Zeugenfragebogen - wann wird Verjährung unterbrochen?

26. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
SilverLight
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugenfragebogen - wann wird Verjährung unterbrochen?

Guten Abend,
habe einen Zeugenfragebogen erhalten, wegen eines Abstandsverstoßes, ironischerweiße wird trotz angeblichem Video und Bildbeweises eine Frau gesucht, weshalb der Halter (ich, m) nicht in Frage kommt. Ich war jedoch zur besagten Zeit am besagten Tag der Sünder... möchte aber nach Möglichkeit wenn es sich so praktisch zu ergeben scheint es wenigstens versuchen auf eine Verjährung zu kommen.

Jetzt wäre meine Frage, ist es sinnvoller auf den Fragebogen gar nicht zu reagieren und ein zweites Schreiben abzuwarten... oder macht es mehr Sinn den Fragebogen so spät wie möglich abzusenden mit der Aussage bzw. bitte um ein Bild. im Zeugenbefragungsbogen ist selbstverständlich kein Bild...

und die Verjährung wird ja auch erst mit einem gezielten Bescheid gegen eine bestimmte Person unterbrochen?

Ob die Polizei vor meiner Tür steht oder nicht bzw. meine Nachbarn fragt ist mir eigentlich relativ egal, ich muss zu keiner Zeit zuhause sein und bin auch bei der Arbeit mehr unterwegs als irgendwo anzutreffen... bzw. meine Nachbarn kennen mich nahezu nicht oder hätten mich im Zweifel eh nie gesehen.

Bitte um eine vernünftige Meinungen wie ich das Ganze als Privatperson am taktisch klügsten angehen kann, ohne mich dabei weiter strafbar zu machen.

Vielen Dank vorab
MfG S.

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Auf Verjährung hoffend wäre es am besten den Zeugenfragebogen nicht zurück zu schicken. Sofern die Verjährung nicht schon kurzfristig eintreten wird würde ich mir aber nicht zu viel Hoffnung machen. Früher oder später sollte doch irgendjemandem auffallen, dass d Fahrer männlich ist. Dann wird das Blitzerfoto mit dem Paßfoto verglichen. Da Fahrer und Halter identisch sind ist dann mit der Identifizierung des Fahrers zu rechnen.

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