btmg und Fahrzeugkontrolle - eine Frage

9. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
teddybaert
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
btmg und Fahrzeugkontrolle - eine Frage

Hey Leute,
habe mich extra für diese Frage hier angemeldet, weil ich durch googlen nichts gefunden habe.
Vor ca. einem Jahr wurde ich auf einem Festival mit weniger als einem Gramm Gras erwischt, anzeige wurde direkt fallen gelassen und so weiter.
Im Falle einer Polizeikontrolle kommt ja häufig als erste Frage : " hatten sie denn schonmal mit der Polizei zu tun?"

Genau deswegen bin ich auf eine Frage gestoßen auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe.
Wenn die Herren in grün meinen Ausweis oder Führerschein überprüfen ( wird ja immer im Polizeiauto durchgeführt, was sie genau damit machen weiß ich nicht) können die dann sehen, dass ich vor einem Jahr wegen Gras erwischt wurde, und wenn ich am Anfang auf die Frage antworte, dass ich nie was mit der Polizei zu tun hatte, wissen die ja sofort , dass ich gelogen habe.

Also meine Frage, ob sie so ein kleines Vergehen überhaupt in ihrem Register haben und abrufen können, oder ob da erst richtig schlimme Straftaten aktenkundig sind.

Ich danke schonmal im Vorraus, und entschuldige mich, falls die Frage irgendwo schonmal beantwortet wurde.

mfG teddybaert

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-- Editiert von Moderator am 09.11.2014 16:55

-- Thema wurde verschoben am 09.11.2014 16:55

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Also meine Frage, ob sie so ein kleines Vergehen überhaupt in ihrem Register haben und abrufen können, oder ob da erst richtig schlimme Straftaten aktenkundig sind. Na sicher haben die das Verfahren registriert. Es ist auch eine eher absurde Vorstellung, die Polizei dürfe Kleinstraftaten nicht speichern - wie soll die denn das entsprechende Verfahren bearbeiten, ohne Daten dazu zu speichern?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
teddybaert
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.
Und wenn die Polizisten dann sehen, dass ich ja doch schonmal was mit denen, bzw. mit Drogen zu tun hatte, reicht diese alleinige Tatsache dann als Grund oder Verdacht aus um den Richter anzurufen und einen Bluttest anzuordnen, obwohl ich bei der Fahrzeugkontrolle alle Aussagen verweigere und mich ansonsten unauffälig verhalten habe? Also keine Schlangenlinien, normale Aussprache, keine roten Augen etc.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Und wenn die Polizisten dann sehen, dass ich ja doch schonmal was mit denen, bzw. mit Drogen zu tun hatte, reicht diese alleinige Tatsache dann als Grund oder Verdacht aus um den Richter anzurufen <hr size=1 noshade>

Ob die Polizisten beim Richter anrufen oder nicht, das entscheiden sie ganz alleine.
Wenn die Polizisten meinen, dass keine Verdachtsmomente vorliegen, dann werden sie den Richter gar nicht erst anrufen.
Wenn die Polizisten meinen, dass Verdachtsmomente vorliegen und eine Blutprobe sinnvoll ist, dann werden sie es auch schaffen, den Richter zu überzeugen.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

quote:
reicht diese alleinige Tatsache dann als Grund oder Verdacht aus um den Richter anzurufen und einen Bluttest anzuordnen, obwohl ich bei der Fahrzeugkontrolle alle Aussagen verweigere und mich ansonsten unauffälig verhalten habe?


Naja, üblicherweise veranlassen Hinweise auf vorangegangenen Drogenmissbrauch die kontrollierenden Beamten, "etwas genauer hinzusehen". Die Ausgestaltung dessen liegt in der Persönlichkeit und Erfahrung der jeweiligen Beamten.

Bei Verweigerung jeglicher Kooperation (Aussage, Reaktionstest, Wischtest, Urintest) kann es schon vorkommen, dass es zu weitergehenden Maßnahmen wie einer Blutentnahme kommt. Der Richter wird der Aussage der Beamten vertrauen, und wenn die glauben, etwas gesehen zu haben, und der Delinquent zusätzlich noch eine Historie in diesem Bereich aufweist, ist die Entscheidung absehbar.

Was dann natürlich zu einem weiteren dokumentierten Vorgang führt...



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