an wen zahlt die Versicherung bei Totalschaden durch Brand

24. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb462495-7
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
an wen zahlt die Versicherung bei Totalschaden durch Brand

Hallo,
folgender Sachverhalt: Fahrzeug ist in der Werkstatt abgebrannt. Die Versicherung der Werkstatt hat ein Gutachten erstellen lassen, welches nur an die Werkstatt ging. Von wem bekommt der Fahrzeugbesitzer sein Geld? Zahlt die Versicherung den Rest aus Wiederbeschaffung und Restwert an die Werkstatt oder an den Fahrzeugbesitzer?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Da würde ich mich mal mit dem eigenen Versicherer in Verbindung setzen. Die mögen sich im Rahmen der Teilkasko mal äußern und dem nachgehen.

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#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Wenn der VN nichts abgetreten hat oder ggf Beiträge ausstehen oder ggf ein Leasinggeber vertragliche Ansprüche geltend macht, ist Vn Zahlungsempfänger
und zwar die Differenz zwischen WBW und RW abzgl. vertraglich vereinbarter SB.

MfG

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Wenn der VN nichts abgetreten hat oder ggf Beiträge ausstehen oder ggf ein Leasinggeber vertragliche Ansprüche geltend macht, ist Vn Zahlungsempfänger
und zwar die Differenz zwischen WBW und RW abzgl. vertraglich vereinbarter SB.


Hatte die Frage eher so verstanden, dass man nicht sicher ist, welche Versicherung nun greift und man erwartet, dass die Feuerversicherung des Gebäudes sich rührt.

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#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

oh ich sehe grade erst, dass das FZG in Werkstattobhut stand, demnach geht es ja primär um die Kraftfahrt-Handel-Handwerk
der Werkstatt. Demnach ist der TE wohl der Geschädigte.
Er bekommt sein Geld vermutlich von dieser Versicherung, sollte allerdings eine TK vorhanden sein, könnte er auch diese vorab in Anspruch nehmen ( je nach Regulierungsbereitschaft der anderen Versicherung)

An der Entschädigungsleistung ändert das erstmal nichts, die stellt ja der Gutachter fest.

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