Zeugenfragebogen Firmenwagen wird regelmäßig ignoriert

15. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Rafik
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugenfragebogen Firmenwagen wird regelmäßig ignoriert

Unsere Firmenwagen (wir sind eine GmbH in NRW) werden von unterschiedlichen Mitarbeitern benutzt. Etwa 5-6 mal pro Jahr und pro Fahrzeug kommt es zu geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen (ca. 6-8 Kmh, € 10 -15). Diese Überschreitungen verteilen sich auf das gesamte Bundesgebiet (z.B. Dresden, München, Berlin, Frankfurt, Stuttgart bisher ohne Wiederholungen des Ortes). Es wird immer die GmbH und nicht der Geschäftsführer angeschrieben. In 80% der Fälle werden im Abstand von ca. 4 Wochen zwei Zeugenfragebögen verschickt, in 20% der Fälle nur ein Zeugenfragebogen.
Die Zeugenfragebögen werden immer fachgerecht entsorgt, da sie ja nicht beantwortet werden müssen (sind ja nicht an den Geschäftsführer gerichtet). Polizei hat sich noch nie sehen lassen (wäre ja auch peinlich wegen 6 Kmh Überschreitung).
Jetzt die Frage: Könnte eine Bußgeldstelle in z.B. München Fahrtenbücher für ein Unternehmen in NRW verhängen, bei einer in München einmaligen Geschwindigkeitsübertretung von 6-7 Kmh? Ist einer Bußgeldstelle in z.B. München bekannt, dass im selben Jahr schon Zeugenfragebögen aus z.B. Dresden, Berlin, Kiel, Frankfurt und Stuttgart ignoriert wurden? Zeugenfragebögen aus NRW waren bisher Mangelware.
Das Ausfüllen der ganzen Zeugenfragebögen ist einfach zu aufwendig.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Rafik):
Ist einer Bußgeldstelle in z.B. München bekannt, dass im selben Jahr schon Zeugenfragebögen aus z.B. Dresden, Berlin, Kiel, Frankfurt und Stuttgart ignoriert wurden?
Eher unwahrscheinlich.

Zitat (von Rafik):
Die Zeugenfragebögen werden immer fachgerecht entsorgt, da sie ja nicht beantwortet werden müssen (sind ja nicht an den Geschäftsführer gerichtet).
Merkwürdige Einstellung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Zitat:
Das Ausfüllen der ganzen Zeugenfragebögen ist einfach zu aufwendig.


Den Behörden wird es auch irgendwann mal zuviel und dann gibt es eben den Fahrtenbuchzwang

Zitat:
Die Zeugenfragebögen werden immer fachgerecht entsorgt, da sie ja nicht beantwortet werden müssen (sind ja nicht an den Geschäftsführer gerichtet).


Die Fahrzeuge laufen doch auf die GmbH - also wird diese auch angeschrieben

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Rafik):
Die Zeugenfragebögen werden immer fachgerecht entsorgt, da sie ja nicht beantwortet werden müssen (sind ja nicht an den Geschäftsführer gerichtet).
Warum sollten die auch an einen GF gerichtet werden?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Rafik):
Die Zeugenfragebögen werden immer fachgerecht entsorgt, da sie ja nicht beantwortet werden müssen (sind ja nicht an den Geschäftsführer gerichtet).
Zitat (von NaibaF123):
Merkwürdige Einstellung.
Zitat (von user08154711):
Warum sollten die auch an einen GF gerichtet werden?

Der Fragebogen wird an den Halter, hier eine juristische Person geschickt. Prinzipiell kann man das so machen, da die juristische und damit unnatürliche Person diese Auskunft nicht abverlangt werden kann. Wird dagegen ein gesetzlicher Vertreter der juristischen Person, also eine natürliche Person, mit dem Zeugenfragebogen angeschrieben, so besteht eine Auskunftspflicht. Es sei denn, es handelt sich beim Fahrer wiederum um eine Person, wo man von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen kann (Ehegatten, naher Verwandter etc.). Dies kann je nach Firmenzusammensetzung (Familienunternehmen) zutreffend sein.

Ich halte dies dennoch für asozial. :kotz:

-- Editiert von radfahrer999 am 16.01.2021 10:10

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Rafik):
Unsere Firmenwagen (wir sind eine GmbH in NRW) werden von unterschiedlichen Mitarbeitern benutzt. Etwa 5-6 mal pro Jahr und pro Fahrzeug kommt es zu geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen (ca. 6-8 Kmh, € 10 -15). Diese Überschreitungen verteilen sich auf das gesamte Bundesgebiet (z.B. Dresden, München, Berlin, Frankfurt, Stuttgart bisher ohne Wiederholungen des Ortes). Es wird immer die GmbH und nicht der Geschäftsführer angeschrieben.

Logisch, wenn die Gmbh der Halter des Fahrzeugs ist.

Zitat:
Die Zeugenfragebögen werden immer fachgerecht entsorgt, da sie ja nicht beantwortet werden müssen (sind ja nicht an den Geschäftsführer gerichtet).

Sie müssen auch nicht an den Geschäftsführer gerichtet werden, es reicht völlig, sie an die GmbH zu richten.

Der GF wird ggf. als Zeuge zur Vernehmung geladen.

Zitat:
Jetzt die Frage: Könnte eine Bußgeldstelle in z.B. München Fahrtenbücher für ein Unternehmen in NRW verhängen, bei einer in München einmaligen Geschwindigkeitsübertretung von 6-7 Kmh?

M.E. kann das auch die Münchner Behörde, aber die kann auch die NRW-Behörde dazu veranlassen.

Es stellt sich aber ohnehin die Frage, wieso ein Firmenwagen ohne Fahrtenbuch unterwegs ist - da meckert doch sofort das Finanzamt...

Zitat:

Ist einer Bußgeldstelle in z.B. München bekannt, dass im selben Jahr schon Zeugenfragebögen aus z.B. Dresden, Berlin, Kiel, Frankfurt und Stuttgart ignoriert wurden? Zeugenfragebögen aus NRW waren bisher Mangelware.

Solange das nicht im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister landet: m.W.n. nicht.
Zitat:
Das Ausfüllen der ganzen Zeugenfragebögen ist einfach zu aufwendig.

Das ist, mit Verlaub, ja wohl lächerlich.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
da meckert doch sofort das Finanzamt...
Nö.
Nicht zwingend.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.144 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen