angeblicher Unfall, geschädigter abgehauen

15. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Andy8210
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
angeblicher Unfall, geschädigter abgehauen

Schönen Guten Tag,

ich wurde heute ganz aufgelöst von meiner Freundin angerufen welche angeblich einen Unfall hatte.
Auf dem Weg zur Arbeit wurde sie von einem Rollerfahrer angehalten, welchen sie angeblich geschnitten hat, dieser hat wohl einen Schaden davon getragen. Meine Freundin hat an Ihrem Auto kein Schaden endeckt. Und der Schaden den der Roller hat, ist auf der anderen Seite von daher war eine Berührung mit dem Auto meiner Freundin nicht möglich.

Der Rollerfahrer hat sie sprichwörtlich die ganze Zeit nur zusammen genießt und meinte dann er hat keine Zeit mehr und will auf Arbeit nochmal schauen ob er noch mehr Schäden entdeckt.
Er hat sich keinen Namen keine Nummer geben lassen. Meinte nur das er sich das Kennzeichen Notiert hat. Und ist abgehauen.

Meine Freundin ist dann leider auch weiter zur Arbeit gefahren.

Die Frage ist: " Was kann jetzt passieren und wie sollte man sich am besten verhalten?"

Gut vorstellbar wäre das garnichts kommt da der Fahrer des Rollers vielleicht nur ein Unfall einreden wollte, aber er gemerkt hat das es nichts bringt. Vielleicht will er den Unfall auch erst später melden da er vielleicht unter Alkoholeinfluss stand.
Allerdings kann es auch sein das er jetzt zur Polizei geht und behaubtet das meine Freundin Fahrerflucht begangen hat.

Besteht der Tatbestand von Fahrerflucht wenn sich meine Freundin heute Abend bei der Polizei im Revier meldet, den Vorgang erläutert und nicht weiß wie es weiter gehen soll. Da ja keine Daten bei dem Gespräch ausgetauscht wurden mit dem angeblich Geschädigten, obwohl dieser abgehauen ist?

Oder sollten wir Lieber auf alles weitere warten. Denn bei der Polizei melden und dann eine Anzeige wegen Fahrflucht (falls diese denn besteht?) erhalten obwohl die andere Partei garnichts macht will man ja auch nicht.

Würde mich freuen wenn vielleicht jemand einen Rat in solch einem Fall hat. Und vielleicht ein ähnlichen Fall kennt.

mfg Andy

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jumpel
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Andy,

der vermeintliche Unfallgegner hätte gleich die Polizei rufen müssen. Hier steht "Aussage gegen Aussage" und in diesen Fall "im Zweifel für den Angeklagten", was in diesem Fall Deine Freundin wäre.

Ich würde abwarten, hatte einen ähnlichen Fall vor Jahren mal.


MfG

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#2
 Von 
Andy8210
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Anwort.

Nein meine Freundin hatte noch keinen Unfall. Jedoch ist sie noch in der Probezeit, deshalb wäre es nicht so schön wenn sie ihren Führerschein abgeben muß wegen einem Unfall welcher nie geschehen ist, und nur ein anderer einen vermutlich selbst verursachten Schaden jemandem anhängen will um Geld zu kassieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jumpel
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Andy,

macht Euch dahingehend keine großen Gedanken, da wird nichts passieren.
Wie Du schreibst es gibt keine sichtbaren Schäden am Auto Deiner Freundin, es gibt keine Zeugen und es steht Aussage gegen Aussage.
Wie soll der Unfall passiert sein? Vielleicht ist er selber beim Lückenspringen irgendwo angeeckt und sucht jetzt einen vermeintlichen Verursacher.

Wie geschrieben "Aussage gegen Aussage" und im Zweifen füe den Angeklagten", da passiert nichts.


Grüße Jumpel

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