Zweiter Führerscheinentzug mit 1,18

30. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Mountainman
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweiter Führerscheinentzug mit 1,18

Liebe Hobbyjuristen,
ich wurde im Jahr 2014 wegen Verkehrsgefährdung und Unfallflucht zu 80 Sozialstunden, sowie 9 Monaten Sperrfrist verurteilt.
Die Probezeit wurde nicht verlängert, da ich durch diese bereits ohne Probleme durchkam.

Im Mai diesen Jahres waren wir nun auf einem Festival und ich wurde um 06:00 Uhr morgens beim Umparken meines Fahrzeuges (Fahrstrecke ca. 200 Meter) mit 1,18 Promille BAK aufgehalten. Zuvor hatte ich ungefähr 3 Stunden geschlafen und wollte nachdem ich erwacht bin das Auto auf die endgültige Parkposition fahren, um darin weiter zu schlafen. Ich zeigte mich kooperativ und gab an, dass ich mich fahrtauglich fühlte. Deswegen lautet die Anklage "fahrlässige Trunkenheitsfahrt". Offenbar bin ich auf dem Weg zu meinem Auto ein wenig getorkelt, was die Beamten dazu bewegte mich anzuhalten.

Derzeit bin ich 20 Jahre alt und die Jugendgerichtshilfe meinte, dass aufgrund meiner Lebenssituation relativ wahrscheinlich Jugendstrafrecht angewendet werden wird.

Nachdem ich schon seit Kindheitstagen starker Klaustrophobiker bin, habe ich panische Angst vor diesem Freizeitarrest, der scheinbar bei Jugendrecht sehr gerne zur Anwendung kommt.
Außer dem oben genannten Führerscheinentzug bin ich strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten.
Haltet ihr es für wahrscheinlich, dass ein derartiger Arrest auf mich zu kommt?
Ich kann schon seit Tagen nicht mehr anständig schlafen, weil ich so angst davor habe.

Danke schon mal im Voraus


Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Haltet ihr es für wahrscheinlich, dass ein derartiger Arrest auf mich zu kommt? Durchaus. Was sagt denn übrigens die JGH dazu? Mit der haben Sie doch schon gesprochen, und die kennen die örtliche Praxis...
Ich kann schon seit Tagen nicht mehr anständig schlafen, weil ich so angst davor habe. Dann sollten Sie dringend einen Arzt aufsuchen - Ihr Problem ist psychologischer Natur und kein juristisches Problem.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mountainman
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Die JGH sagt nur, dass die Möglichkeit schon bestünde, aber die Beraterin gab mir eher den Eindruck dass sie es derzeit noch für unwahrscheinlich hält. Falls ich (was ich derzeit hoffe) ins erwachsenen Strafrecht falle, schließt sie es so gut wie aus, da es dort diese "erzieherische Maßnahme" nicht gibt. Sie meinte da muss man sich schon mehr leisten um eingesperrt zu werden.
Kann ich die Jugendgerichtshilfe dazu bitten, mich als erwachsen einzustufen?

Ja ich weiß schon, aber das ist sehr schwer therapierbar. Bei mir wurde das ausgelöst, als ich in einem Aufzug stecken blieb. Wie bei höhen Angst können andere das kaum nachvollziehen, in welchen Zustand man da verfällt.
Denken Sie der Richter würde das berücksichtigen, wenn ich davon erzähle?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Kann ich die Jugendgerichtshilfe dazu bitten, mich als erwachsen einzustufen? Wenn Sie sich mal so richtig unbeliebt machen wollen? Das ist schließlich die direkte Aufforderung zum Lügen...
Denken Sie der Richter würde das berücksichtigen, wenn ich davon erzähle? Nö. Haftunfähigkeit stellt der Amtsarzt fest. Und übrigens könnte der Richter, wollte er das berücksichtigen, Ihnen ja auch keine Sozialstunden geben - die werden schließlich per Beugearrest durchgesetzt, was ja dann auch wieder nicht ginge...

