gerichtet).
Sie müssen auch nicht an den Geschäftsführer gerichtet werden, es reicht völlig, sie an die GmbH zu richten.
Der GF wird ggf. als Zeuge zur Vernehmung geladen.
Zitat:Jetzt die Frage: Könnte eine Bußgeldstelle in z.B. München Fahrtenbücher für ein Unternehmen in NRW verhängen, bei einer in München einmaligen Geschwindigkeitsübertretung von 6-7 Kmh?
M.E. kann das auch die Münchner Behörde, aber die kann auch die NRW-Behörde dazu veranlassen.
Es stellt sich aber ohnehin die Frage, wieso ein Firmenwagen ohne Fahrtenbuch unterwegs ist - da meckert doch sofort das Finanzamt...
Zitat:
Ist einer Bußgeldstelle in z.B. München bekannt, dass im selben Jahr schon Zeugenfragebögen aus z.B. Dresden, Berlin, Kiel, Frankfurt und Stuttgart ignoriert wurden? Zeugenfragebögen aus NRW waren bisher Mangelware.
Solange das nicht im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister landet: m.W.n. nicht.
Zitat:Das Ausfüllen der ganzen Zeugenfragebögen ist einfach zu aufwendig.
Das ist, mit Verlaub, ja wohl lächerlich.
#6
Antwort vom 18. Januar 2021 | 06:40
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
Nö.Zitatda meckert doch sofort das Finanzamt... :
Nicht zwingend.
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