Hallo,
§ 3 der FZV (https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html) sieht vor, u.a. Leichtkrafträder von den Vorschriften des Zulassungsverfahrens zu befreien.
Heißt das, ich dürfte mir einen Roller bis 125cm³/11KW aus China bestellen, besorge mir eine Haftpflichtversicherung und gehe zum StVA zwecks Kennzeichen?
Zulassungsfreie Leichtkrafträder gemäß Fahrzeugzulassungsverordnung?
12. Januar 2018
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Frage vom 12. Januar 2018 | 13:28
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 0x hilfreich)
Zulassungsfreie Leichtkrafträder gemäß Fahrzeugzulassungsverordnung?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 12. Januar 2018 | 13:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47499 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Heißt das, ich dürfte mir einen Roller bis 125cm³/11KW aus China bestellen, besorge mir eine Haftpflichtversicherung und gehe zum StVA zwecks Kennzeichen?
Nein, weil Du eine Betriebserlaubnis brauchst.
-- Editiert von hh am 12.01.2018 13:46
#2
Antwort vom 12. Januar 2018 | 13:38
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatHeißt das, ich dürfte mir einen Roller bis 125cm³/11KW aus China bestellen, besorge mir eine Haftpflichtversicherung und gehe zum StVA zwecks Kennzeichen? :
Nein man sollte nicht nur einen Teil eine Verordnung lesen, §4 spricht doch dagegen. Und bei §6 würde man wohl komplett versagen.
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