Zu hohe Abschleppkosten?!

24. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
go426061-21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Zu hohe Abschleppkosten?!

Hallo zusammen,

mein Auto wurde vor einigen Tagen in der Heidelberger Altstadt abgeschleppt. Ich habe hierfür 387 EUR bezahlen müssen. Scheinbar, weil ich falsch geparkt hatte. Hierüber konnte mir jedoch keiner etwas genaueres sagen, weshalb ich nun erst den Bußgeldbescheid abwarten werden. Primär richtet sich mein Beitrag an die Höhe der Abschleppkosten. Folgender Sachverhalt:

Als ich bemerkte, dass mein Auto nicht mehr an dem Platz stand an dem ich es ursprünglich abgestellt hatte, rief ich als erstes bei der Polizei an um einen möglichen Diebstahl auszuschließen. Mir wurde mitgeteilt, dass mein Auto um 22:55 Uhr abgeschleppt worden sei. In Auftrag gegeben hatte dies die Stadt. Das Abschleppunternehmen mit dem die Stadt zusammenarbeitet hat eine 24h-Hotline bei der ich dann gegen 01:00 Uhr nachts anrief. Zunächst war unklar, wo sich mein Auto genau befand, die Dame musste sich erst erkundigen und rief dann zurück. Sie nannte mir den genauen Standort und meinte ich solle 378 EUR in Bar mitbringen und könne dann mein Auto noch holen. Ich sagte ihr, dass ich so viel Geld nicht in Bar zu Hause habe und am nächsten Tag vorbeikommen würde.

Am nächsten Morgen kontaktierte ich erneut das Abschleppunternehmen um mir den Betrag von 387 EUR erklären zu lassen. Die Dame am Telefon meinte, sie könne dazu keine Angaben machen, die Preise seien so von der Stadt vorgegeben. Auch über die Zusammensetzung des Betrags könne sie keine Angaben machen und verwies mich dazu an die Stadt.

Sodann hielt ich mit der Stadt Rücksprache. Der Herr beim Verkehrsamt konnte auch keine befriedigenden Angaben machen, sondern versuchte mich abzuwimmeln, indem er mir erklärte, dass ich noch Glück gehabt hätte und in anderen Städten bis zu 1.000 EUR fällig werden könnte, da die Abschleppunternehmen dort auf Stundenbasis abrechnen würden.
Ich erklärte ihm, dass der BGH die Abschleppkosten nur bis zu dem ortsüblichen Preis noch für angemessen erachte und ob es dazu denn transparente und öffentlich zugängliche Angaben gäbe. Dies verneinte er und verwies mich an seinen Vorgesetzten.

Zunächst wollte ich den Betrag beim Amtsgericht hinterlegen, bis die Rechtslage geklärt war. Dieses war leider nicht mehr geöffnet, weshalb ich mich dazu entschlossen hatte, die Zahlung unter Vorbehalt zu leisten, umso weitere Verwahrungskosten zu verhindern und wieder an mein Auto zu kommen.
Als ich am Abholort ankam, wollte ich zunächst klären ob am Auto irgendwelche Schäden aufzufinden sind. Der Mitarbeiter ließ mich jedoch nicht zum Auto solange er das Geld noch nicht erhalten habe und meinte, dies könne man im Anschluss noch klären. Ich gab ihm sodann 400 EUR in Bar. Damit hatte er wohl nicht gerechnet, da er kein Wechselgeld bei sich hatte. Er meinte ich solle ihm zur Geschäftsstelle folgen, dort würde ich dann meine 13 EUR erhalten. In dem Moment kam sein Chef entgegen, der Mitarbeiter reichte mir durch mein Fenster eine "Rechnung" und das Wechselgeld und verabschiedete sich. Ich stieg aus dem Auto und meinte, dass ich die Rechnung so nicht akzeptieren kann.
Das Blatt Papier, welches ich bekam kommt einem Vertrag zwischen der Stadt und dem Abschleppunternehmen nahe, nicht jedoch einer adäquaten Rechnung. Dort ist die Stadt als Auftraggeber vermerkt, das Kennzeichen des Autos, der Nettobetrag i.H.v. 300 EUR, die MWSt., Verwaltungs- und Verwahrungskosten.
Auch wurde auf der "Rechnung" vermerkt, dass der Abschleppvorgang von 22:30 bis 23:30 Uhr dauerte. Dies kann so aber nicht stimmen, da es sich zum einen nicht mir der Aussage des Herrn von der Leitstelle deckt (22:55 Uhr) und zum anderen ich bereits vor 23:30 Uhr bemerkte, dass von meinem Auto, den anderen Autos die dort auch abgeschleppt wurden und dem Abschleppunternehmen und der Polizei weit und breit keine Spur war.
Auch wenn man dieses Schreiben als Rechnung ansehen möchte, fehlten mir genauere Angaben zu der Zusammensetzung der Abschleppkosten i.H.v. 300 EUR. Zudem wurde nirgends quittiert, dass ich das Auto ohne Schäden erhalten habe und meine Zahlung unter Vorbehalt wurde auch einfach ignoriert. Ich verweigerte die Annahme der "Rechnung" und bat um eine neue. Die Herrschaften wurden wütend und verwiesen mich des Grundstücks.

