Abstandsmessung - weniger als 5/10 des halben Tachowertes

4. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
norman86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abstandsmessung - weniger als 5/10 des halben Tachowertes

mir wird die verkehrsordnungswiedrigkeit nach §24 StVG zur last gelegt .


"sie hielten bei einer geschwindigkeit von 138 km/h den erforderlichen abstand von 69,0m zum vorrausfahrenden Fahrzeug nicht ein.ihr abstand betrug 28,75m und damit weniger als 5/10 des halben tachowertes.toleranzen sind zu ihren gunsten berücksichtigt.

verletze vorschriften:

§4 abs 1
§49 stvo
§ stvg
12.6.1BKat

bemerkung(insbes.Tatfolgen):
filmxxxxx,xxx video aufzeichnung/messverfahren
keine abstandsverringerung durch abbremsen des vorrausfahrenden oder einscheren eines anderen kfz

beweismittel foto und video

zeugen:xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

bußgeld 100,00 € kosten idr 23,50 € punkte 2
fahrverbot:0
.......................

dazu noch als anlage zum ausfüllen "anhörung des betroffenenwegen einer verkehrsordnungswidrigkeit

weiter keine fotos oder sonstwas

soll aber diese anlage innerhalb von einer woche zurück senden

dort steht auch drinn ob ich den verstoß zugebe und wenn nicht mit welchem grund....

kann ich dort schreiben nein da ich nicht weiss wie zu dem zeitpunkt die verkehrslage war oder ähnliches habe ja keinen anhalt durch bilder oder ähnliches ....


bitte um rat

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Sie können dort schreiben was Sie wollen. Wenn Sie Beschuldigter sind, sind Sie nicht zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.
Ob Ihnen diese Angaben etwas bringen, ist eine andere Frage.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

keine abstandsverringerung durch abbremsen des vorrausfahrenden oder einscheren eines anderen kfz

beweismittel foto und video#



da steht doch schon Alles, d.h. du hast permanent den Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Die Verkehrslage stellt sich mir so dar:

Auto 1 und Auto 2 fahren 138 km/h bei einem Abstand von 28,75 m. ;)

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#3
 Von 
norman86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja gut und schön aber leute des war ja freitag zur hauptzeit auf der autobahn auf der a 9 und wer zur hauptverkehrszeit mal auto gefahren ist weiss genau das selbst ein abstand von 50m schon kaum realisierbar ist zumal wenn man überholen will und nicht vorbeikommt ......wie oft wird man auch von rechts geschnitten und umso größer der abstand umso wahrscheinlicher das man von rechts überholt wird das problem ist ja einfach aufgrund der hohen verkehrsdicht !!!!
ich weiss nur nicht ob das zuständige amt überhaupt verplichtet ist mir die bilder zb mitzuschicken......oder weiteres
ist ja fast täglich zu sehen wieviel von den messungen nicht korrekt oder mangelhaft ist

einweiterer anhaltspunkt ist ja es wird an den 5/10
gemessen die strafe die ich bekommen würde ist ja noch milder zu dem abstand den ich habe
auf der einen seite gut aber auf der anderen seite warum ist sie milder???????????
dachte das jemand damit schon erfahrung hat und mir etwas mitteilen kann wie man das ganze überprüfen bzw anprangern kann.........

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#4
 Von 
zeleh
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

gar nichts schreiben, Personalien eintragen, keine weiteren Angaben und Bogen zurückschicken.

Sollten Sie gegen den Vorwurf noch vorgehen wollen, verbauen Sie sich bzw. evtl. einem Anwalt die Verteidigungschancen, indem Sie jetzt unbedachte Angaben machen.

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#5
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

knapp 29 m Abstand bei 138km/h ...

Zitat:
aber leute des war ja freitag zur hauptzeit auf der autobahn


Zitat:
zumal wenn man überholen will und nicht vorbeikommt


Zitat:
das problem ist ja einfach aufgrund der hohen verkehrsdicht !!!!



Da redet sich einer um Kopf und Kragen....

-- Editiert am 07.04.2009 11:37

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
norman86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

um kopf und kragen???????

ne das nicht ich hab ja erst ein punkt und das wären somit insgesamt 3 und wegen dem busgeld naja das ist das kleinste aber ich finde eher das das abzocke ist und da ich noch keine abstandsmessung (die mir bekannt ist) hinter mir hab wollt ich mal an informationen kommen und deswegen bin ich ja hier man findet ja kaum was ausser wie die regelsätze sind.........

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#7
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

quote:
kann ich dort schreiben nein da ich nicht weiss wie zu dem zeitpunkt die verkehrslage war oder ähnliches .

Du kannst schreiben was du willst, nur das mit der Verkehrslage(?) ist ein wenig
übel. Die könnten annehmen, daß du völlig Kopflos mit deinem Auto auf der Autobahn unterwegs warst.
Am besten ist du schreibst gar nichts und zahlst einfach. Denn Beweise ( Video) haben dei Ordungshüter, du nicht!

quote:
...aber ich finde eher das das abzocke...


Ich finde es nicht als Abzocke, sondern nur als legale Abstrafung deines Fehlverhaltens im öffentlichen Strassenverkehr.

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
chucky_xxl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

he wo wars denn auf der A9 ??

bei mir München ----> Nürnberg an KM 471,250

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
da ich nicht weiss wie zu dem zeitpunkt die verkehrslage war

Die wurde ja ausführlich beschrieben:
keine Abstandsverringerung durch abbremsen des vorrausfahrenden oder einscheren eines anderen kfz, bei 138 km/h Abstand zum vorrausfahrenden Fahrzeug 28,75m.
Da diese Beschreibung auf dem Video zu sehen war weist du nun wie die Verkehrslage war.



quote:
das selbst ein abstand von 50m schon kaum realisierbar ist zumal wenn man überholen will und nicht vorbeikommt

das nennt man im Volksmund 'dränglen', juristisch bewegen wir uns auf die Nötigung zu ...



quote:
das selbst ein abstand von 50m schon kaum realisierbar ist

Kaum bedeutet ja nicht vollkommen unmöglich und sollte von einen Fahrer auch erwartet werden



quote:
wie oft wird man auch von rechts geschnitten und umso größer der abstand umso wahrscheinlicher das man von rechts überholt wird das problem ist ja einfach aufgrund der hohen verkehrsdicht

Du fährst also absichtlich immer so dicht auf, damit keiner dazwischenfährt?
Diese Argumentation könnte bei der zuständigen Stelle ernsthafte Zweifel an der Eignung zur Führung von Kfz hervorrufen, wiel Spass bei der MPU...


Bei deiner Argumentation würde ich entweder eienen Anwalt hinzuziehen der das für mich übernimmt oder zahlen.
Letztere Möglichkeit wäre ohne Verkehrsrechtsschutz vorzuziehen, da ein Anwalt schnell mehr als 123,50 EUR kostet.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12321.12.2009 16:08:38
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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