ausserOrts deutlich zu schnell mit polnischen Führerschein geblitzt worden

13. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb501381-14
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ausserOrts deutlich zu schnell mit polnischen Führerschein geblitzt worden

Guten tag,
Meine Situation ist wie folgt:

Ich habe vor 4 Jahren meine Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verloren. Zusätzlich habe ich vom Gericht eine Sperre von 11 Monaten bekommen. Nach dieser Sperre habe ich dann in Polen (vor 3 Jahren) einen neuen Führerschein gemacht unter Berücksichtigung des 6 monatigen Wohnsitzes in Polen. Nun wurde ich mit 47 kmh zu schnell ausserorts geblitzt und habe einen anhörungsbogen bekommen. Eigentlich weiß die deutsche Führerscheinstelle ja nicht das ich im Besitz einer polnischen Erlaubnis bin. Und da ich nachfolgenden Problemen aus dem weg gehen möchte und auf den Führerschein beruflich angewiesen bin frage ich mich wie ich jetzt weiter vorgehen soll.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120348 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von fb501381-14):
Und da ich nachfolgenden Problemen aus dem weg gehen möchte und auf den Führerschein beruflich angewiesen bin frage ich mich wie ich jetzt weiter vorgehen soll.

Einen auf solche Sachen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und beauftragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Wenn der polnische Führerschein ordnungsgemäß erworben wurde, sehe ich die Beauftragung eines Anwalts als nicht sinnvoll an.
Denn wenn der polnische Führerschein ordnungsgemäß erworben wurde, droht dem Fragesteller ja nicht mehr als einem Inhaber eines deutschen Führerscheins.
Und bei 47 km/h zu schnell würde auch ein Inhaber eines deutschen Führerscheins ein Fahrverbot realistisch nicht abwenden können - vorausgesetzt, es wurde ordnungsgemäß gemessen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Auch ich würde die Einschaltung eines spezialisierten Anwaltes empfehlen. Schließlich steht in so einem Fall ganz schnell der Verdacht im Raum, dass der Führerschein nur mittels eines Scheinwohnsitzes und somit illegal erworben wurden.

In dem Fall droht nicht nur ein Bußgeldverfahren wegen des Geschwindigkeitsverstoßes, sondern auch noch ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120348 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
vorausgesetzt, es wurde ordnungsgemäß gemessen.

Oft genug passiert es ja.

Manchmal sind es ja auch nur Kleinigkeiten die helfen, wie eine fehlende Eichung, 3cm Abweichung bei der Aufstellung, fehlende Protokollierung, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Ein Rechtsanwalt kann im Moment doch gar nichts machen, weil es bislang kein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gibt. Sollte ein solches Verfahren eingeleitet werden kann man immernoch den Führerschein vorzeigen. So lange kein deutscher Wohnsitz im Führerschein eingetragen ist und die PL-Fahrerlaubnis erst nach Ablauf der Sperrfrist erworben wurde sind die Chancen auf Einstellung des Verfahrens auch ohne Anwalt recht groß.

Sollte das Verfahren jedoch nicht eingestellt werden, dann kann man die Konsultation eines Anwalts in Erwägung ziehen.

0x Hilfreiche Antwort

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