Zeugenfragebogen

22. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ich40
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugenfragebogen

Hallo!
Ich habe heute einen Zeugenfragebogen zur Fahrerermittlung erhalten. Kann mich aber an keine Nötigung erinnern.
Muss ich diesen zurückschicken bzw was soll ich ankreuzen.
Als Fahrer vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen wäre ein Eingeständnis und Zeugnisverweigerungsrecht hieße, es ist jmd gefahren den ich kenne.
Bin da etwas ratlos.
Oder unausgefüllt zurückschicken .

Danke im voraus

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Sie haben eine völlig falsche Vorstellung vom Zeugnisverweigerungsrecht: Sie dürfen keineswegs die Aussage verweigern, weil Sie "jemand kennen": Sie dürfen nur die Aussage verweigern, wenn Sie einen engen Verwandten belasten müssten. Insofern werden Sie wohl antworten müssen - sonst kommt demnächst die Ladung zum Staatsanwalt, und der hat Mittel, eine Aussage zu erzwingen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Man muss sich aber nicht unbedingt daran erinnern können, wer zum fraglichen Zeitpunkt mit dem Fahrzeug unterwegs gewesen ist.

Welcher Zeitraum lag denn zwischen dem Vorfall und dem Erhalt des Fragebogens?

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Man muss sich aber nicht unbedingt daran erinnern können, wer zum fraglichen Zeitpunkt mit dem Fahrzeug unterwegs gewesen ist.


Eine bekannter Fernsehrichter, auch im beruflichen Leben war er das eine Zeitlang, wollte ebenfalls nicht sagen, welche Person am Steuer seines Autos saß.
Als Dank dafür, bekam er für ein Jahr ein Fahrtenbuch auferlegt.

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#4
 Von 
Ich40
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Sie haben eine völlig falsche Vorstellung vom Zeugnisverweigerungsrecht: Sie dürfen keineswegs die Aussage verweigern, weil Sie "jemand kennen": Sie dürfen nur die Aussage verweigern, wenn Sie einen engen Verwandten belasten müssten. Insofern werden Sie wohl antworten müssen - sonst kommt demnächst die Ladung zum Staatsanwalt, und der hat Mittel, eine Aussage zu erzwingen.


Ich habe gar keine Ahnung, deshalb hab ich gefragt.
Es muss sich aber auch niemand selbst belasten.

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#5
 Von 
Ich40
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Man muss sich aber nicht unbedingt daran erinnern können, wer zum fraglichen Zeitpunkt mit dem Fahrzeug unterwegs gewesen ist.

Welcher Zeitraum lag denn zwischen dem Vorfall und dem Erhalt des Fragebogens?


Es liegen 2 Wochen dazwischen.

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Als Dank dafür, bekam er für ein Jahr ein Fahrtenbuch auferlegt.
Ja und? Hat das was mit dem vorliegenden Fall zu tun? Jener "Fernsehrichter" wollte eine andere Person decken. Im vorliegenden Fall gehe ich mal davon aus, dass Fahrer und Halter identisch sind. Da würde ich eine Fahrtenbuchauflage einer Strafe vorziehen.

Zitat (von Ich40):
Es liegen 2 Wochen dazwischen.
Das ist ungünstig. Die Rechtsprechung unterstellt, dass man sich als Fahrzeughalter nach 2 Wochen noch an den Fahrer erinnern können müsste.

Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten für eine Verteidigungsstrategie (Reihenfolge zufällig):

1.) Man bekennt sich als Fahrer, bestreitet aber den Sachverhalt.

2.) Der Fragebogen ist auf dem Postweg verlorengegangen.

3.) Man weiß nicht, wer der verantwortliche Fahrzeugführer gewesen ist

4.) Man konsultiert einen auf Verkehrs- und Strafrecht spezialisierten Anwalt.

Variante 4 kostet aber, sofern keine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung bestehen sollte, Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ich40
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Zitat (von Loni12):
Als Dank dafür, bekam er für ein Jahr ein Fahrtenbuch auferlegt.
Ja und? Hat das was mit dem vorliegenden Fall zu tun? Jener "Fernsehrichter" wollte eine andere Person decken. Im vorliegenden Fall gehe ich mal davon aus, dass Fahrer und Halter identisch sind. Da würde ich eine Fahrtenbuchauflage einer Strafe vorziehen.

Zitat (von Ich40):
Es liegen 2 Wochen dazwischen.
Das ist ungünstig. Die Rechtsprechung unterstellt, dass man sich als Fahrzeughalter nach 2 Wochen noch an den Fahrer erinnern können müsste.

Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten für eine Verteidigungsstrategie (Reihenfolge zufällig):

1.) Man bekennt sich als Fahrer, bestreitet aber den Sachverhalt.

2.) Der Fragebogen ist auf dem Postweg verlorengegangen.

3.) Man weiß nicht, wer der verantwortliche Fahrzeugführer gewesen ist

4.) Man konsultiert einen auf Verkehrs- und Strafrecht spezialisierten Anwalt.

Variante 4 kostet aber, sofern keine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung bestehen sollte, Geld.


Es ist so, dass ich an diesem Tag von jemandem massiv genötigt wurde. Ich gehe jetzt mal vom Anzeigensteller aus, da Datum und Uhrzeit passen.
Kennzeichen konnte ich mir so schnell nicht notieren und hatte es auch wieder ad acta gelegt, da ich prinzipiell nicht auf soetwas aus bin.


-- Editiert von Ich40 am 22.11.2020 12:16

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#8
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Diese Info bringt uns jetzt aber auch nicht weiter.

Entweder erzählst Du detailliert was vorgefallen ist, oder es bleibt, zumindest von meiner Seite aus, bei Antwort #6.

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#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Ich40):
Es ist so, dass ich an diesem Tag von jemandem massiv genötigt wurde. Ich gehe jetzt mal vom Anzeigensteller aus, da Datum und Uhrzeit passen.


Dann kannst Du doch im Fragebogen die Frage nach dem Fahrer beantworten. Wo ist das Problem?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ich40
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Diese Info bringt uns jetzt aber auch nicht weiter.

Entweder erzählst Du detailliert was vorgefallen ist, oder es bleibt, zumindest von meiner Seite aus, bei Antwort #6.


Ich fuhr auf der Autobahn auf der linken Spur.
Dann zog ein Auto mit geringer Geschwindigkeit von der Mittelspur auf die linke rüber.
Ich machte mich mit Lichthupe bemerkbar und musste stark bremsen.
Dann bremste er mich nochmal stark aus, so dass gerade noch ein Auffahrunfall vermieden wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Dann kannst Du doch im Fragebogen die Frage nach dem Fahrer beantworten. Wo ist das Problem?


Ich würde einfach die Aussage verweigern. Aus dem Umstand, dass Du die Aussage verweigerst darf die Staatsanwaltschaft nicht einfach schließen, dass Du dann selbst der Fahrer gewesen sein musst.

Das Risiko, dass dem Anzeigeerstatter geglaubt wird würde ich nicht eingehen.

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