Zu schnell gefahren - Gibt es eine Möglichkeit dem Bußgeld zu entgehen?

23. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Hilda25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu schnell gefahren - Gibt es eine Möglichkeit dem Bußgeld zu entgehen?

Person Aist Mitte Februar 31 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft gefahren und geblitzt worden.
Halter des Fahrzeuges ist Ehemann von Person A. Dieser hat Anfang April einen Anhöhrungsbogen dazu bekommen, auf den er nicht reagiert hat.
Mitte Mai hat ein Polizist dem minderjährigen Sohn (14 Jahre) von Person A an der Haustür eine Vorladung zur Polizei für Person A überreicht.
Person A soll als Betroffene zur Polizei kommen.

Was sollte Person A jetzt tun? Gibt es eine Möglichkeit dem Bußgeld zu entgehen?

Danke und Grüße,
Hilda25

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Da es sich um die Ehefrau handelt hat er ein Zeugnisverweigerungsrecht, das heißt aber nicht dass er behördliche Schreiben ignorieren darf!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
Gibt es eine Möglichkeit dem Bußgeld zu entgehen?
Wieso kannman nichtmal für seine Tat einstehen, die man ja wohl eindeutig begangen hat.

quote:
Person A soll als Betroffene zur Polizei kommen.
Die wrden wohl schon wissen, dass A gefagren ist und nicht der Ehemann. Die wollen wohl nur nochmal einen Abgleich machen mit dem Bild was denen vorliegt.

A muss nicht zur Polizei gehen, es besteht keine gesetzliche Verpflichtung dazu. Jedoch werden die wohl schon lange wissen, dass A gefahren ist...



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von lesen-denken-handeln am 23.05.2012 12:11

Wieso kannman nichtmal für seine Tat einstehen, die man ja wohl eindeutig begangen hat.

(sarkasmus) Wie kannst du denn sowas vorschlagen? Es ist total unüblich solch einen Vorschlag zu folgen, denn schließlich geht es hier ans Portemonaie und Flensburger Sammelpunkte! Man wird doch alle Möglichkeiten nutzen um die Strafe nicht zu tragen.

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

-- Editiert radfahrer999 am 23.05.2012 12:20

-- Editiert Moderator am 23.05.2012 13:12

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Person A sollte zur Polizei gehen, die Fahrereigenschaft einräumen und irgendwelche Erklärungen für den Geschwindigkeitsverstoß vorbringen.

Gegen den späteren Bußgeldbescheid sollte sie dann mit 3 Seiten Begründung Einspruch einlegen, und zwar dass sie 80 € und drei Punkte für ziemlich viel hält, sie das ja alles nicht mit Absicht gemacht hat und außerdem seit 10/25/50 Jahren unfallfrei Auto fährt.

In der Gerichtsverhandlung sollte sie dann dem Richter erklären, warum sie es a) total eilig hatte b) ihr natürlich schon klar war, dass sie viel zu schnell war, aber das aus Ihrer Sicht für gerechtfertigt hielt. Am Ende der Gerichtsverhandlung sollte sie im letzten Wort noch erwähnen, dass sie gegen das Bußgeld ja nichts einzuwenden hat, aber der Richter ihr doch bitte keine Punkte geben soll.

Sobald sie dann verurteilt ist, sollte sie noch ca. 2-3 Wochen abwarten, um dann (aber erst dann!) einen Rechtsanwalt beauftragen, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen, weil sie von einem Kumpel gehört hat, dass der schon mal aus einem Bußgeldverfahren mit einem Anwalt rausgekommen ist.

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