alkoholisiert e-scooter gefahren

28. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Master mike
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
alkoholisiert e-scooter gefahren

Guten Tag,
ich bin 17 und bin schonmal ohne Fahrerlaubnis unter Alkohol Auto gefahren.Ich habe 40 Sozialstunden bekommen und musste eine MPU machen.Der fall ist abgeschlossen jedoch muss ich die MPU noch machen. Ich bin neulich Alkoholisiert(1,3 Atemtest) mit einem E-Scooter gefahren. ES wäre sehr hilfreich zu wissen was auf mich zukommt. Ich glaube das ich ein Fahrverbot bekommen werde, Frage ist nur wie lange die Sperrfrist sein wird.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Master mike):
Ich glaube das ich ein Fahrverbot bekommen werde,
ich nicht.

Dafür aber eine Sperrfrist innert derer du keine Fahrerlaubnis erlangen kannst.

Und als Wiederholungstäter sollte die Sperrfrist schon über 2 Jahren liegen, gefolgt dann von einer MPU.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Master mike):
Und als Wiederholungstäter sollte die Sperrfrist schon über 2 Jahren liegen
Das halte ich für übertrieben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Die Frage wird eher sein, was du für eine Fragestellung für die MPU bekommst.
In Abhängigkeit von Deinem festgestellten Promillegrenzen und einem sonstigen Konsumverhalten könnte es sein, dass neben der verkehrsrechtlichen Fragestellung auch eine Alkohol-Fragestellung auf dich zukommen könnte.
Abhängig von weiteren Faktoren könnte es sein, dass Du Abstinenznachweise von mind. 12 Monaten beibringen musst.
Eine Sperrfrist von 12-18 Monaten halte ich durchaus für realistisch.

Signatur:

Lukas 7,23

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Arcturus):
dass neben der verkehrsrechtlichen Fragestellung auch eine Alkohol-Fragestellung auf dich zukommen könnte.
Eher umgekehrt. Die Alkoholfragestellung ist nach 2 Auffälligkeiten im Falle der Beantragung einer Fahrerlaubnis sicher. Fraglich, ob die verkehrsrechtliche Fragestellung dazukommen wird, wobei ich eher dazu tendiere, dass das nicht der Fall sein wird.

Zitat (von Arcturus):
dass Du Abstinenznachweise von mind. 12 Monaten beibringen musst.
Halte ich eher für unrealstisch. Wenn mit 1,3 der Wert in Promille gemeint sein sollte, dann besteht, selbst bei 2-maliger Auffälligkeit keine Abstinenzpflicht.

Selbst bei 1,3 mg/l wäre die MPU auch mit kontrolliertem Trinken zu schaffen.

Zitat (von Arcturus):
Eine Sperrfrist von 12-18 Monaten halte ich durchaus für realistisch.
Da bin ich dabei.

Zitat (von Master mike):
musste eine MPU machen.Der fall ist abgeschlossen jedoch muss ich die MPU noch machen.
Von dem Widerspruch mal abgesehen, wer hat das wann und warum so entschieden? Das Gericht ist es nicht gewesen. Da fehlen ein paar Infos. Wieviel Promille waren es damals?

-- Editiert von Demonio am 30.09.2019 14:34

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Master mike
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten!
Meiner Meinung nach ist der erste Fall gerichtlich abschlossen, da ich die vorgegebenen Auflagen erfüllt habe.
Beim betrunkenen E- Scooter fahren hatte ich 1,3 Atemtest und Bluttest 2,2 Promille. Der Bluttest ist der ausschlaggebende Test !
Wie Groß könnte die Spanne der Sperrfrist den sein ?
Und wie sieht es aus mit einem Abstinznachweis ?
Dazu kommen Sozialstunden, wie viel muss ich erwarten ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47481 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
hatte ich 1,3 Atemtest


Das waren dann wohl nicht Promille, sondern mg/l. Das würde jedenfalls die große Differenz zum Bluttest erklären.

Zitat:
Dazu kommen Sozialstunden, wie viel muss ich erwarten ?


Deutlich mehr als beim ersten Mal.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Master mike):
Wie Groß könnte die Spanne der Sperrfrist den sein ?
Siehe #3.

Zitat (von Master mike):
Meiner Meinung nach ist der erste Fall gerichtlich abschlossen, da ich die vorgegebenen Auflagen erfüllt habe.
Der gerichtliche Abschluss ändert nichts an den Fahreignungszweifeln, die sich zwangläufig nach 2 Verkehrstraftaten ergeben.

Zitat (von Master mike):
Und wie sieht es aus mit einem Abstinznachweis ?
Sofern Du innerhalb der nächsten 15 Jahre eine Fahrerlaubnis erwerben möchtest, wirst Du zuvor eine MPU bestehen müssen. Dabei ist DIr die Alkoholfragestellung sicher, eine doppelte Fragestellung wahrscheinlich.

Bei der Alkoholfragestellung geht es darum zu ergründen, wie es zu diesem nicht unerheblichen Alkoholkonsum kam. Vereinfacht ausgedrückt: Warum Du , nicht nur am Tattag, so viel Alkohol konsumiert hast. Weiterhin wird von Dir eine dauerhafte und gefestigte Veränderung Deiner Trinkgewohnheiten gefordert werden. Entweder kontrolliertes Trinken, d.h. nur noch wenige vorher geplante Tage des Konsums bei einer deutlich reduzierten Alkoholmenge, oder Abstinenz. Wenn Du bei der MPU angibst abstinent zu leben, dann musst Du auch Abstinenznachweise für mindestens 6 Monate erbringen. Dies ist durch ein Urinscreening, oder alternativ durch Haaranalysen möglich. Dann musst Du noch darlegen, wie Du zukünftig eine Trunkenheitsfahrt zuverlässig ausschließen willst und kannst.

Bei der doppelten Fragestellung kommt dann noch die Frage dazu, warum Du wiederholt in erheblichem Umfang gegen Verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen hast. Auch hier musst Du Deine Motive ergründen, und daraus Vermeidungsstrategien fürdie Zukunft entwickeln.

Da Du nun miteinem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug mit einer erheblichen Akoholisierung aufgefallen bist, kann es auch passieren, dass Du eine MPU bestehen musst, um auch zukünftig noch fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge führen zu dürfen. Vor allem in Bayern würde ich mit recht großer Wahrscheinlichkeit damit rechnen. Aber auch in anderen Bundesländern kann das passieren.

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