alkoholfahrt - mit was muss meine partnerin rechnen und wie verhält es sich mit meiner versicherung?

10. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
lutz321
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
alkoholfahrt - mit was muss meine partnerin rechnen und wie verhält es sich mit meiner versicherung?

bin neu hier also erstmal ein hallo an alle. nun zu meinen problem. nach einer gartenfeier bin ich mit meiner partnerin betrunken nach hause gelaufen. als wir dann zuhause waren wollte meine partnerin nochmal los kippen holen. entgegen meiner aufforderung zu laufen hat sie sich in mein auto gesetzt und ist losgefahren und auch noch einen unfall gebaut mit ca. 1,4 promille(erheblicher blechschaden beim unfallgegner). das auto ist auf mich versichert und ich bin auch als alleinfahrer bei der versicherung gemeldet. mit was muss meine partnerin rechnen und wie verhält es sich mit meiner versicherung?



-----------------
""

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Ersteinmal wieso hast du deine Partherrin nicht davon abgehalten?
Es wird entscheidet darauf ankommen, ob du wusstest, das deine Partnerin mit deiner Fahrzeug fährt.
Wer ist denn der Halter?
Die Kfz- Haftpflichtversicherung wird dem Fremdschaden übernehmen und sich bei deiner Partnerin in Form von Regress bis zu 5000 EUR wiederholen.

Bei der für den Eigenschaden eventuell eintretenden Kasko, wäre nun wichtig, ob du von der Fahrt wusstet, wenn ja, dann ist diese möglicherweiße von der Kasko befreit.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lutz321
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

eigenschaden ist nicht vorhanden. und nein von der fahrt wußte ich nichts. ich bin halter.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.002 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen