Hallo
Folgendes ist passiert , ich soll am 18.1.2013 innerorts mit 70 km gefahren sein . (lkw)
war aber zum Zeitpunkt in meiner neunen Firma , ab 15.9.2013 . Da gibts das KFZ Gegenzeichen nicht . das ist von meiner alten Firma .
Was soll ich jetzt am besten machen .
Und kann ich rechtliche schritte einleiten gegen meinen alten Chef
mfg
Zu schnell ?
23. November 2013
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Frage vom 23. November 2013 | 16:43
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu schnell ?
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#1
Antwort vom 23. November 2013 | 17:28
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 112x hilfreich)
am 18.01.2013 oder am 18.10.2013?
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#2
Antwort vom 23. November 2013 | 18:11
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
SRY am 18.10.2013
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#3
Antwort vom 23. November 2013 | 18:53
Von
Status: Lehrling (1176 Beiträge, 749x hilfreich)
quote:
Was soll ich jetzt am besten machen .
Widerspruch einlegen und den Sachverhalt schildern.
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#4
Antwort vom 23. November 2013 | 22:27
Von
Status: Philosoph (13701 Beiträge, 4354x hilfreich)
Hallo,
der Fall ist relativ einfach zu lösen, einfach Einspruch einlegen und als Begründung schreiben, dass du ab dem 15.9.2013 nicht mehr bei dem Arbeitgeber beschäftigt bist und daher gar keinen Zugriff auf das Fahrzeug hattest (vorausgesetzt, das stimmt auch). Als Beleg würde ich gleich die Kündigung beilegen, dann hörst du imho nie wieder etwas davon.
quote:Natürlich kannst du das, aber was soll das bringen? Ich sehe bisher nicht, was er so schlimmes gemacht hat.
Und kann ich rechtliche schritte einleiten gegen meinen alten Chef
Stefan
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