-- Editiert von muemmel am 30.08.2016 18:57

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

@muemmel

Zumindest in meiner Region gibt es eine gewisse Tendenz, bei Straßenverkehrsdelikten eher selten zum Jugendrecht zu greifen. So nach dem Motto: Wer erwachsen genug ist, Auto zu fahren, der kann bei Auto-bezogenen Delikten auch nach dem Erwachsenenstrafrecht behandelt werden.

Zitat:
Kann ich die Jugendgerichtshilfe dazu bitten, mich als erwachsen einzustufen? Wenn Sie sich mal so richtig unbeliebt machen wollen? Das ist schließlich die direkte Aufforderung zum Lügen.

Ich meine mich erinnern zu können, dass hier im Forum mal von einem Fall berichtet wurde, wo ein Heranwachsender unbedingt als Erwachsener behandelt werden wollte, um in den "Genuss" eines Strafbefehls kommen zu können. Der Delinquent hatte so viel Panik vor einer Gerichtsverhandlung, dass er einen teuren Anwalt beauftragt hat, um das Gericht in Richtung "Erwachsenenrecht" und (noch teurerer) Geldstrafe per Strafbefehl zu bringen. Letztendlich erfolgreich.
Will sagen: Es ist nicht aussichtslos, wenn man um Anwendung des Erwachsenenrechts bittet.
Das praktische Problem wird folgendes sein: Die zu erwartende Strafe im Erwachsenenrecht wäre eine Geldstrafe, vermutlich so um die 60 Tagessätze. Wenn schon jetzt für den Richter erkennbar wäre, dass Sie eine Geldstrafe nicht bezahlen können, sondern durch Sozialstunden abarbeiten müssten, dann wird das nichts mit dem Erwachsenenrecht. Denn im Jugendrecht könnte Sie das Gericht gleich zu Sozialstunden verurteilen.
@Fragesteller: Was machen Sie denn so beruflich?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mountainman
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Wo kommen Sie denn her drkabo?

Bin Schüler, aber nebenbei arbeite ich auf 450€ Basis, was ich auch angegeben habe.
Natürlich würde mich eine erhöhte Geldstrafe auch treffen, aber ich wäre nicht so traumatisiert wie wenn ich eingesperrt werde.
Ich hoffe ich treffe auf einen Richter der so etwas nachvollziehen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Wo kommen Sie denn her drkabo?

Ich wohne zur Zeit in Baden-Württemberg.

Zitat:
Bin Schüler, aber nebenbei arbeite ich auf 450€ Basis, was ich auch angegeben habe.

"Schüler" ist natürlich etwas, was für die Anwendung des Jugendstrafrechts spricht.

Zitat:
Natürlich würde mich eine erhöhte Geldstrafe auch treffen, aber ich wäre nicht so traumatisiert wie wenn ich eingesperrt werde.

Wie gesagt: Ein Gericht wird eher nicht zu einer Geldstrafe greifen, wenn Sie die nicht selbst bezahlen können. Wenn die Geldstrafe von etwaigen großzügigen Eltern übernommen wird, verpufft der Strafeffekt und wenn die Geldstrafe in Sozialstunden umgewandelt werden muss, dann kann das Gericht auch gleich das Jugendrecht nehmen, wo Sozialstunden die Standard-Strafe sind.

Zitat:
Ich hoffe ich treffe auf einen Richter der so etwas nachvollziehen kann.

Vielleicht wäre es sinnvoller, darauf hinzuarbeiten, dass es bei Anwendung des Jugendrechts noch Sozialstunden werden (statt Jugendarrest). Da würde es aber auf eine dreistellige Stundenzahl hinauslaufen ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

In speziell diesem Fall würde ich einen Freizaitarrest für sehr angebracht halten, denn dieser scheint ja die beste abschreckende Maßnahme darzustellen. Das beugt sicherlich am besten zukünftigen Trunkenheitsfahrten vor.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Das beugt sicherlich am besten zukünftigen Trunkenheitsfahrten vor. Nö - dem TE ist ja bewußt, daß er bald dem Strafrecht für Erwachsene unterfällt, welches derlei nicht kennt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Stimmt, hab ich nicht bedacht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen