Zeugenfragebogen - Muss ich mich tatsächlich selbst belasten?

22. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Shinead
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 8x hilfreich)
Zeugenfragebogen - Muss ich mich tatsächlich selbst belasten?

Heute habe ich einen Zeugenfragebogen bekommen.
Ich bin wohl oder übel 24 km/h (außerhalb geschlossener Ortschaft) zu schnell gefahren... *räusper*

Fotos werden ja inzwischen direkt auf den Bogen gedruckt. Das ist grottenschlecht. Eigentlich kann man da nur ein helles Oval erkennen. Selbst ob der Fahrer Brille trägt verrät das Foto nicht...

Jetzt soll ich also die Personalien der verantwortlichen Person nennen...
Es gibt eine Rechtsbelehrung, die mich darauf aufmerksam macht, dass ich ein Zeugnis- oder Aussageverweigrungsrecht habe. Dies wohl allerdings nur für nahe Angehörige...

Muss ich mich tatsächlich selbst belasten???
Gibt es kein Aussageverweigerungsrecht bei evtl. Selbstbelastung??

Danke schonmal für die Antwort...

Gruß
Shinead

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Du mußt den Bogen nicht ausfüllen. Aber das Originalfoto ist garantiert besser und der Fahrer wird darauf zu erkennen sein. Hausbesuche durch die Polizei, ggf. auch in der Nachbarschaft oder am Arbeitsplatz sind Dir dann sicher. Irgendjemand wird Dich auf dem Foto erkennen.

Edit: Evtl. erfolgt auch nur ein Abgleich mit dem Paßfoto beim Einwohnermeldeamt. Wenn die Identifizierung auf diesem Wege möglich sein sollte gibt es keine Hausbesuche, aber dennoch einen Bußgeldbescheid.

-- Editiert von Freudenfeuer am 23.02.2008 00:03:10

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Shinead
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 8x hilfreich)

Hm...

Das Passfoto im Einwohnermeldeamt würde zur Identifizierung nicht herhalten können... Da war ich noch 40 Kilo schwerer und das sieht man eben auch.

Also werde ich mich wohl doch selbst belasten und entsprechend aussagen. An meinem Arbeitsplatz könnten sie zwar gerne (versuchen) nachfragen, denn den gibt es nicht mehr, aber die Nachbarn fände ich jetzt nicht soooo prickelnd. *seufz*


Danke für die Antwort!!!

Gruß
Shinead

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
Das Passfoto im Einwohnermeldeamt würde zur Identifizierung nicht herhalten können... Da war ich noch 40 Kilo schwerer und das sieht man eben auch.

Das dürfte wohl auch der Grund für den Zeugenfragebogen sein. Möglicherweise hat Dich Dich der SB anhand des Paßfotos nicht erkannt.

Aussagen mußt Du nicht. Wenn Du es tust darfst Du aber niemand anderes fälschlicherweise beschuldigen. Das wäre eine Straftat.

Sind Halter und Fahrer identisch?

Den einen oder anderen Trick könnte es schon geben. Aber ich glaube das ist das falsche Forum für so etwas.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Shinead
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 8x hilfreich)

Halter und Fahrer sind identisch...

Gibt es noch die Möglichkeit sich das Bild auf der Polizeidienststelle anzusehen? Nur um sicher zu gehen, dass man auf dem Original wirklich mehr erkennt als auf meiner Ausgabe... *unschuldigguck*

Gruß
Shinead

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Wenn dann kann man sich das Bild eher bei der Bußgeldstelle anschauen. Einen Anspruch darauf hat man nicht. Den hätte nur ein Anwalt im Zuge der Akteneinsicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen