Zusatzschild Parken

24. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Lila610
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Zusatzschild Parken

Hallo, sorry aber irgendwie habe ich meine Frage mehrfach eingestellt. Wollte ich nicht.

Ich hoffe jemand von Euch kann mir weiter helfen:

X biegt nach rechts ab und parkt unmittelbar auf dem Parkplatz auf der gegenüberliegenden Seite. Direkt neben einem blauen Schild mit einem P und Pfeil nach rechts. Dann steigt X aus und geht in das Haus €. Als X wieder kommt hat er einen Strafzettel. Begründung: Ein paar hundert Meter weiter, am Ende ( oder Anfang ) der eingezeichneten Parkplätze steht auch ein blaues Schild. Dieses war für X aber nicht sichtbar gewesen. Darauf ist ebenfalls ein weißes P, dieses mal mit Pfeil nach links und einem zusatzschild mit dem HInweis der Parkuhrenpflicht und max Parkzeit von zwei Stunden.
Da X sich an dem ihm sichtbaren Schild orientiert hat legt er Einspruch gegen den Strafzettel ein. Dieser wird abgelehnt mit der Begründung das das zusatzschild nur auf einer Seite in Fahrtrichtung aufgestellt werden muss, wodurch es für X aber nicht sichtbar war.

Was meint ihr dazu? Dieser fall hat bei uns für viele Diskussionen gesorgt.

Liebe Grüße


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
das das zusatzschild nur auf einer Seite in Fahrtrichtung aufgestellt werden muss
Was für ein Blödsinn*, natürlich muss dazu Zusatzzeichen unter jedem Schild stehen.

*diese Wort benutze ich wirklich nur in Ausnahmefällen, aber hier musste es einfach sein

quote:
wodurch es für X aber nicht sichtbar war.
Das wiedrum ist beim Parken etwas weiter auszulegen, praktisch muss man ggf. auch eine gewisse Strecke gehen und nach einem Verbot quasi suchen.
Jedoch trifft das hier nicht zu, denn es gab ja einen eindeutigen Hinweis, dass es sich um einen unbeschränkten Parkplatz handelt, dann braucht man sicher nicht nach anderen (wiedersprechenden) Regelungen zu suchen.

Fazit: Ich würde sicher klagen.

Stefan


-- Editiert reckoner am 24.03.2014 23:40

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)


Ganz so eindeutig sehe ich das nicht.

Mir ist die örtliche Situation nicht ganz klar, aber es liest sich ein wenig so, als ob Lila610 möglicherweise auf der falschen Straßenseite geparkt hat (und nicht in Fahrtrichtung rechts).
Evtl. hätte Lila610 aus ihrer Fahrtrichtung kommend den Parkplatz gar nicht nutzen dürfen.

Ein Bild aus Google-maps (Luftbild) könnte hilfreich sein.

Und in so einem Fall würde das Argument mit den Schildern nur in Fahrtrichtung schon ziehen.
Plattes Beispiel: In Einbahnstraßen müssen Schilder auch nur in der Richtung aufgestellt werden, aus der zulässigerweise Autos kommen können. Wenn man mit 100 Sachen falsch herum in eine Einbahnstraße fährt, käme man auch nicht mit dem Argument durch "aber das Tempo-30-Schild konnte ich aus meiner Richtung gar nicht sehen ..."



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
es liest sich ein wenig so, als ob Lila610 möglicherweise auf der falschen Straßenseite geparkt hat (und nicht in Fahrtrichtung rechts).
Ja, hatte ich auch bemerkt. Aber das Parken in falscher Richtung wird ja gar nicht vorgeworfen.

quote:
Evtl. hätte Lila610 aus ihrer Fahrtrichtung kommend den Parkplatz gar nicht nutzen dürfen.
Warum denn nicht? Man darf normalerweise überall drehen. Und ich bleibe dabei, dass man sich nur einmal vergewissern muss, ob es Parkbeschränkungen gibt, das gesichtete Ende-P (ohne Zusatzzeichen) war ausreichend.

quote:
Plattes Beispiel: In Einbahnstraßen ...
Das liegt hier aber offensichtlich nicht vor - also unpassend.

Das mit der Geschwindigkeit passt da schon besser. Wenn ich nämlich wende, dann gilt für mich natürlich die - unbekannte - Geschwindigkeitsbeschränkung der Gegenrichtung (ja, die kann anders sein).
Wenn wir das auf unseren Fall projizieren, dann könnte man der Meinung sein, dass nur das nächste Zeichen zurück entscheidend ist; das sehe ich aber nicht so (ohne Gewähr). Und sollte es doch so sein, würde ich mich auf einen Verbotsirrtum berufen (der hier auch relativ leicht glaubhaft zu machen ist). Das passt übrigens auch für einen Geschwindigkeitsverstoß nach dem Wenden, auch das ist ein Verbotsirrtum (ähnlich wie wenn ich von einer Seitenstraße komme und deshalb ein Verbot nicht sehen konnte).

quote:
Ein Bild aus Google-maps (Luftbild) könnte hilfreich sein.
Naja, auf dem Lufbild sieht man ja keine Schilder. Wenn es allerdings im StreetView-Bereich liegt, wäre es schon hilfreich, wenn wir die Koordinaten bekommen würden.
Google-Bilder einstellen wäre übrigens ein Copyrightverstoß, die Google-AGB erlaubt das nicht.

Stefan


-- Editiert reckoner am 25.03.2014 10:21

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