Zulassung als PKW oder Lkw?

30. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
aspergius
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 237x hilfreich)
Zulassung als PKW oder Lkw?

Ich kann das Thema nirgends richtig einordnen und bitte um Verschiebung in das richtige Unterforum.
Es geht um die Einstufung von Wohnmobilen als Pkw oder Lkw.
Alle Wohnmobilisten bemühen sich mit dem zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 T zu bleiben. Dann gelten sie als Pkw. Falls sie beladen immer über 3,5t liegen, müssen sie ihr Wohnmobil auf z.B. 3.85 t auflasten.
Das ist von der Technik her meist kein Problem .
Aber dies hat erhebliche Nachteile. Soweit mir bekannt ist man dann kein Pkw mehr, sondern gilt als Lkw. Das bedeutet, man darf nur noch 80 fahren darf bei Überholverbot für Lkw nicht mehr überholen, man muß erhöhte Maut bezahlen usw.

Meine Frage ist:
1. Gilt das Wohnmobil dann tatsächlich als Lkw mit den geschilderten Nachteilen?
2. Gibt es einen Weg das Wohnmobil auflasten zu lassen , wobei es weiterhin als PKW gilt?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Dann gelten sie als Pkw.


Das ist wohl eher nicht der Grund.

Berry

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49938 Beiträge, 17503x hilfreich)

Im § 3 StVO wird unterschieden zwischen
- PKW
- LKW
- Wohnmobil und
- Omnibus

Somit ist ein Wohnmobil weder ein PKW noch ein LKW.

Danach ergibt sich aus § 3 Abs. 3 Nr. 2 a) StVO klar, dass Wohnmobile mit einem zGG von mehr als 3,5t nur 80km/h fahren dürfen.

Das Zeichen 277 wird umgangssprachlich als LKW-Überholverbot bezeichnet. Tatsächlich ist es jedoch ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t mit Ausnahme von PKW und Bussen. Das Überholverbot gilt somit auch für Wohnmobile mit mehr als 3,5t zGG.

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#3
 Von 
aspergius
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 237x hilfreich)

In einem anderen Thema ging es auch um PKW und Lkw..allerdings in einem anderen Zusammenhang. Dort wurde folgendes Urteil erwähnt:

Das Amtsgericht Freiburg entschied mit Urteil vom 2.3.2004 (29 OWi 55 Js 35869/03):
1. der Führer eines Fahrzeuges Mercedes Benz Sprinter der Firma Daimler Chrysler ist nach derzeitiger Rechtslage nicht zu verurteilen, weil er auf einem Autobahnabschnitt die dort für Lastkraftwagen geltende Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überschritten hat.
2. die Zulassung des geführten Fahrzeuges Mercedes Benz Sprinter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,6 Tonnen als „ PKW geschlossen" entfaltet eine Legalisierungswirkung dahingehend, dass es auch wie ein Personenkraftwagen im Straßenverkehr teilnehmen kann. Diese Fahrzeuge besitzen eine Zulassung, für die ausschließlich die EG-Betriebserlaubnisrichtlinie 70/156/EWG maßgeblich ist.

Demnach kann ein Sprinter mit 4,6 t
gefahren werden als PKW, zumindest, was die Geschwindigkeit betrifft, ein Wohnmobil mit 3.85 t aber nicht?

Oder darf ich jetzt auch schneller als 80 fahren.. nur überholen nicht?

Signatur:

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49938 Beiträge, 17503x hilfreich)

Zitat:
Demnach kann ein Sprinter mit 4,6 t
gefahren werden als PKW,


Es mag sein, dass das im Jahr 2004 ging, im Jahr 2020 geht das nicht mehr so einfach. Ein PKW muss überwiegend zu Personenbeförderung geeignet sein, d.h. die Ladefläche muss kleiner sein als die mit Sitzen ausgestattete Fläche.

Die EG-Richtlinie für Fahrzeugklassen stammt aus dem Jahre 2009.

Außerdem wurde das genannte Urteil durch das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 25.8.04 (Az.: 2 Ss 80/04) aufgehoben. Die Begründung dieser Entscheidung des OLG zeigt zudem, dass eine reine Änderung der KfZ-Papiere gar keine Auswirkungen hätte.


-- Editiert von hh am 31.08.2020 09:21

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#5
 Von 
aspergius
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 237x hilfreich)

Das ist bedauerlich, aber trotzdem danke für die Info.
Ich sehe halt viele Sprinter und Kleinlaster auf der Autobahn, die erheblich schneller unterwegs sind. Allerdings weiß ich deren Gewicht nicht.

Signatur:

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