Im Anschluss darauf, rief ich erneut bei dem Abschleppunternehmen an um mich zu beschweren und erneut eine adäquate Rechnung zu fordern, da ich jetzt nicht mal das ursprüngliche Dokument hatte. Ich wurde gebeten zur Geschäftsstelle zu fahren um dort alles in Ruhe klären zu können. Letztlich konnte keine gütliche Einigung herbeigeführt werden. Auf der ursprünglichen "Rechnung" war zusätzlich vermerkt worden, dass ich die Annahme verweigert hatte. Ich solle, doch selbst drauf schreiben, dass ich die Zahlung nur unter Vorbehalt leiste und mehr könne man auch nicht tun. Da mir weitere Diskussionen als wenig sachdienlich erschienen, beendete ich das Gespräch.

Ich bin nun etwas aufgeschmissen und weiß nicht genau was ich tun soll. Zu den ortsüblichen Kosten gibt es soweit keine Anhaltspunkte was die Stadt Heidelberg betrifft. Lediglich die Stadt Mannheim, hat eine Tabelle veröffentlich in denen die genauen Abschleppkosten zu den bestimmten Uhrzeiten aufgeführt sind. Für meinen vergleichbaren Fall hätten sich diese nach der Tabelle auf 275 EUR belaufen. Als ich den Herren der Stadt Heidelberg und den des Abschleppunternehmens damit konfrontierte wurde dies belächelt und als unwahr dargestellt.
Hier der Link dazu: https://www.mannheim.de/de/service-bieten/verkehr/verkehrsueberwachung/abschleppen-von-kraftfahrzeugen/abschlepp-kosten.

Ist es hier ratsam der "Rechnung" des Abschleppunternehmens zu widersprechen oder erst den Bußgeldbescheid abzuwarten und sich dann direkt mit der Stadt in Verbindung zu setzten.

Für Tipps und Hilfe bin ich sehr dankbar!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von go426061-21):
Auch wurde auf der "Rechnung" vermerkt, dass der Abschleppvorgang von 22:30 bis 23:30 Uhr dauerte. Dies kann so aber nicht stimmen, da es sich zum einen nicht mir der Aussage des Herrn von der Leitstelle deckt (22:55 Uhr) und zum anderen ich bereits vor 23:30 Uhr bemerkte, dass von meinem Auto, den anderen Autos die dort auch abgeschleppt wurden und dem Abschleppunternehmen und der Polizei weit und breit keine Spur war.

Der Denkfehler ist hier, dass der Abschleppvorgang weitaus mehr umfasst, als die reine Aufladezeit vor Ort.
Eine Stunde halte ich da für durchaus nicht unrealistisch.

Zitat (von go426061-21):
eine adäquate Rechnung zu fordern
Was genau stellte man sich denn darunter vor?

Zitat (von go426061-21):
oder erst den Bußgeldbescheid abzuwarten und sich dann direkt mit der Stadt in Verbindung zu setzten.
Der Bußgeldbescheid erhält die Strafe für das Falschparken, welche noch kommen wird. Insofern, warum sollte man da drauf warten?

Letztlich ist doch derzeit nur die Frage, ob die 380€ ortsüblich sind oder nicht. Da würde ich als Anhaltspunkt mal verschiedene regionale "Angebote" einholen. Mannheim ist halt nicht Heidelberg.
Am Ende wird es sich also um irgendwelche 100€ bei entsprechendem Kostenrisiko gehen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von go426061-21):
fehlten mir genauere Angaben zu der Zusammensetzung der Abschleppkosten i.H.v. 300 EUR.

In der Regel sind das Pauschalen.



