Guten Tag liebe Community,
folgender Sachverhalt hat sich abgespielt:
Lebenspartnerin und ich auf einer 30er Straße unterwegs, hinter mir 2 Autos. Die Straße war sehr eng, auf der rechten Seite komplett mit anderen Fahrzeugen zugeparkt. Ein ausweichen, um das entgegenkommende KFZ vorbeizulassen, war nicht möglich. Hinter mir, 2 Autos und hinter dem Herren der mir entgegenkam 1 Auto. Dazu muss gesagt werden, dass er 2 Meter nach rechts fahren hätte können und alles wäre seinen Weg gegangen.
Der Herr blieb auf der Straße stehen, stieg aus und klopfte an mein Fenster und schrie, dass ich gefälligst zur Seite fahren solle. Ich habe höflich gesagt, es tut mir Leid es geht nicht, hinter mir sind Autos und wie Sie sehen ist auf der rechten Seite kein Platz. Vielleicht können Sie 1 - 2 Meter nach rechts, dann kommen alle vorbei?! Nun ja, das wollte er nicht.
Ich stieg daraufhin aus und hab doch gebeten, da andere Fahrzeuge hinter uns stehen und hupen, dass er kurz zur Seite fährt. Daraufhin beschimpfte mich der Herr als "*******, ********* und ob er mir eine runterhauen solle.
Ich habe mich nicht provozieren lassen und gesagt, ich würde mir 2x überlegen, ob sie mir eine runterhauen wollen. Ich bin daraufhin wieder ins Auto gestiegen. Zum Ende des Liedes hat er es eingesehen und Platz gemacht.
Heute war im Briefkasten ein Zeugenfragebogen den ich bitte bis zum 22.12.2017 ausfüllen und zurück an die Polizei schicken soll.
In diesem wird dem suchenden Beschuldigten (anscheinend ja ich) vorgeworfen, dass er den Herren als "du fettes Sch****, ich haue dich kaputt" betitelt haben soll.
Ich hatte mit der Polizei, Anwälten etc. nie zu tun und bin deswegen ein wenig unsicher was ich machen soll.
In dem Zeugenfragebogen steht auch, dass ich den Fahrer betiteln soll. Der war doch ich? Ich bin leicht verwirrt.
Ich bin ein wenig "fertig" und hoffe, dass mir ein Tipp gegeben werden kann, was ich jetzt zu tun habe.
Ich freue mich auf eure Beiträge und bedanke mich schon einmal vorab.
LG
Aordecai
-- Editiert von aordecai am 14.12.2017 18:00
-- Editiert von Moderator am 14.12.2017 18:08
-- Thema wurde verschoben am 14.12.2017 18:08
Zeugenfragebogen --> Straftat
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Entschuldigt bitte, ich habe das ins falsche Unterforum gestellt. Kann ein Mod dies bitte ins "Verkehrsrecht" ziehen?
Ich danke euch.
LG
Aordecai
In diesem wird dem suchenden Beschuldigten (anscheinend ja ich) vorgeworfen, dass er den Herren als "du fettes Sch****, ich haue dich kaputt" betitelt haben soll. Nö - wenn man das IHNEN vorwürfe, wäre das logischerweise kein Zeugenfragebogen.
Der war doch ich? Ich bin leicht verwirrt. Das wissen SIE - die Polizei weiß das offenbar nicht.
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ZitatIn diesem wird dem suchenden Beschuldigten (anscheinend ja ich) vorgeworfen, dass er den Herren als "du fettes Sch****, ich haue dich kaputt" betitelt haben soll. Nö - wenn man das IHNEN vorwürfe, wäre das logischerweise kein Zeugenfragebogen. :
Der war doch ich? Ich bin leicht verwirrt. Das wissen SIE - die Polizei weiß das offenbar nicht.
Ich danke Ihnen für die rasche Antwort.
Problematisch ist es für mich, da ich jetzt nicht weis was ich da ausfüllen soll?!
LG
Aordecai
Nun ja - in Fällen falscher Beschuldigung rate ich eigentlich stets zum Anwalt. Auf dessen Kosten bleibt man mit einiger Wahrscheinlichkeit allerdings sitzen...
ZitatNun ja - in Fällen falscher Beschuldigung rate ich eigentlich stets zum Anwalt. Auf dessen Kosten bleibt man mit einiger Wahrscheinlichkeit allerdings sitzen... :
Ach, ich bin mal ehrlich. Ich hatte nie wirklich mit Polizei, Anzeigen etc. zutun. Das würde ich gerne dabei belassen. Ich komme aus dem Sozialsektor und ich weis wie manchmal Menschen eben auf der Straße reagieren. Ich werfe ihm das nicht mal vor. Ich würde es sehr gerne ruhen lassen.
Der Zeugefragebogen muss anscheinend von mir ausgefüllt werden. Im Zeugefragebogen steht:
".... Falls Sie selbst der verantwortliche Fahrer gewesen sind, wird Ihnen hiermit rechtliches Gehör gewährt"
Also wie ich das verstehe, wenn ich den jetzt ausfülle und sage dass ich der Fahrer war, stelle ich mich ja praktisch als "Täter" hin. Ist doch Schwachsinn.
