Zulassungsfreie Leichtkrafträder gemäß Fahrzeugzulassungsverordnung?

12. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
goleo
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)
Zulassungsfreie Leichtkrafträder gemäß Fahrzeugzulassungsverordnung?

Hallo,

§ 3 der FZV (https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html) sieht vor, u.a. Leichtkrafträder von den Vorschriften des Zulassungsverfahrens zu befreien.

Heißt das, ich dürfte mir einen Roller bis 125cm³/11KW aus China bestellen, besorge mir eine Haftpflichtversicherung und gehe zum StVA zwecks Kennzeichen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Heißt das, ich dürfte mir einen Roller bis 125cm³/11KW aus China bestellen, besorge mir eine Haftpflichtversicherung und gehe zum StVA zwecks Kennzeichen?


Nein, weil Du eine Betriebserlaubnis brauchst.

-- Editiert von hh am 12.01.2018 13:46

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von goleo):
Heißt das, ich dürfte mir einen Roller bis 125cm³/11KW aus China bestellen, besorge mir eine Haftpflichtversicherung und gehe zum StVA zwecks Kennzeichen?

Nein man sollte nicht nur einen Teil eine Verordnung lesen, §4 spricht doch dagegen. Und bei §6 würde man wohl komplett versagen.

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