Zweimal ohne Führerschein gefahren

3. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Prince123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweimal ohne Führerschein gefahren

Hallo,

zu aller erst weiß ich, dass ich eine große Dummheit begangen habe und zu spät daraus gelernt habe. Nun zu meiner Frage..

Ich wurde in meiner verlängerten Probezeit dazu angehalten, meinen Führerschein für 3 Monate abzugeben, was ich auch getan habe. Ich bin allerdings weiter gefahren und war nach 1 Monat in einen Auffahrunfall verwickelt. Kein Schaden am anderen Fahrzeug. Nur an meinem. Habe eine Anzeige bekommen, die noch läuft.

2 Monate später bin ich wiederholt in einem Unfall verwickelt gewesen, was nach Rechtslage meine Schuld war durch angebliche Vorfahrtsmissachtung.


Nun zu meiner Frage. Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Dass der Führerschein weg ist, ist mir klar. Nur die Frage, wielange? 2 Jahre? 5 Jahre? Wie hoch die Geldstrafe?
Oder gar Bewährung?
Von einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung gehe nicht aus, da ich nie im Konflikt mit dem Gesetz gewesen bin und unbefristet eingestellt bin.

Ich danke für ihre Antwort.

-- Editiert von Prince123 am 03.02.2019 22:18

-- Editiert von Moderator am 04.02.2019 13:15

-- Thema wurde verschoben am 04.02.2019 13:15

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
LukeLionLP
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Prince123):
Hallo,

zu aller erst weiß ich, dass ich eine große Dummheit begangen habe und zu spät daraus gelernt habe. Nun zu meiner Frage..

Ich wurde in meiner verlängerten Probezeit dazu angehalten, meinen Führerschein für 3 Monate abzugeben, was ich auch getan habe. Ich bin allerdings weiter gefahren und war nach 1 Monat in einen Auffahrunfall verwickelt. Kein Schaden am anderen Fahrzeug. Nur an meinem. Habe eine Anzeige bekommen, die noch läuft.

2 Monate später bin ich wiederholt in einem Unfall verwickelt gewesen, was nach Rechtslage meine Schuld war durch angebliche Vorfahrtsmissachtung.


Nun zu meiner Frage. Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Dass der Führerschein weg ist, ist mir klar. Nur die Frage, wielange? 2 Jahre? 5 Jahre? Wie hoch die Geldstrafe?
Oder gar Bewährung?
Von einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung gehe nicht aus, da ich nie im Konflikt mit dem Gesetz gewesen bin und unbefristet eingestellt bin.

Ich danke für ihre Antwort.

-- Editiert von Prince123 am 03.02.2019 22:18


Hallo erstmal,

wie alt bist Du? Vielleicht erfolgt die Verurteilung ja noch nach dem Jugendstrafrecht. Das wäre für mein Dafürhalten zwei Mal Fahren ohne Fahrerlaubnis. Hier kannst Du Dich mal einlesen, der Absatz 1 gibt die Antwort: https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Es sei denn Du bist noch unter 21, dann würde die Strafe aufgrund des angewendeten Jugendstrafrechts milder ausfallen.

Gruß
Luke

PS: Deine gute Sozialprognose in allen Ehren, solange Du eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen erhältst bist Du nicht vorbestraft. Da kann also nichts passieren!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Insofern Du 21 oder älter bist wird eine sog. Gesamtgeldstrafe für beide Fälle verhängt werden. Wobei ich jetzt davon ausgehe, dass auch beim zweiten Unfall nur Sachschaden entstanden ist, und das keine Verletzten gab. Die Geldstrafe wird höchstwahrscheinlich unter 90 Tagessätzen liegen.

Ferner wird dir die Fahrerlaubnis entzogen werden und eine Sperrfrist für eine Neuerteilung erteilt werden. Sicherlich mindestens 1 oder 1,5 Jahr(e). 5 Jahre werden es nicht gleich werden.

Danach kannst du erneut eine Fahrerlaubnis beantragen. Möglicherweise wirst du vorher eine MPU absolvieren müssen, denn irgendwie scheinst du ja mit der Teilnahme am Straßenverkehr auf Kriegsfuß zu stehen. Probezeitverlängerung, Fahrverbot innerhalb derer, und dann noch 2 Unfälle ohne FE. Es würde mich also nicht wundern, wenn die Fahrerlaubnisbehörde deine charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr in Zweifel zieht [§§ 2(4), 11(1) FEV]

-- Editiert von !!Streetworker!! am 04.02.2019 02:54

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Auch sollte man sich schon mal auf die vermutlich kommende Regressforderung (bis zu 5000€ ) der eigenen KFZ-Haftpflicht vorbereiten. § 5 Abs. 3 KfzPflVV

-- Editiert von spatenklopper am 04.02.2019 16:29

0x Hilfreiche Antwort

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