Wie gehe ich da vor?
LG
Aordecai
Ach, ich bin mal ehrlich. Ich hatte nie wirklich mit Polizei, Anzeigen etc. zutun. Das würde ich gerne dabei belassen. Ja und? Glauben Sie jetzt wirklich, durch Ignorieren löst sich das in Luft auf?
Also wie ich das verstehe, wenn ich den jetzt ausfülle und sage dass ich der Fahrer war, stelle ich mich ja praktisch als "Täter" hin. Nö - der Herr, der Sie angezeigt hat, stellt Sie als Täter hin.
Wie gehe ich da vor? Meinen Tipp kennen Sie.
ZitatDer Zeugefragebogen muss anscheinend von mir ausgefüllt werden. Im Zeugefragebogen steht: :
".... Falls Sie selbst der verantwortliche Fahrer gewesen sind, wird Ihnen hiermit rechtliches Gehör gewährt"
Einen Anwalt hin zu ziehen, selbst Ausfüllen dürfte nicht Klug sein, jedoch da man erst als Zeuge vernommen wird muss geantwortet werden.
ZitatAlso wie ich das verstehe, wenn ich den jetzt ausfülle und sage dass ich der Fahrer war, stelle ich mich ja praktisch als "Täter" hin. Ist doch Schwachsinn. :
Nö das ist ein normaler Vorgang, erst Zeuge, danach Beschuldigter.
Offenbar hat sich der Anzeigeerstatter nur das Kennzeichen Ihres Autos gemerkt. Für die Polizei ist (noch) nicht klar, ob der Halter des Autos auch der Fahrer war. Also bekommt der Halter erstmal einen Zeugenfragebogen, damit der bezeugen kann, wer überhaupt Fahrer war.
Theoretisch könnte man erstmal die Aussage verweigern, dann müsste die Polizei erst herausbekommen, wer der Fahrer war. Das bringt in diesem Fall aber wohl nichts (außer Zeitgewinn), denn die Polizei würde wahrscheinlich Ihr Personalausweisfoto dem Anzeigeerstatter zeigen und fragen "war es der?".
Ansonsten neige ich auch dazu, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen - denn es geht nicht nur um die Beleidigung. Hier ist auch der Führerschein massiv gefährdet.
Ich persönlich würde den Brief aufheben , aber sonst nichts.
Nicht zurückschicken.
Alternativ kann man auch schreiben, das man bei der Polizei vernommen werden möchte.
Dies hat den Vorteil, das man die Aussage des anderen vorgelesen bekommt ( war zumindest bei mir so ).
Dann dem Polizisten sachlich erklären, was vorgefallen ist, die sind in vielen Fällen besser geschult, wie man das zu Papier bringt.
Oder halt einen Anwalt beauftragen der Geld kostet.
Den Führerschein werden sie wegen so etwas mit Sicherheit nicht verlieren, selbst Drängeln, rechtsüberholen, ausbremsen, Nötigen, Beleidigung im Straßenverkehr ( alles von einer Person ) wird ab und zu wegen: Liegt nicht im öffentlichen Interesse eingestellt. Leider
-- Editiert von essey am 15.12.2017 13:24
Zitat:Den Führerschein werden sie wegen so etwas mit Sicherheit nicht verlieren
Nuja, es steht ja nicht nur die Beleidigung im Raum sondern auch der Satz "ich haue dich kaputt". Aggressivität / unkontrollierte Gewalt im Zusammenhang mit Straßenverkehr lässt bei der Führerscheinstelle schnell zweifel an der grundsätzlichen Fahreignung aufkommen. Es ist nicht sicher, dass der Fall überhaupt bei der Führerscheinstelle landet - aber für den Fall, dass die Akte an die Führerscheinstelle weitergeleitet werden sollte: Es hat schon für weniger eine MPU-Anordnung gegeben.
Update:
Nach dem ich den Vorfall der Polizei geschildert habe, hat sich die Staatsanwaltschaft bei mir gemeldet und die Sache fallen lassen, da Aussage gegen Aussage + meine Zeugin sowie kein öffentliches Interesse. Der Anzeigende Herr wurde der Privatklage verwiesen. Mal schauen, ob da was kommt. Viel Spaß.
Also an alle die nicht unbedingt hier angemeldet sind und das lesen, locker bleiben. Immer! Natürlich nur, wenn man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat.
PS: Meinen Anwalt für Verkehrsrecht werde ich dies jetzt vorlegen und evtl. gegen die falsche Beschuldigung vorgehen!
LG
PS: Zeugenfragebogen auszufüllen, ist jetzt auch nicht die Welt!
Der Anzeigende Herr wurde der Privatklage verwiesen. Mal schauen, ob da was kommt. Kaum. Für eine Privatklage muß der andere Herr nämlich erstmal blechen und das Gericht kann sie dann einstellen, ohne daß der Kläger zustimmen muß (§ 383(2) StPO
). Deswegen sind Privatklagen äußerst selten...
und evtl. gegen die falsche Beschuldigung vorgehen! Das dürfte eher sinnlos ein, da ja nicht amtlich ist, daß man Sie wider besseres Wissen beschuldigt hat.
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