Hallo,
folgender Sachverhalt: Fahrzeug ist in der Werkstatt abgebrannt. Die Versicherung der Werkstatt hat ein Gutachten erstellen lassen, welches nur an die Werkstatt ging. Von wem bekommt der Fahrzeugbesitzer sein Geld? Zahlt die Versicherung den Rest aus Wiederbeschaffung und Restwert an die Werkstatt oder an den Fahrzeugbesitzer?
an wen zahlt die Versicherung bei Totalschaden durch Brand
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Da würde ich mich mal mit dem eigenen Versicherer in Verbindung setzen. Die mögen sich im Rahmen der Teilkasko mal äußern und dem nachgehen.
Wenn der VN nichts abgetreten hat oder ggf Beiträge ausstehen oder ggf ein Leasinggeber vertragliche Ansprüche geltend macht, ist Vn Zahlungsempfänger
und zwar die Differenz zwischen WBW und RW abzgl. vertraglich vereinbarter SB.
MfG
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ZitatWenn der VN nichts abgetreten hat oder ggf Beiträge ausstehen oder ggf ein Leasinggeber vertragliche Ansprüche geltend macht, ist Vn Zahlungsempfänger :
und zwar die Differenz zwischen WBW und RW abzgl. vertraglich vereinbarter SB.
Hatte die Frage eher so verstanden, dass man nicht sicher ist, welche Versicherung nun greift und man erwartet, dass die Feuerversicherung des Gebäudes sich rührt.
oh ich sehe grade erst, dass das FZG in Werkstattobhut stand, demnach geht es ja primär um die Kraftfahrt-Handel-Handwerk
der Werkstatt. Demnach ist der TE wohl der Geschädigte.
Er bekommt sein Geld vermutlich von dieser Versicherung, sollte allerdings eine TK vorhanden sein, könnte er auch diese vorab in Anspruch nehmen ( je nach Regulierungsbereitschaft der anderen Versicherung)
An der Entschädigungsleistung ändert das erstmal nichts, die stellt ja der Gutachter fest.
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