Alkohol am Steuer - lohnt sich einen Anwalt einzuschalten?

27. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.06.2011 23:20:47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Alkohol am Steuer - lohnt sich einen Anwalt einzuschalten?

hallo zusammen!

ich habe echt mist gebaut und würde gern mal wissen was mich jetzt erwartet.

also bin betrunken auto gefahren, hab mein auto in einen graben gefahren, dann bin ich nach hause um das auto meiner eltern zu holen mit dem ich versuchte mein eigenes rauszuziehen.
dann hab ich mich ein paar 100 meter vom unfallort mit dem auto meiner eletrn schlafen gelegt.
am nächsten morgen haben spatziergänger bereits polizei gerufen und die stand auch schon da als ich wieder mit dem auto meiner eltern zum unfallort fuhr.
sofort alkoholtest, ca 0,7 promille.
so dann hab ich mich verquatscht und gesagt ich bin mit dem auto in den graben gefahren bzw ich war der fahrer.
also nochmal trunkenheit.
sonst ist an der unfallstelle nix kaputt kein öl ausgelaufen und so weiter.
zum unfallhergang hab ich nix gesagt genau so wenig über irgendwas anderes bis auf das ich fritten essen war.
unfallzeitpunkt ka weiß ich echt nicht.

so was habe ich denn jetzt zu erwarten??
führerschein wrde sofort entzogen.
lohnt sich einen anwalt einzuschalten?
vielleicht kann ich trotz des verbotes irgendwie hinbekommen das ich zur arbeit fahren darf.

und übernimmt die rechtsschutzversicherung meiner eltern den fall??

bin 21 und wohne zuhause.

beste grüße

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

Hai!

Natürlich darfst Du trotz Fahrverbot zur Arbeit fahren...mit Bus und Bahn.

Ich hoffe mal die Frage war nicht ernst gemeint (so blöd kann mann nicht sein!).

Und die Rechtschutzversicherung Deiner Eltern wird einen Teufel tun und die Sache vor Gericht für Dich vertreten.

zum Strafmaß wird sich schon noch ein anderer Melden...

Abdul

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#2
 Von 
guest-12319.06.2011 23:20:47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry aber einer der polizisten meinte, wenn ich glück hab wäre die arbeitsfahrt drinn.
da ich mich nicht auskenne nahm ich an das könnte der warheit entsprechen.
also nicht so schnell mit dem 'man bist du dumm'
grüße

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

da hat sich der Polizist geirrt. In Ausnahmefällen können einzelne Führerscheinklassen von der Sperre ausgenommen werden. Einzelne Fahrtstrecken jedoch nicht.

Bzgl. Strafe und wäre die Frage was genau vorgeworfen wird. Vermutlich eine Trunkenheitsfahrt mit Verkehrsgefährdung nach §315c StGB . Wie sieht es aber mit dem Vorwurf der Unfallflucht aus?

Welche Aussagen wurden gemacht? Möglicherweise wird auch noch eine zweite Trunkenheitsfahrt nach §316 StGB (Fahrt mit dem Auto der Eltern) vorgeworfen.

Ohne Glaskugel und genauere Infos lässt sich das Strafmass nicht abschätzen.

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#4
 Von 
guest-12319.06.2011 23:20:47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ja 2te trunkenheitsfahrt kommt noch dazu

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Dann würde ich mal mit einer Geldstrafe in Höhe von 60 bis 80 TS rechnen, wobei ein TS 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens entspricht.

Weiterhin wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt werden. Diese schätze ich mal auf 15-18 Monate inkl. der Zeit der vorläufigen Entziehung.

Vor Neuerteilung wird eine bestandene MPU nachzuweisen sein. Davon wird im Strafbefehl aber nichts stehen, da die Auflage zur MPU Teil des Antragsverfahrens auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist. Die neue Fahrerlaubnis kann 3 Monate vor Soerrfristende beantragt werden. Mit der Vorbereitung auf die MPU sollte unmittelbar begonnen werden um eine Zeit zu verlieren.

Sollte auch noch eine Unfallflucht vorgeworfen werden könnte sich das Strafmass etwas erhöhen.

Wieviele Blutproben wurden entnommen?

Die BAK kann nach ca. einer Woche bis 10 Tagen bei der Polizei erfragt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12319.06.2011 23:20:47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

es wurde eine blutprobe entnommen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Das wundert mich. Eigentlich hätten zwei Blutproben entnommen werden müssen um eine Rückrechnung der BAK auf den Unfallzeitpunkt bzw. den Fahrtzeitpunkt zu ermöglichen. Sofern man sich nicht durch eigene Aussagen bereits belastet hat könnte ein guter Anwalt vielleicht noch etwas retten.

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