Zitat (von go426061-21):
eine adäquate Rechnung zu fordern

Auf welcher Rechtsgrundlage soll diese Forderung basieren?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von go426061-21):
In dem Moment kam sein Chef entgegen, der Mitarbeiter reichte mir durch mein Fenster eine "Rechnung" und das Wechselgeld und verabschiedete sich. Ich stieg aus dem Auto und meinte, dass ich die Rechnung so nicht akzeptieren kann.
Sie haben noch nichtmal einen rechtlichen Anspruch auf eine Rechnung.

Zitat (von go426061-21):
Auch wurde auf der "Rechnung" vermerkt, dass der Abschleppvorgang von 22:30 bis 23:30 Uhr dauerte. Dies kann so aber nicht stimmen, da es sich zum einen nicht mir der Aussage des Herrn von der Leitstelle deckt (22:55 Uhr) und zum anderen ich bereits vor 23:30 Uhr bemerkte, dass von meinem Auto, den anderen Autos die dort auch abgeschleppt wurden und dem Abschleppunternehmen und der Polizei weit und breit keine Spur war.
Der Abschleppvorgang beinhaltet aber auch die Anfahrt des Abschleppers, die Abfahrt und das Abstellen des Fahrzeugs.

Zitat (von go426061-21):
Auch wenn man dieses Schreiben als Rechnung ansehen möchte, fehlten mir genauere Angaben zu der Zusammensetzung der Abschleppkosten i.H.v. 300 EUR.
Muss auch nicht aufgelistet werden. Kann sich z.B. um eine Pauschale handeln.

Zitat (von go426061-21):
udem wurde nirgends quittiert, dass ich das Auto ohne Schäden erhalten habe und meine Zahlung unter Vorbehalt wurde auch einfach ignoriert.
Warum sollte man Ihnen quittieren, dass Sie das Auto ohne Schäden erhalten haben? Das hätten, wenn überhaupt Sie selbst quittieren müssen.
Und "Zahlung unter Vorbehalt" könnten Sie auf eine Rechnung schreiben wie Sie wollen. Die "Zahlung unter Vorbehalt" muss rechtssicher beim Zahlvorgang ausgesprochen werden.

Zitat (von go426061-21):
Ist es hier ratsam der "Rechnung" des Abschleppunternehmens zu widersprechen oder erst den Bußgeldbescheid abzuwarten und sich dann direkt mit der Stadt in Verbindung zu setzten.
Welcher Rechnung widersprechen? Und der Bußgeldbescheid kommt noch oben drauf.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von go426061-21):
Auch wurde auf der "Rechnung" vermerkt, dass der Abschleppvorgang von 22:30 bis 23:30 Uhr dauerte. Dies kann so aber nicht stimmen, da es sich zum einen nicht mir der Aussage des Herrn von der Leitstelle deckt (22:55 Uhr) und zum anderen ich bereits vor 23:30 Uhr bemerkte, dass von meinem Auto, den anderen Autos die dort auch abgeschleppt wurden und dem Abschleppunternehmen und der Polizei weit und breit keine Spur war.

Die Polizei wusste ja, wo das Auto ist bzw hingebracht wurde. Während Sie telefoniert haben, kann Ihr Auto entweder noch auf der Tour zum Abstellplatz gewesen sein oder es wurde dort noch/schon abgeladen, geparkt. Das alles braucht seine Zeit.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MarlenB123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Ist bei deinem Fall noch was neues rausgekommen?
Ich wurde auch heute in Hd abgeschleppt und musste 415€ zahlen. Mir erscheinen die Preise sehr hoch !
Zudem macht mein Auto seid dem ein metallisch anhörendes Schleifgeräusch. Es muss deshalb wahrscheinlich auch in die Werkstatt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Es ist sinnlos in Heidelberg über Abschleppkosten zu streiten, wenn im Auftrag der Stadt abgeschleppt wurde.
Die Stadt Heidelberg hat (wie andere Großstädte in BaWü auch) einen Rahmenvertrag abgeschlossen. D.h. es gelten festgelegte Preise, wenn der Auftrag von der Stadt kommt. Auf den Aufwand kommt es nicht an. Die Preise wurden vom Rat der Stadt Heidelberg demokratisch beschlossen.
https://www.heidelberg.de/hd/HD/service/22_06_2020+staedtischer+gvd+geht+noch+konsequenter+gegen+sicherheitsgefaehrdende+falschparker+vor.html#:~:text=Der%20neue%20Rahmenvertrag%20gilt%20vom,in%20H%C3%B6he%20von%2048%20Euro.
357€ Abschleppkosten (war wohl in der teuersten Zeit) + 10€ Verwahrgebühr + 48€ für die Verwaltung = 415€.

-- Editiert von drkabo am 17.04.2021 23:24

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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