hallo
ich werde von 2 personen (dabei einer thekenkraft)beschuldigt,mehrmals betrunken gefahren zu sein.
diese person hat keinerlei beweise gegen mich ausser mir bier ausgehändigt zu haben.die zweite person will sogar neben mir gesessen haben als ich betrunken ein auto fuhr.ich will es ja garnicht abstreiten das ich in der disco 1-2 weizen trinke über einen zeitraum von 4-6 std.aber das kannst doch nicht sein!
was meint ihr kann man mich deswegen belangen?
P.S. beide personen sind bekannte von einen ehemaligen freund
von mir der mein auto im bessoffenen zustand(1,9) gegen
die wand gesetzt hat.und den ich angezeigt habe.dessen führerschein ist auch weg(10m.+1800euro).also ein ganz klarer rachefeldzug.
wird das die polizei und staatsanwahltschaft beeinflussen.sprich
zu meinen gunsten urteilen?
danke. ciao
-- Editiert von Daydreamer29 am 23.12.2004 14:42:06
beschuldigung! trunkenheit am steuer.
23. Dezember 2004
Thema abonnieren
Frage vom 23. Dezember 2004 | 14:39
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
beschuldigung! trunkenheit am steuer.
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. Dezember 2004 | 19:56
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Bei diesem geschilderten Sachverhalt werden diese 2 Weizen sicher keine Folgen haben. Evtl. ist auch eine Gegenanzeige möglich.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Und jetzt?
Schon
268.394
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
14 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
13 Antworten