Hallo an Alle.
Mein Mann hat einen türkischen Führerschein, der in Deutschland 6 Monate lang gültig ist. Danach muss er eine theoretische und praktische Prüfung ablegen, damit er einen deutschen Führerschein bekommt.
Er wurde im 2. Monat seiner Einreise beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt. Heute kam der Bescheid. 50 Euro Bußgeld + 20 Euro Gebühr + 5,60 Postgebühren = 75,60 Euro und 3 Punkte.
Fallen diese Gebühren immer an? Ich hatte noch nie mit einem solchen Fall zu tun. Das finde ich ziemlich unverschämt zu dem Bußgeld nochmal halb so viel an Gebühr anzufordern.
Das ist eine Frage ganz nebenbei. Die eigentlich Frage ist, was passiert mit den Punkten? Mein Mann hat zur Zeit immer noch keinen deutschen Führerschein. Wo werden diese Punkte hingeschrieben? Und werden diese auf den deutschen Führerschein übertragen?
Ab wann zählen diese Punkte? Ich frage wegen den 2 Jahren nachdem sie gelöscht werden. Der Vorfall fand im Oktober 2004 statt. Nun ist es Mitte Januar 2005. Es sind also 3 Monate verstrichen, zählen diese zu den 2 Jahren?
ausländischer Führerschein, und Punkte?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Bei einem Bußgeld (ab 40€) fallen die Gebühren immer an.
Die Punkte werden beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg registriert. Mit dem Führerschein hat das wenig zu tun. Prinzipiell können nämlich auch Fußgänger oder Radfahrer Punkte bekommen.
Hallo Lonicera (caprifolium?).
Meines Wissens gibt es beim Überfahren einer roten Ampel eigentlich immer ein 1monatiges Fahrverbot. Wenn er das nicht bekommen hat, hat er also sogar Glück gehabt.
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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"
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"Meines Wissens gibt es beim Überfahren einer roten Ampel eigentlich immer ein 1monatiges Fahrverbot. Wenn er das nicht bekommen hat, hat er also sogar Glück gehabt."
Naja, mit "Glück" hat das wohl weniger zu tun, eher damit wie lange die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens bereits rot war :-)
Gruß Tommy
Wird dieser Umstand wirklich in die Strafbemessung mit einbezogen? Das wäre mir neu (aber man lernt ja dazu).
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Weiß ich nicht - ist mir auch egal"
Mal ganz nebenbei, wurde er von vorne oder hinten geblitzt?
Wenn nämlich von hinten, einfach die Tat abstreiten, da kein Foto vom Fahrer vorhanden. Oder einen Strohmann benennen (wohnhaft im Ausland), der in der nächsten Zeit nicht mehr nach D'land einreist und an ihn gerichtete Briefe der Behörde nicht mit "ich war's nicht" beantwortet.
... das ist dann auch gleich der beste Weg, sollte sich sowas wiederholen, ein Fahrtenbuch aufgebrummt zu bekommen ...
Tja dann führe ich halt das Fahrtenbuch...ob ich es führe oder nicht, bleibt trotzdem mir überlassen. Sonst haftet halt der Halter. Alles schon erlebt.....man kann dann halt nur nicht mehr die Behörden vera..., sonst gibt es da keinen Nachteil.
Ein ausländischer Führerschein wird übrigens NICHT eingezogen. Egal, ob dieser Ausländer hier oder in seiner Heimat wohnt. Hat aktuell meine Freundin mit österreichischem Führerschein erlebt.
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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
>>Tja dann führe ich halt das Fahrtenbuch...ob ich es führe oder nicht, bleibt trotzdem mir überlassen.<<
Das Führen wird zur zwingenden Auflage gemacht, nicht der Entscheidung des Fahrers/Halters überlassen.
>>Sonst haftet halt der Halter<<
Das Fahrtenbuch führt sowieso der Halter (und damit dann jeder "Fahrer") - der Fahrer ist ja immer unbekannt gewesen
@KlagDichReich:
wenn du mit "Umstand" die Einbeziehung des Zeitraum in der bereits die rote Ampel leutete meintest, kann mit einem klaren "jeeeep" antworten!
Mißachtung des Rotlichtes der Lichtzeichenanlage wird mit 50 € belohnt.
Mißachtung des Rotlichtes der Lichtzeichenanlage, wobei die Rotphase bereits länger als 1 Sekunde dauerte, gibt 125 € und 1 Monat Spazieren im Park
(hoffe, dass die Zahlen noch aktuell sind und nicht schon wieder verschärft wurden )
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
Danke für die Antworten.
Er wurde von vorne geblitzt. Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen, deshalb haben wir Fotos angefordert. Und es ist eindeutig erkennbar, wer der Fahrer ist.
Ich habe in der Bußgeldverordnung nachgelesen. Die Strafe bemisst sich danach, ob die Ampel weniger oder mehr als 1 Sekunde auf rot steht. Und natürlich ob irgendein Schaden durch einen Unfall entsteht. 50 Euro und 3 Punkte ist die niedrigste Strafe.
Ich finde es unerhört, dass so eine hohe Gebühr verlangt wird. Postzustellung lässt man sich ja noch gefallen.
Ab wann werden diese eigentlich Punkte eingetragen? Das ganze ist vor 3 Monaten passiert. Wird diese Zeit an die 2 Jahre angerechnet?
Gibt es überhaupt Ampeln, die von hinten blitzen (wie sinnvoll...)?
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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"
Also bei Ampeln hab ich noch keine "Hinterherblitzer" gesehen bzw. davon gehört!
Auch die Anlagen, die von vorn und hinten blitzen (um auch unsere "Nierenspender-Fraktion" mit Tickets zu beglücken, sieht man nur selten!
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
In der Gegend Lausanne blitzen sämtliche
Ampeln von hinten, obwohl -angeblich- auch in der Schweiz keine Halterhaftung existiert.
Dazu konkret:
http://www.bindex.ch/viewtopic.php?t=501
In Deutschland hat man wohl genau deswegen auf Frontblitzer umgestellt ....
-- Editiert von andrew_vd am 19.01.2005 17:56:28
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